Prüfungen (Bachelor+Master)

Vorbemerkungen

Grundsätzlich haben alle staatlichen Bestimmungen des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier Vorrang vor Regelungen der Hochschule. Weiterhin haben alle Entscheidungen der Hochschulleitung Vorrang vor denen des Fachbereichs Wirtschaft.

Bitte prüfen Sie daher auch alle aktuellen Hinweise und die FAQs, die von der Hochschulleitung und der "Arbeits- und Steuerungsgruppe Pandemie" der Hochschule Trier veröffentlicht werden.

Selbstverständlich bemühen wir uns, unsere hier veröffentlichten Bestimmungen in vollem Einklang mit der Entscheidungslage aller oben genannten Institutionen zu halten. Für alle Widersprüche, die aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen kurzzeitig entstehen könnten, bitten wir hiermit um Entschuldigung.

Fachbereichsspezifische Prüfungsmodalitäten im Wintersemester 2021/2022

Die zuständigen Prüfungsausschüsse haben für alle weiteren Prüfungen im Wintersemester 2021/2022 die folgenden Modalitäten beschlossen:

  1. Über die genaue Prüfungsform werden Sie die jeweils modulverantwortlichen Dozentinnen und Dozenten informieren.
  2. Den Wegfall der Durchsetzung von Pflichtanmeldungen werden wir so umsetzen, dass in QIS für eben solche Anmeldungen die Rücktrittssperre entfernt wird. Sollten Sie davon betroffen sein, heißt das für Sie: Wenn Sie auf der Basis einer Pflichtanmeldung an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie gar nichts tun. Wenn Sie hingegen von dem angebotenen Sonderrecht Gebrauch machen wollen, müssen Sie in QIS explizit von der Prüfung, zu der Sie automatisch pflichtangemeldet wurden, zurücktreten.
  3. Die Rücktrittsfrist beläuft sich wie gehabt auf drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Wir hoffen, mit diesen Regelungen unter Berücksichtigung der praktischen Notwendigkeiten eine gute Balance zwischen allen Anforderungen gefunden zu haben. Etwaige Rückfragen richten Sie bitte an Frau Seeh.

Hinweise für die Klausuren (Stand: Wintersemester 2021/2022; Update 31.01.2022)

  • Für die Teilnahme an den Prüfungen gilt die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen).  Nicht geimpfte Personen müssen einen max. 24 Stunden alten Testnachweis einer zugelassenen Teststelle vorweisen können.  Die 3G-Nachweise sind beim Aufenthalt an der Hochschule mit sich zu führen und im Rahmen von Kontrollen vorzulegen.
  • Auch für Prüfungen in Präsenz gelten die allgemeinen Hygienehinweise, insbesondere zu Abstand, Handhygiene und Lüften.
  • Im Falle eines begründeten Bedarfs (ärztlicher Nachweis erforderlich) sollen auf Anfrage des Studierenden individuelle Prüfungslösungen (z.B. getrennter Raum) gesucht werden. Ein Antrag auf individuelle Prüfungslösung aufgrund eines begründeten Bedarfs ist mit dem entsprechenden ärztlichen Nachweis über den Studienservice in Trier bzw. das Prüfungsamt am UCB an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zu richten. 
  • Auf dem Weg zu den Klausuren und vor dem Klausurraum sollen Abstandsmarkierungen sowie Plakate auf den Sicherheitsabstand hinweisen. Dieser Mindestabstand ist einzuhalten. Gruppenbildung ist zu vermeiden. Während der gesamten Zeit muss eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Klausuren liegen vor dem Einlass der Studierenden an den Sitzplätzen oder sind von den Studierenden in der Nähe des Einlasses zum Platz mitzunehmen.
  • Die Klausuren sind bei der Abgabe von den Teilnehmenden in einem Abgabekasten abzulegen.
  • Eine „Einbahnregelung“ für Ein-/Ausgang soll vorgesehen und markiert werden.
  • Bei Fragen des Studierenden / Antworten des Prüfenden ist von beiden Seiten eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Aufsichtspersonen können entscheiden, Fragen nur an am Pult mit Schutzwand („Spuckschutz“) zuzulassen.
  • Essen im Klausurraum ist nicht erlaubt (Ausnahmen bei medizinischer Notwendigkeit).
  • Eine besondere Reinigung/Desinfektion der Tische muss nicht erfolgen. Desinfektionsmittel für Hände und Flächen soll den Teilnehmenden/Aufsichtsführenden bereitgestellt werden.
  • Nach der Klausur verlassen alle möglichst zügig den Raum, das Gebäude und den Campus. Auch nach der Klausur müssen Gruppenbildungen auf dem Campus vermieden werden.
  • Die Hygienehinweise zum Ablauf von Klausuren sind entsprechend ebenfalls für die Einsichtnahme von Prüfungen gültig.

Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem

Für die Durchführung mündlicher Prüfungen per Videokoferenzsystem gelten die folgenden Vorgaben:

  • Beide Parteien (Prüfende und Prüflinge) müssen sich über die Durchführung der mündlichen Prüfung via Online-Medien einig sein. Dies ist mit dem auf dieser Seite bereitgestellten Vordruck schriftlich zu dokumentieren. Die Einholung der erforderlichen Unterschriften kann auch per E-Mail erfolgen.

  • Mit der Unterschrift auf beigefügtem Vordruck bestätigen die Prüflinge, dass sie keine unerlaubten Hilfsmittel mit sich führen, die zu Täuschungszwecken nutzbar sind.

  • Die Prüflinge müssen ihre Prüfungsfähigkeit am Tag der Prüfung
    erklären und durch ihre Unterschrift auf dem beiliegenden Vordruck bestätigen.

  • Der Raum bei den Prüflingen muss klar erkennbar und einsehbar sein, um auszuschließen, dass sich noch andere (nicht zulässige) Personen dort aufhalten.

  • Die Hände der Prüflinge müssen während der Prüfung klar sichtbar zu sein, um die Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln auszuschließen.

  • Gemäß den Vorschriften der Prüfungsordnungen ist immer eine schriftliche Niederschrift über die Durchführung der mündlichen Prüfung zu erstellen. Bei mündlichen Prüfungen via Online- Medien ist in dieser Niederschrift zu vermerken, dass diese Prüfung via Online-Medien unter Nennung des gewählten Mediums durchgeführt wurde und dass beide Parteien mit dieser Durchführung einverstanden sind. Zudem sind sämtliche besonderen Vorkommnisse während der Prüfung darin zu dokumentieren.

  • Bei technischen Unterbrechungen der Verbindung liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Prüfenden, ob die Prüfung fortgesetzt wird, oder ob die Prüfung analog zu einer akut auftretenden Prüfungsunfähigkeit abgebrochen wird. In diesem Fall wird für diese Prüfung ein Prüfungsrücktritt erfasst. Dies ist in der Niederschrift zu dokumentieren.

Regelungen für Studierende aus Risikogruppen

Für Studierende aus Risikogruppen (ärztlicher Nachweis erforderlich) sollen im Falle eines ärztlich begründeten Bedarfs auf Anfrage des Studierenden individuelle Lösungen (z.B. getrennter Raum) gesucht werden.

Ein Antrag auf individuelle Prüfungslösung aufgrund eines begründeten Bedarfs ist mit dem entsprechenden ärztlichen Nachweis über den Studienservice in Trier bzw. das Prüfungsamt am UCB an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zu richten.  

Wird die Prüfung für Studierende in einem getrennten Raum durchgeführt, soll zusätzlich zu den immer geltenden Hygieneregeln gelten, dass

  • maximal 4 Studierende in einem Raum geprüft werden und
  • mindestens eine Fläche von 10m² pro Person zur Verfügung steht.

Die Regelung umfasst Studierende, die selbst einer Risikogruppe angehören, nicht aber Studierende, die mit Personen aus Risikogruppen zusammenleben.

Prüfungen an anderen Fachbereichen

Sollten Sie, was sehr selten vorkommt, an einer Prüfung teilnehmen wollen, die von einem anderen Fachbereich angeboten wird, gelten für Sie diesbezüglich die Regelungen des entsprechenden Fachbereichs.

Koordinator

Prof. Dr. Udo Burchard
Prof. Dr. Udo Burchard
Dekan des FB Wirtschaft

Kontakt

+49 651 8103-299

Standort

Schneidershof | Gebäude K | Raum 201a

Termine

Prüfungszeitraum:
24.01.2022 - 19.02.2022

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