Veranstaltungen für Gasthörer

Bilden Sie sich weiter und profitieren Sie von der Kompetenzvermittlung auf Hochschulniveau. Gesellschaftlich und fachlich relevante Inhalte vermitteln wir praxisorientiert und zugleich wissenschaftlich fundiert an Sie als Gasthörende!

Soweit in einem grundständigen Studiengang Kapazitäten vorhanden sind, können Personen, die sich in einzelnen Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen, auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden. 

Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist nicht an die Voraussetzungen für die Zulassung nach der Einschreibordnung gebunden.

Zulassungsanträge sind beim Studienservice innerhalb der Rückmeldefrist einzureichen.

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