Dann mach jetzt mit!
Aber wie funktioniert eigentlich „Hochschule“?
Eine Hochschule wird von ihren Mitgliedern nach demokratischen Prinzipien und auf der Grundlage von Gesetzen (z.B. das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz) selbstverwaltet. Das heißt, wir treffen wichtige Entscheidungen gemeinsam. Unsere Gremien werden gewählt und setzen sich überwiegend aus verschiedenen Gruppen (Lehrende, Studierende, Mitarbeitende etc.) zusammen, die dann gemeinsam für die Hochschulpolitik, die Studienbedingungen und viele andere Aspekte rund um dein Studium verantwortlich sind. Setz deine Stimme ein und mach mit in einem der vielen Gremien!
Für Gremien gibt es „Spielregeln“.
Die wichtigsten finden sich in der Grundordnung sowie in der Satzung der Studierendenschaft.
Dazu gibt es in den jeweiligen Gremien teilweise Geschäftsordnungen.
Wie kann ich mitmachen?
Sprich den Vorsitz des jeweiligen Gremiums (siehe Webseite des Gremiums) an. Im Vorfeld von Neuwahlen gibt es zudem Aufrufe (in der Regel auch per Email) an Alle sich zur Wahl zu stellen. Melde dich, um dich für ein Amt zur Wahl zu stellen. Und schließlich: geh wählen, denn so bestimmst du über deine Vertretung mit!
Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an VCRP/Panopto übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Der Senat kümmert sich um grundsätzliche Angelegenheiten, die die ganze Hochschule betreffen. Er wird alle drei Jahre neu gewählt. Die Amtszeit der studentischen Vertretungen beträgt ein Jahr.
Die Ausschüsse beschäftigen sich eingehender mit spezifischen Themen, die der Senat an sie zur Bearbeitung delegiert hat. Die Ausschüsse geben die Arbeitsergebnisse entweder als als Beratung in Form einer Stellungnahme an den Senat oder aber sie haben vom Senat die Entscheidungsbefugnis zu spezifischen Themen erhalten. Die Ausschüsse werden alle drei Jahre vom Senat neu besetzt. Die Amtszeit der studentischen Vertretungen beträgt ein Jahr.
Der gesamte Hochschulrat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Die Amtszeit der studentischen Vertretung(en) beträgt zwei Jahre.
Der Fachbereichsrat trifft Entscheidungen zu grundsätzlichen Angelegenheiten des Fachbereichs. Ein Fachbereichsrat kann spezifische Themen in Ausschüsse auf Ebene des Fachbereichs delegieren, z.B. Prüfungsangelegenheiten in den Prüfungsausschuss oder auch im Rahmen der Besetzung einer neuen Professur den Berufungsausschuss.
Details zum Fachbereichsrat in Deinem Fachbereich findest Du hier:.
FB Umweltplanung/Umwelttechnik
FB Umweltwirtschaft/Umweltrecht
Weitere Informationen zu den Ausschüssen im Fachbereich findest du im Webseitenangebot deines Fachbereichs.
Die Studierendenschaft umfasst die Gruppe aller Studierenden und ihre Gremien vertreten die Interessen und Bedürfnisse der Studierenden. Diese von den Studierenden selbst organisierten Gremien fördern die studentische Gemeinschaft, bieten Beratung und Unterstützung an und vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber den fachbereichs- oder hochschulweiten Gremien sowie gegenüber dem Präsidium.
Hier könnt ihr euch in die Entwicklung eures Fachbereichs einbringen. Die Fachschaftsräte sind das Sprachrohr der Studierenden im Fachbereich und die Anlaufstelle für Studierende zu Fragen und Problemen rund um das Studium. Außerdem weiß die Fachschaft immer, wo die besten Partys sind!
Details zu Deinem Fachschaftsrat findest Du hier:
FB Umweltplanung/Umwelttechnik
FB Umweltwirtschaft/Umweltrecht
Schau einfach mal vorbei!
Der ASTA ist die Interessenvertretung aller Studierender an der Hochschule nach innen und außen. Der ASTA kümmert sich in sog. Referaten nicht nur z.B. um hochschulpolitische Themen, Umwelt und Verkehr, sondern auch um das studentische Leben am Campus und ist Anlaufstelle für Studierende.
Das Studierendenparlament ist das weitreichenste Gremium der studentischen Selbstverwaltung. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Entscheidung über wichtige Angelegenheiten der Studierendenschaft, z.B. über das Semesterticket und dessen Ausgestaltung, die Wahl und Kontrolle der AStA-Mitglieder und die Verabschiedung von Haushaltsplänen und Satzungen.
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