Grundsätzlich haben alle staatlichen Bestimmungen des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier Vorrang vor Regelungen der Hochschule. Weiterhin haben alle Entscheidungen der Hochschulleitung Vorrang vor denen des Fachbereichs Wirtschaft.
Bitte prüfen Sie daher auch alle aktuellen Hinweise und die FAQs, die von der Hochschulleitung und der "Arbeits- und Steuerungsgruppe Pandemie" der Hochschule Trier veröffentlicht werden.
Selbstverständlich bemühen wir uns, unsere hier veröffentlichten Bestimmungen in vollem Einklang mit der Entscheidungslage aller oben genannten Institutionen zu halten. Für alle Widersprüche, die aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen kurzzeitig entstehen könnten, bitten wir hiermit um Entschuldigung.
Die zuständigen Prüfungsausschüsse haben für alle weiteren Prüfungen im Wintersemester 2021/2022 die folgenden Modalitäten beschlossen:
Wir hoffen, mit diesen Regelungen unter Berücksichtigung der praktischen Notwendigkeiten eine gute Balance zwischen allen Anforderungen gefunden zu haben. Etwaige Rückfragen richten Sie bitte an Frau Seeh.
Für die Durchführung mündlicher Prüfungen per Videokoferenzsystem gelten die folgenden Vorgaben:
Beide Parteien (Prüfende und Prüflinge) müssen sich über die Durchführung der mündlichen Prüfung via Online-Medien einig sein. Dies ist mit dem auf dieser Seite bereitgestellten Vordruck schriftlich zu dokumentieren. Die Einholung der erforderlichen Unterschriften kann auch per E-Mail erfolgen.
Mit der Unterschrift auf beigefügtem Vordruck bestätigen die Prüflinge, dass sie keine unerlaubten Hilfsmittel mit sich führen, die zu Täuschungszwecken nutzbar sind.
Die Prüflinge müssen ihre Prüfungsfähigkeit am Tag der Prüfung
erklären und durch ihre Unterschrift auf dem beiliegenden Vordruck bestätigen.
Der Raum bei den Prüflingen muss klar erkennbar und einsehbar sein, um auszuschließen, dass sich noch andere (nicht zulässige) Personen dort aufhalten.
Die Hände der Prüflinge müssen während der Prüfung klar sichtbar zu sein, um die Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln auszuschließen.
Gemäß den Vorschriften der Prüfungsordnungen ist immer eine schriftliche Niederschrift über die Durchführung der mündlichen Prüfung zu erstellen. Bei mündlichen Prüfungen via Online- Medien ist in dieser Niederschrift zu vermerken, dass diese Prüfung via Online-Medien unter Nennung des gewählten Mediums durchgeführt wurde und dass beide Parteien mit dieser Durchführung einverstanden sind. Zudem sind sämtliche besonderen Vorkommnisse während der Prüfung darin zu dokumentieren.
Bei technischen Unterbrechungen der Verbindung liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Prüfenden, ob die Prüfung fortgesetzt wird, oder ob die Prüfung analog zu einer akut auftretenden Prüfungsunfähigkeit abgebrochen wird. In diesem Fall wird für diese Prüfung ein Prüfungsrücktritt erfasst. Dies ist in der Niederschrift zu dokumentieren.
Für Studierende aus Risikogruppen (ärztlicher Nachweis erforderlich) sollen im Falle eines ärztlich begründeten Bedarfs auf Anfrage des Studierenden individuelle Lösungen (z.B. getrennter Raum) gesucht werden.
Ein Antrag auf individuelle Prüfungslösung aufgrund eines begründeten Bedarfs ist mit dem entsprechenden ärztlichen Nachweis über den Studienservice in Trier bzw. das Prüfungsamt am UCB an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zu richten.
Wird die Prüfung für Studierende in einem getrennten Raum durchgeführt, soll zusätzlich zu den immer geltenden Hygieneregeln gelten, dass
Die Regelung umfasst Studierende, die selbst einer Risikogruppe angehören, nicht aber Studierende, die mit Personen aus Risikogruppen zusammenleben.
Sollten Sie, was sehr selten vorkommt, an einer Prüfung teilnehmen wollen, die von einem anderen Fachbereich angeboten wird, gelten für Sie diesbezüglich die Regelungen des entsprechenden Fachbereichs.
Prüfungszeitraum:
24.01.2022 - 19.02.2022
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