Wissenschaft hat durch ihren Anspruch auf Autonomie, im Sinne der Freiheit von Personen und Institutionen in der Wissenschaft, eine besondere ethische Verantwortung. Als selbstregulatives und nach eigenen Regeln operierendes System muss sie ihr Ethos jeder neuen Generation vermitteln, indem sie Verantwortungsstrukturen und Rahmenbedingungen schafft, die eine verlässliche Kultur wissenschaftlicher Integrität stärken. Wohlstand, Entwicklung und Wachstum moderner Gesellschaften hängen von Qualität und Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis und von der Integrität im Forschungsprozess ab.
Wissenschaftliche Integrität, verstanden als umfassendes ethisches Bewusstsein im Sinne einer Kultur der Redlichkeit und der Verantwortung für Qualität in der Wissenschaft, schließt die Vermittlung und Anwendung der Normen im Studium ein und bezieht sich auf den gesamten Forschungsprozess in allen Phasen der wissenschaftlichen Ausbildung und Laufbahn. Damit werden die leitenden Standards guter wissenschaftlicher Praxis als Wissen sowie die Anwendungspraxis im Forschungsalltag erfasst, die schließlich zum Können und einer Haltung wissenschaftlicher Integrität führt. Diese Haltung muss an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen eingeübt und gelebt werden. Sie beschränkt sich nicht auf die eigenständige Forschung in Qualifikationsarbeiten oder korrekte Datenangaben, sondern schließt die Transparenz der gesamten Forschungs- und Publikationspraxis ein.
nach Wissenschaftsrat (2015): Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität
Aus dem oben beschriebenen Selbstverständnis heraus hat der Senat der Hochschule Trier im Einklang mit § 4 Abs. 2 HochSchG Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen.
Weiterhin hat der Senat Vertrauenspersonen benannt, die in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis sowie bei vermutetem wissenschaftlichem Fehlverhalten beraten, unterstützen und vermitteln.
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