Sie wollen Ihren Auslandsaufenthalt nicht an einer unserer Partnerhochschulen verbringen? Sie reizt beispielsweise ein Aufenthalt in Australien, Indien oder Argentinien, wo wir noch keine Kooperationen unterhalten? Dann können Sie sich als sogenannter Freemover an Hochschulen weltweit bewerben.
Es fallen je nach Wahl der ausländischen Hochschule reguläre Studiengebühren und in der Regel zusätzliche Verwaltungsgebühren an. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der entsprechenden ausländischen Hochschule über die anfallenden Kosten sowie potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt.
Sie müssen dabei allerdings sicherstellen, dass die betreffende Institution in ihrem Sitzland als Hochschule anerkannt ist und auch in Deutschland als Hochschulinstitution betrachtet wird. Informationen dazu bietet die anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz. Mögliche Hochschulen haben hier den Status "H+".
Hinweis: Studierende des Studiengangs International Business können im Rahmen des obligatorischen Auslandsjahres nicht als Freemover ins Ausland gehen, sondern müssen eine Partnerhochschule des Fachbereichs Wirtschaft wählen.
Alle Voraussetzungen für die verschiedenen vom Fachbereich angeboteten Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte gelten für Freemover analog. Darüber hinaus müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen der aufnehmenden Hochschule erfüllen.
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