Obligatorisches Auslandesjahr (IB PO 2021)

Ein wichtiger Teil des International Business Studiengangs ist der integrierte, einjährige Auslandsaufenthalt im 5. und 6. Semester. Insgesamt müssen im Auslandsjahr 60 ECTS erreicht werden.

Während Ihres Auslandsjahres lernen Sie nicht nur ein neues Studiensystem kennen, vertiefen Ihre Sprachkenntnisse und studieren International Business in einem anderen kulturellen Kontext; Sie können in dieser Zeit auch wichtige Netzwerke aufbauen, die Sie auf Ihrem weiteren Weg begleiten werden.

Wichtig: Während des Auslandssemesters müssen Sie an der Hochschule Trier immatrikuliert bleiben.

 

Informationen zum obligatorischen Auslandsjahr

Zulassung zum Auslandsjahr

Zulassungsvoraussetzungen:
Sie können sich um einen Platz an einer Partneruniversität frühestens zu Beginn des dritten Semesters bewerben, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 50 ECTS der Module der ersten zwei Semester absolviert haben. Für die finale Zulassung zum Auslandsjahr müssen am Ende des vierten Semesters alle vorgesehenen Pflichtmodule der ersten zwei Semester sowie mindestens 90 ECTS bestanden worden sein.

Zulassungsantrag:
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrem Auslandssemester oder Praktikum im Ausland einen Antrag auf Zulassung unter Verwendung des zugehörigen Formulars stellen müssen. 

Ein Auslandssemester kann nur angetreten werden, wenn ein vom Fachbereich Wirtschaft unterzeichneter Antrag auf Zulassung vorliegt. Nur dann ist auch die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gewährleistet.

Bewerbungsprozess

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über den Fachbereich Wirtschaft. Die Bewerbung für das Wintersemester findet immer Ende des vorhergehenden Wintersemesters statt. Gleiches gilt für das Sommersemester. Bitte achten Sie auf entsprechende Rundmail und unter "News" auf unserer Webseite.

Sie können drei unserer Partneruniversitäten zur Auswahl angeben.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator im Fachbereich.

Anerkennung

Um sich nach Abschluss Ihres Auslandsjahres Ihre Leistungen anerkennen zu lassen, müssen Sie den Antrag auf Anerkennung des Auslandsjahres stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die Leistungsnachweise (Transcript of Records) der ausländischen Hochschule bei.

Zusätzlich ist ein Abschlussbericht zu verfassen. Zur Orientierung finden Sie rechts im Downloadbereich eine Anleitung. Mit dem Einreichen dieses Berichtes geben Sie uns die Zustimmung zur Veröffentlichung auf unserer Webseite. Bitte beachten Sie den diesbezüglichen Leitfaden, den Sie im Downloadbereich finden können.

Die Benotung eines Auslandsstudiums erfolgt über die Umrechnung der Noten der im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Gestaltungsmöglichkeiten

Während Ihres Auslandssemester haben Sie die Möglichkeit Ihr Studium Ihren Vorstellungen anzupassen und jeweils eine fachliche und eine sprachliche Vertiefungsrichtung zu belegen.

Um die jeweiligen Vertiefungen ausweisen zu können, müssen folgende Leistungen erbracht werden:

Fachliche Vertiefung* Sprachliche Vertiefung
Mindestens 24 ECTS in fachlich einschlägigen Veranstaltungen. Mindestens 35 ECTS in einer zweiten Fremdsprache.

*Mögliche Vertiefungen sind Accounting and Taxation, Controlling, Finance and Financial Markets, General Management, Marketing, Operations Management; ggfs. lohnt es sich auch, die Partnerhochschule vorab zu kontaktieren.

Tipp: In der Übersicht über unsere Partnerhochschulen finden Sie Links zu den Websites der Partner. Dort finden Sie in der Regel Kurskataloge, die Ihnen die Entscheidung für eine passende Hochschule erleichtern.

Weitere Informationen zur Schwerpunktbildung

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