Informatik (B.Sc.)

Labor für Robotik
Projekt Glencoe
Big-Data-Labor

Informatik ist die Wissenschaft der systematischen sowie automatischen Verarbeitung und Verwaltung von Informationen auf Digitalrechnern. Sie durchdringt nahezu alle Bereiche unseres gesellschaftlichen und beruflichen Lebens. Gerade diese Vielfalt eröffnet für gut ausgebildete Informatikerinnen und Informatiker viele zukunftssichere und abwechslungsreiche Tätigkeitsfelder in Wirtschaft und Industrie.

Das primäre Ziel des Bachelor-Studiengangs „Informatik“ ist die Ausbildung von Informatik-Allrounderinnen und Informatik-Allroundern für eine Tätigkeit in der Berufspraxis. Die Pflichtfächer decken ein entsprechend breites fachliches Spektrum ab und eine große Zahl an Modulen mit Wahlmöglichkeit erlaubt die individuelle Vertiefung. In jedem Fachgebiet werden sowohl Grundlagen als auch spezialisierte Methoden der Informatik zur Anwendung auf akademischem Niveau vermittelt. Absolventinnen und Absolventen haben im Anschluss an das Studium ein zeitinvariantes Hintergrundwissen erlangt, das ihnen den Erwerb weiterführender bzw. aktuell benötigter spezifischer Kenntnisse ermöglicht.

  • Absolventinnen und Absolventen können Problemstellungen systematisch analysieren und Lösungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien eigenständig in einem durch häufige Änderungen gekennzeichneten Anwendungsgebiet erarbeiten.
  • Absolventinnen und Absolventen besitzen vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Software-Engineering, kennen aktuelle Methoden der Software-Entwicklung sowie der programmiertechnischen Umsetzung und können diese anwenden.
  • Absolventinnen und Absolventen haben vertiefte Kenntnisse in einem oder mehreren selbst gewählten Anwendungsgebiet(en) der Informatik.
  • Absolventinnen und Absolventen können in Gruppenarbeit eine informationstechnische Problemstellung planen, bearbeiten, auswerten und präsentieren und dabei die zugehörigen Prozesse, Methoden und Werkzeuge zur Erreichung eines gewünschten Zielzustandes eigenständig wählen und anwenden.
  • Absolventinnen und Absolventen kennen typische Beispiele von Kommunikationsproblemen und Konflikten (sowohl fachbezogen als auch auf persönlicher Ebene) und kennen verschiedene Maßnahmen, diesen zu begegnen.
  • Absolventinnen und Absolventen können ihr eigenes Wissen und Ihre eigenen Fähigkeiten reflektieren und Pläne nennen, wie und wohin sie diese weiterentwickeln möchten.
  • Absolventinnen und Absolventen kennen den gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Hintergrund der Informations- und Kommunikationstechnologie (insbesondere im Hinblick auf das Gebiet Software-Engineering) und können dessen Bedeutung auf die Gegenwart erläutern.
  • Absolventinnen und Absolventen kennen die gesellschaftliche Verantwortung von Forschung und können ihr eigenes Handeln reflektieren und bewerten.

Ein weiteres Ziel ist die Vorbereitung von Studierenden mit dem Wunsch nach weitergehender Qualifikation auf eine Fortsetzung ihrer Ausbildung mit einem Master-Studiengang in Informatik.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Zulassung ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife. Ein besonderer Zugang für beruflich Qualifizierte ist ebenso möglich.

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

Es werden keine Vorkenntnisse im Bereich Informatik erwartet. Die Fähigkeit zu logischem und analytischem Denken ist hilfreich.

Bewerbung und Einschreibung

Die Einschreibung ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Grundlagenmodule aus dem ersten Studienjahr werden in jedem Semester angeboten.

Informationen zur Bewerbung, Zulassung und Einschreibung erhalten Sie im Studienservice der Hochschule Trier.

... ist auch praxisbegleitend studierbar

In Kooperation mit Partnern aus Trier und Umgebung kann dieser Studiengang auch praxisbegleitend studiert werden. Zusätzlich zum Informatik-Studium absolvieren Sie intensive Praxiseinheiten. Sie schließen dabei einen Vertrag mit einem der beteiligten Partner ab, der Sie im Gegenzug finanziell unterstützt.

