Prüfungsausschüsse

Aufgaben

Die Prüfungsausschüsse des Fachbereichs haben laut der verschiedenen Prüfungsordnungen die folgenden Aufgaben:

  • Organisation der Prüfungen und Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten
  • Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen
  • Regelmäßiger Bericht (durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden) an den Fachbereichsrat über

    • die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten

    • die tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Abschlussarbeiten

    • die Verteilung der Noten der Prüfungsleistungen und der Gesamtnoten

  • Entwicklung von Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung

Zusammensetzung

Die Prüfungsausschüsse haben laut Prüfungsordnungen in der Regel die folgende Zusammensetzung:

  • Für Bachelor- und Master-Studiengänge vier bzw. drei Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren
  • Ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Ein studentisches Mitglied

Studentische Anträge an den Prüfungsausschuss

Studierende können jederzeit Anträge an den für ihren Studiengang verantwortlichen Prüfungsausschuss richten. Dabei müssen Anträge grundsätzlich in schriftlicher Form gestellt werden und die folgenden Informationen beinhalten:

  • Name, Anschrift und Matrikelnummer der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Angabe der für die Antragstellerin oder den Antragsteller geltenden Prüfungsordnung
  • Erläuterung des Kontextes (ggf. inklusive geeigneter Nachweise)
  • Beschreibung des Anliegens inklusive einer Bennung der Anspruchsgrundlage (Paragraphen aus der Prüfungsordnung)

Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit

Anträge auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit können per E-Mail direkt an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studiengangs gerichtet werden. Diese E-Mail soll enthalten:

  • Name und Matrikelnummer der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Angabe der für die Antragstellerin oder den Antragsteller geltenden Prüfungsordnung
  • Begründung des Antrags

Weiterhin sollen die Betreuerin oder der Betreuer der Abschlussarbeit sowie das Sekretariat in Kopie gesetzt werden.

Sollten Sie die Bearbeitungszeit krankheitsbedingt verlängern wollen, ist ein Antrag nicht erforderlich. Reichen Sie stattdessen innerhalb Ihrer ursprünglichen Bearbeitungszeit beim Sekretariat ein Attest ein. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dann um die Anzahl der nachgewiesenen Krankheitstage.

Mitglieder (Bachelor)

Professorinnen und Professoren

  • Prof. Dr. Frank Altrock (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Andreas Biesdorf
  • Prof. Dr. Anna Schneider 
  • Prof. Dr. Jörg Henzler

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Miriam Seeh

Studierende

  • Alexa Roth (Betriebswirtschaft Dual)

Mitglieder (Master)

Professorinnen und Professoren

  • Prof. Dr. Frank Altrock (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Dominik Kramer
  • Prof. Dr. Jörg Gutsche

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Miriam Seeh

Studierende

  • Luisa Neis (Business Management)

 

Weitere Ausschüsse

Für unsere fachbereichsübergreifenden Studiengänge existieren separate Prüfungsausschüsse.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an den jeweiligen Studiengangleiter:

Wirtschaftsingenieurwesen-Elektrotechnik:

Wirtschaftsinformatik-Informationsmanagement:

back-to-top nach oben