Ausbildungsförderung (BAföG)

Beratung zur Ausbildungsförderung (BAföG)

Bei Fragen bezüglich BAföG hilft Ihnen das BAföG-Amt weiter. 

Hinweis

Ab dem Ende des 4. Semesters erhalten nur diejenigen Studierenden eine Förderung, die nachweisen können, dass "die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht" wurden. Das Ausbildungsförderungsgesetz enthält keine Regelungen darüber, was unter einem "geordneten Verlauf der Ausbildung" und unter "üblichen Leistungen" zu verstehen ist. Dies muss für jeden Studiengang individuell festgelegt werden.

Es gilt: "Die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des erreichten n-ten Fachsemesters üblichen Leistungen" werden für die Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Informatik festgesetzt auf (n-1) * 30 - 20 = n * 30 - 50 ECTS-Punkte aus den ersten n Fachsemestern (n = 4 oder 5).

Erläuterungen: Ein ECTS-Punkt entspricht in der Regel 0,8 SWS. Für den typischen Wert von n = 4 bedeutet dies, dass nach dem 4. Semester noch Prüfungen im Umfang von 50 ECTS-Punkten oder 40 SWS gegenüber dem nach dem Studienplan vorgesehenen Verlauf fehlen dürfen.

Die Bestätigung (Unterschrift des entsprechenden Formblatts) über den geordneten Verlauf der Ausbildung erhalten Sie beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Fachbereich Informatik, Prof. Dr. Lux

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