Unsere Kooperationsunternehmen

Unsere Ansprechpartnerin für interessierte Unternehmen:
Jutta Straubinger
Tel.: +49 651 8103-719 oder per E-Mail: j.straubinger(at)hochschule-trier.de

Unsere Ansprechpartnerin für Studierende im praxisbegleitenden Studium:
Romy Thomm
Tel.: +49 651 8103-731 oder per E-Mail: r.thomm(at)inf.hochschule-trier.de

Aufbau des Studiums

Der Bachelor-Studiengang hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern.

Alle Absolventen des Fachbereichs werden unabhängig von ihrer individuellen Spezialisierung in gleichem Maße auf softwareorientierte Berufsbilder mit wechselnden Anforderungen im IT-Arbeitsmarkt vorbereitet. Dies erreichen wir durch einen für alle Bachelor-Studiengänge identischen Kern des Studienablaufplans.

Programmiersprachen

Es werden keine Vorkenntnisse im Bereich der Programmierung erwartet.

In den angebotenen Kern-, Pflicht- und Wahlpflichtmodulen können Studierende Kompetenzen in einem Großteil der populärsten Programmiersprachen erwerben.

Auslandsaufenthalt

Wir möchten Sie gerne dazu ermutigen, ein Semester Ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Geeignet sind die letzten beiden Semester sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium. Hierbei können Sie Lehrveranstaltungen an ausländischen Hochschulen belegen, welche vom Inhalt und Umfang in Ihren Studienverlauf passen. Sie können aber auch Ihre Projekt- oder Abschlussarbeiten in Kooperation mit der entsprechenden Partnerinstitution durchführen.

Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten für interessierte Studierende des Fachbereichs Informatik werden zusammen mit dem International Office jährlich im Dezember abgehalten. Die Ankündigung erfolgt via E-Mail. Hierbei werden Sie über Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt, Partnerhochschulen, Finanzierung, organisatorische Fragestellungen, Anerkennung von Leistungen, Fristen und den weiteren Ablauf informiert. Studierende müssen sich formlos beim Auslandsbeauftragten des Fachbereichs bewerben. Die Bewerbungen werden von den Professoren des Fachbereichs begutachtet und es wird einen Auswahl getroffen. Die Studierenden werden kurz nach der Frist für die Bewerbungen Ende Januar über ihre Nominierung informiert.

Weitere Informationen

Abschluss

Der Abschluss Bachelor of Science ist ein international anerkannter akademischer Grad nach europäischen Richtlinien. Mit dem Abschluss erhalten Sie neben der Möglichkeit des direkten Einstiegs in den Beruf und je nach Interesse und Qualifikation auch die Voraussetzung, um im Anschluss einen Master-Studiengang in Informatik an der Hochschule Trier (oder einer anderen Hochschule im In- und Ausland) zu belegen. Ein solcher Master-Studiengang qualifiziert Sie in weiteren vier Semestern zusätzlich für anspruchsvolle Tätigkeiten in Wirtschaft und Forschung, erlaubt den Zugang zum Höheren Dienst und führt Sie je nach Neigung zur Promotionsreife.

Berufstätigkeit

Ein erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiengangs bietet hervorragende Perspektiven am heutigen Arbeitsmarkt. Nach entsprechender Einarbeitungszeit sind Sie in der Lage, komplexe Fachaufgaben im IT-Bereich eines Unternehmens wahrzunehmen, z.B.

  • Software-Entwicklung und -Test
  • Software-Wartung
  • Systemdesign
  • Datenbankadministration
  • IT-Beratung, Kunden-Support, Marketing und Vertrieb

Auf einen Blick

Abschluss
Bachelor of Science (B.Sc.)

Studienbeginn
Winter- und Sommersemester

Regelstudienzeit
6 Semester 

Zulassungsbeschränkung (N.C.)
Nicht zulassungsbeschränkt 

Studienform
Berufsqualifizierender Präsenzstudiengang

Studienort
Hauptcampus Trier, Schneidershof

zUR BEWERBUNG

Kontakt und Beratung

Prof. Dr. Georg Rock
Prof. Dr. Georg Rock
Studiengangsleiter Informatik (B.Sc.)

Kontakt

+49 651 8103-596

Standort

Schneidershof | Gebäude O | Raum 206

Video: Informatik studieren

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.

Videoüberwachung mal anders

Ziel des Teamprojektes ist Fragestellung, ob Videoüberwachung im Widerspruch zu den Persönlichkeitsrechten der überwachten Personen stehen muss.
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