Auslandsstudium
Bei der Einschreibung an einer ausländischen Hochschule ändert sich die Zuständigkeit des BAföG Amtes. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen direkt Rücksprache mit Ihrem BAföG Amt.
Energiepauschale
Die Auszahlung erfolgt nicht über das Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier! Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-energiepreispauschale-erhalten/
Aufgrund der angespannten personellen Situation im BAföG-Amt der Universität Trier ergeben sich leider Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge.
Sie können Ihren Antrag unter www.bafoeg-digital.de stellen und alle erforderlichen Unterlagen als pdf Datei beifügen.
Anträge in Papierform bitte per Post oder durch Einwurf in den (Nacht-)Briefkasten der Hochschule Trier (Gebäude T) einreichen. Anträge für das Wintersemester können bereits ab Mai, Anträge für das Sommersemester ab November eines jeden Jahres gestellt werden.
Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages Abstand zu nehmen.
Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden per Post angefordert.
Es ist mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich einen Überblick über das BAföG verschaffen. Hier finden Sie auch die Formblätter für eine Antragstellung, Merkblätter, Rechtsvorschriften usw.
Die Universität Trier - Amt für Ausbildungsförderung der Hochschulen in Trier - ist für alle Studierenden dieser Hochschulen zuständig und gliedert sich in folgende Teile:
Für die Studierenden an den Trierer Standorten der Hochschule Trier ist eine Außenstelle (Amt 447) am Standort Schneidershof eingerichtet. Zuständige Ansprechpartner sind:
Wer seinen BAföG-Antrag lückenlos und fehlerfrei abgibt, kann die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen. Nachfragen der Mitarbeiter/innen im BAföG-Amt kosten wertvolle Zeit.
Die Formblätter Stand 2022 sind nunmehr gültig. >> zu den neuen Formblättern
Lesen Sie die Erläuterungen zum Antrag. Sie unterschreiben am Ende des Antrages, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund der Vielzahl der eingegangenen Anträge keine Auskunft über den Bearbeitungsstatus machen können.
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