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Amtsärztliches Attest ab dem Sommersemester 2025

Ab einschließlich der dritten Attest-Einreichung pro Modul muss ab dem Sommersemester 2025 ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden!

Z.B. Erste Attesteinreichung für das Modul Mathematik = einfaches ärztliches Attest; zweite Attesteinreichung für das Modul Mathematik = einfaches ärztl. Attest; dritte Attesteinreichung für das Modul Mathematik = amtsärztliches Attest!

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