Grundsätzlich haben alle staatlichen Bestimmungen des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier Vorrang vor Regelungen der Hochschule. Weiterhin haben alle Entscheidungen der Hochschulleitung Vorrang vor denen des Fachbereichs Wirtschaft.
Bitte prüfen Sie daher auch alle aktuellen Hinweise und die FAQs, die von der Hochschulleitung und der "Arbeits- und Steuerungsgruppe Pandemie" der Hochschule Trier veröffentlicht werden.
Selbstverständlich bemühen wir uns, unsere hier veröffentlichten Bestimmungen in vollem Einklang mit der Entscheidungslage aller oben genannten Institutionen zu halten. Für alle Widersprüche, die aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen kurzzeitig entstehen könnten, bitten wir hiermit um Entschuldigung.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester außerhalb eines Risikogebiets gemäß aktueller Definition des Robert-Koch-Instituts verbringen, stellen wir es Ihnen frei, ob Sie Ihr Auslandssemester zunächst fortsetzen oder schnellstmöglich nach Deutschland zurückkehren wollen. Bitte informieren Sie Sich genau über die für Sie geltende Gefahrenlage, die Regelungen Ihrer gastgebenden Institution und die Möglichkeiten einer Rückreise nach Deutschland und fällen Sie dann eine durchdachte Entscheidung. Wenn Sie möchten, können Sie diese Entscheidung gerne mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihres Auslandssemesters im Fachbereich Wirtschaft reflektieren.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester innerhalb eines Risikogebiets gemäß aktueller Definition des Robert-Koch-Instituts verbringen, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich eine Rückkehr nach Deutschland. Bitte beachten Sie alle Melde- und Quarantänepflichten, die nach einer Rückkehr aus einem Risikogebiet nach Deutschland gelten.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihr Auslandssemester vorzeitig abzubrechen, gelten zur Abfederung der daraus resultierenden Härten die folgenden Leitlinien:
Für obligatorische IB-Auslandsjahre, die zum Wintersemester 2020/2021 gestartet sind:
Alle bisher erbachten Leistungen werden vollumfänglich anerkannt. Zu Komplettierung bietet die jeweilige Betreuerin oder der Betreuer im Fachbereich eine ergänzende, geeignet dimensionierte Prüfungsleistung mit Auslandsbezug an, sodass das obligatorische Auslandsjahr ohne größere Verzögerungen vollständig abgeschlossen werden kann.
Für obligatorische IB-Auslandsjahre, die zum Sommersemester 2021 gestartet sind:
Alle bisher erbachten Leistungen werden vollumfänglich anerkannt. Zu Komplettierung bietet die jeweilige Betreuerin oder der Betreuer im Fachbereich eine ergänzende, geeignet dimensionierte Prüfungsleistung mit Auslandsbezug an, sodass das die erste Hälfte des obligatorischen Auslandsjahrs ohne größere Verzögerungen vollständig abgeschlossen werden kann. Bezüglich der zweiten Hälfte des obligatorischen Auslandsjahrs werden wir abwarten müssen, möchten Ihnen aber bereits heute signalisieren, dass wir hier pragmatische und entgegenkommende Lösungen anstreben.
Für freiwillige Auslandssemester:
Bitte setzen Sie Sich mit Frau Willems in Verbindung, die fächerbezogen prüfen und koordinieren wird, wie Ihr Auslandssemester komplettiert werden kann.
Alle Vorgänge im Zusammenhang mit geplanten Auslandssemestern sollten aus heutiger Sicht zunächst ohne Änderungen weiterlaufen. Wir werden im Laufe des Sommersemesters abhängig von der Lageentwicklung entscheiden, ob wir hier Anpassungen vornehmen müssen.
Wir raten Ihnen aber in diesem Zusammenhang, persönliche finanzielle Risiken durch die Buchung von Flügen und Unterkünften im Rahmen der Vorbereitung auf das Auslandssemester zu minimieren. Denn wir können derzeit noch nicht absehen, ob Sie Ihr Auslandssemester zum Wintersemester 2021/2022 tatsächlich werden aufnehmen können.
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