Optionaler Auslandsaufenthalt (BW/WI/WPsy)

Grundlegende Informationen

In den Studiengängen Betriebswirtschaft (B.A.), Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) und Wirtschaftspsychologie (B.Sc.) ist es möglich, das Praxisprojekt im 6. Semester durch ein Auslandssemester oder Praktikum im Ausland zu ersetzen. Sollte Ihr persönlicher Studienverlauf von dem empfohlenen Studienplan abweichen, kann der Auslandsaufenthalt auch in einem Wintersemester stattfinden. 

Detaillierte Informationen finden Sie in der Präsentation, die wir für Sie bereitgestellt haben.

Wichtig: Während des Auslandssemesters müssen Sie an der Hochschule Trier immatrikuliert bleiben.

Einen Überblick über die jeweils zu erbringenden Leistungen finden Sie im Folgenden:

Semester laut Studienplan Als Auslandsstudium Als Auslandspraktikum
6. Semester / Sommersemester 18 ECTS-Punkte 14-Wochen in Vollzeit

Vor dem Auslandsaufenthalt

Bewerbung

Studierende können sich für einen optionalen Auslandsaufenthalt als Ersatz für das Praxisprojekt bewerben, sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, können nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über den Fachbereich Wirtschaft. Die Bewerbung für das Wintersemester findet immer Ende des vorhergehenden Wintersemesters statt. Gleiches gilt für das Sommersemester. Bitte achten Sie auf entsprechende Rundmail und unter "News" auf unserer Webseite.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator im Fachbereich.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie werden zum optionalen Auslandsaufenthalt (Praxisprojektersatz) zugelassen, wenn Sie insgesamt mindestens 90 ECTS-Punkte erworben und alle Pflichtveranstaltungen der ersten drei Semester erfolgreich absolviert haben. 

Antrag auf Zulassung

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrem Auslandssemester oder Praktikum im Ausland einen Antrag auf Zulassung unter Verwendung des zugehörigen Formulars stellen müssen. 

Ein Auslandssemester kann nur angetreten werden, wenn ein vom Fachbereich Wirtschaft unterzeichneter Antrag auf Zulassung vorliegt. Nur dann ist auch die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gewährleistet.

Studienplatz im Ausland

Der Fachbereich Wirtschaft kooperiert mit über 70 Partnerhochschulen weltweit und bietet Studierenden dadurch eine vielfältige Auswahl an Möglichkeiten für ein Auslandsstudium. 

Alternativ können Sie als Freemover eigenständig nach einem Studienplatz an einer anderen Hochschule im Ausland suchen.

Praktikumsplatz im Ausland

Die Verantwortung für die Beschaffung eines geeigneten Praktikumsplatzes im Ausland liegt bei Ihnen selbst. Zur Unterstützung haben wir Ihnen einige Tipps und hilfreiche Links zusammengestellt.

Falls das Unternehmen, in dem Sie das Praktikum absolvieren, keinen eigenen Praktikumsvertrag zur Verfügung stellt, füllen Sie das Formular Training Agreement aus.

Sprachkenntnisse

Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sicherzustellen, dass sie die von den Partnerhochschulen geforderten Sprachvoraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie im Vorfeld des Auslandsjahrs Ihre Sprachkenntnisse testen oder vertiefen wollen, bietet Ihnen die Europäische Union mit ERASMUS+ OLS kostenlos und online eine Vielzahl von Sprachtests und -kursen für zahlreiche europäische Sprachen vom Niveau A1 bis zum Niveau C1 im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Kurswahl

Vor Beginn Ihres Auslandssemesters sind Sie verpflichtet, eine Lernvereinbarung (Learning Agreement) mit uns und der Partnerhochschule zu treffen. Darin werden Ihre geplanten Studienleistungen festgehalten und geprüft, ob diese nach erfolgreichem Bestehen für Ihr Studium in Trier anerkannt werden können.

Treffen Sie die Lernvereinbarung so früh wie möglich, jedoch auf jeden Fall vor Vorlesungsbeginn an der Partnerhochschule. So können Sie gewährleisten, dass Ihr Studienvorhaben an der Partnerhochschule von uns geprüft werden kann. Liegt Ihre aufnehmende Hochschule in der Europäischen Union, nutzen Sie hierfür bitte das Formular für ERASMUS+, anderenfalls das zweite zur Verfügung gestellte Formular.

Änderungen der Kurswahl nach Antritt des Auslandssemester müssen auch in der Lernvereinbarung festgehalten und von allen Parteien unterschrieben werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Anerkennung

Auslandsstudium:
Das Praxisprojekt wird anerkannt, wenn an der ausländischen Hochschule mindestens 18 ECTS-Punkte erfolgreich erbracht wurden. Des Weiteren müssen Sie einen kurzen Abschlussbericht (experience report) schreiben. Bitte beachten Sie den diesbezüglichen Leitfaden.

Auslandspraktikum:
Wenn Sie sich für ein Praktikum im Ausland entschieden haben, müssen Sie überdies mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einen Termin zur Präsentation Ihres Praktikums vereinbaren (Umfang ca. 30 Minuten plus Befragung). 

Benotung:
Die Benotung eines Auslandsstudiums erfolgt über die Umrechnung der Noten der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Für ein Praktikum ist hingegen die Note der Präsentation maßgeblich.

Formulare

Zur Anerkennung senden Sie bitte folgende Dokumente an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator im Fachbereich: 

  • Transcript of Records (Nachweis der erbrachten Studienleistungen im Ausland)
  • Abschlussbericht 
  • Antrag auf Anerkennung
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