Praxisprojekt

Sie haben in den Bachelor-Studiengängen Betriebwirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik ein Praxisprojekt abzuleisten; dieses soll im sechsten bzw. siebten Semester abgeleistet werden. Dabei soll an Aufgabenstellungen aus der Praxis das im Studium Erlernte angewendet und vertieft werden. Ihr Praxisprojekt muss dokumentiert und präsentiert werden. Das Praxisprojekt kann durch ein Auslandssemester ersetzt werden! Zusätzliche freiwillige Praktika sind möglich. 

1. Voraussetzungen

Das Praxisprojekt kann frühestens nach dem Vorlesungsende des dritten Semesters abgeleistet werden.  Nicht-dual-Studierende können sich erst zum Praxisprojekt anmelden, wenn sie alle Pflichtveranstaltungen der ersten drei Fachsemester laut Studienplan erfolgreich bestanden haben.

Die Praxisprojektordnung finden Sie auf der rechten Seite im Download-Bereich.

2. Suche nach einem Praktikum

Sie bewerben sich selbstständig um ein einschlägiges Praktikum Ihrer Wahl in einem Unternehmen oder einer Institution. Wenn die Zusage erfolgt, suchen Sie sich einen betreuenden Professor oder eine Professorin und dokumentieren die Inhalte des Praktikums. Dazu gehört bspw., dass Sie das Unternehmen kurz vorstellen, Ihre Motivation begründen und Ihre Aufgaben im Praktikum beschreiben.

Mögliche Praktikums-Angebote werden in regelmäßigen Abständen per E-Mail an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse versendet (vor allem aus Luxembourg). Informieren Sie sich auch mittels der Aushänge im K-Gebäude, bei den Hochschul-Messen und bei der Jobbörse des Career Service der Hochschule Trier. Bei Praktika im Ausland können evtl. Erasmus-Gelder in Anspruch genommen werden. Bitte wenden Sie sich an die Agentur für internationale Hochschul-Mobilität.

3. Anmeldung und Dauer

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Praxisprojekt nicht über das QIS erfolgt. Das entsprechende vom Betreuer unterschriebene Formular (siehe rechts), die Kopie des Vertrages und einer Kurzbeschreibung sind digital an Frau Felten zu senden. Die Dauer des Praxisprojekts muss mindestens 14 Wochen in Vollzeit betragen. Teilzeitarbeit im Praktikum ist möglich, sofern Sie in Summe auf 14 Wochen kommen. Fehltage müssen nachgearbeitet werden. Wenn Sie Ihr Praxisprojekt mit einer praxisorientierten Bachelorthesis im gleichen Unternehmen kombinieren möchten, so muss der Praktikumsvertrag um die Bearbeitungszeit der Thesis verlängert werden und insgesamt mindestens 23 Wochen umfassen. 

4. Versicherungsschutz

Unfallversicherung

  • Inland: Die gesetzliche Unfallversicherung wird nur auf den geografischen Bereich der Hochschule bezogen. Während eines Praktikums in Deutschland sind die Studierenden also zwingend über den Arbeitgeber (nicht die Hochschule) zu versichern.
  • Ausland: Der Umfang der Versicherung ist im Einzelfall mit dem Arbeitgeber abzuklären.

Eine Unfallversicherung ist unbedingt zu empfehlen.

Krankenversicherung

  • Inland: Bei Tätigkeiten in Deutschland sind die Studierenden über ihre allgemeine Krankenversicherung versichert.
  • Ausland: Der Umfang und der Gültigkeitsbereich der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) ist bei dem Versicherer zu erfragen. Gegebenenfalls ist eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen.

Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.

5. Nach dem Praktikum

Sie fertigen während oder nach dem Praktikum einen Praxisprojekt-Bericht an. Der Bericht soll ca. 15 Seiten umfassen und mit dem Betreuer/ der Betreuerin im Fachbereich und im Unternehmen abgestimmt werden. Sie vereinbaren einen Termin zur Präsentation an der Hochschule (Umfang ca. 30 Minuten plus Befragung) und/oder senden den Bericht ohne Präsentation an den Betreuer/ die Betreuerin (je nach Absprache). Das Praxisprojekt wird benotet. Die Note ergibt sich aus der Präsentation, dem Bericht und aus Ihrem Praktikumszeugnis. Das Praxisprojekt umfasst 18 ECTS-Punkte.

Bitte reichen Sie immer den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung des Praxisprojektes mit ein, damit der Betreurer/ die Betreuerin die Note darauf eintragen kann.

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