Ältestenrat

Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Ältestenrates wird in § 6 Abs. 2 der Teilgrundordnung über die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen beschrieben. Sie liegt in der Bewertung der Qualität der Erfüllung von Dienstaufgaben.

Zusammensetzung

Der Ältestenrat besteht laut § 6 Abs. 2 der Teilgrundordnung über die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen aus vier Professorinnen und Professoren, die vom Fachbereichsrat für ein Jahr gewählt werden. Dabei darf ein Mitglied von einer anderen Hochschule berufen werden.

Weiterhin dürfen die Mitglieder des Ältestenrats aktuell nicht selbst zur Bewertung anstehen.

Mitglieder

Professorinnen und Professoren

  • Prof. Dr. Frank Altrock
  • Prof. Dr. Jörg Henzler
  • Prof. Dr. Dominik Kramer
  • Prof. Dr. Matthias Weimann
back-to-top nach oben