Der Fachbereichsrat berät und entscheidet laut § 87 HochSchG in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung, soweit durch das Hochschulgesetz oder die Grundordnung der Hochschule nichts anderes bestimmt ist.
Er trägt dafür Sorge, dass seine Angehörigen und seine wissenschaftlichen Einrichtungen und die Betriebseinheiten die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen können.
Seine Themenfelder ergeben sich aus den in § 86 HochSchG genannten Aufgaben des Fachbereichs.
Der Fachbereichsrat hat laut § 9 Abs. 1 der Grundordnung der Hochschule Trier die folgende Zusammensetzung:
Die Mitglieder werden von den Angehörigen der jeweiligen Gruppe des Fachbereichs gewählt.
Der Fachbereichsrat tritt grundsätzlich mindestens zweimal pro Semester zu einer fachbereichsöffentlichen Sitzung zusammen. Die nächsten Sitzungstermine sind:
Die Sitzungstermine für das kommende Semester werden an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgegeben.
Für die Sitzungen des Fachbereichsrats gilt die aktuelle Geschäftsordnung des Senats.
Professorinnen und Professoren
Mitarberiterinnen und Mitarbeiter
Studierende
E-Mail: fbrat-wir(at)hochschule-trier.de
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