Ausbildungsförderung (BAföG)

Wichtige Informationen!

Auslandsstudium

Bei der Einschreibung an einer ausländischen Hochschule ändert sich die Zuständigkeit des BAföG Amtes. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen direkt Rücksprache mit Ihrem BAföG Amt.

Energiepauschale

Die Auszahlung erfolgt nicht über das Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier!  Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-energiepreispauschale-erhalten/

Aufgrund der angespannten personellen Situation im BAföG-Amt der Universität Trier ergeben sich leider Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge.

Sie können Ihren Antrag unter www.bafoeg-digital.de stellen und alle erforderlichen Unterlagen als pdf Datei beifügen.
Anträge in Papierform bitte per Post oder durch Einwurf in den (Nacht-)Briefkasten der Hochschule Trier (Gebäude T) einreichen.  Anträge für das Wintersemester können bereits ab Mai, Anträge für das Sommersemester ab November eines jeden Jahres gestellt werden.

Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages Abstand zu nehmen.
Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden per Post angefordert.

Es ist mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen.

Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich einen Überblick über das BAföG verschaffen. Hier finden Sie auch die Formblätter für eine Antragstellung, Merkblätter, Rechtsvorschriften usw.

https://www.bafög.de

Die Universität Trier - Amt für Ausbildungsförderung der Hochschulen in Trier - ist für alle Studierenden dieser Hochschulen zuständig und gliedert sich in folgende Teile:

  • Amt 412   Universität Trier und Theologische Fakultät Trier
  • Amt 447  Hochschule Trier (Standorte in Trier)
  • Amt 449   Umweltcampus der Hochschule Trier und Studienstandort Idar-Oberstein

Für die Studierenden an den Trierer Standorten der Hochschule Trier ist eine Außenstelle (Amt 447) am Standort Schneidershof eingerichtet. Zuständige Ansprechpartner sind:

Buchstabengruppen: A-K

Patrick Jaekel

Hochschule Trier,
Schneidershof,
54293 Trier, Raum J 6

Tel. + 49 651 8103 – 723
Fax + 49 651 8103 – 558
bafoeg(at)uni-trier.de

Persönliche Sprechstunden:
Bitte telefonisch oder per Mail Termin vereinbaren.

Telefonische Sprechstunden:
Montag bis Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
 

Buchstabengruppe: Vorausleistungen für alle Studierenden der Hochschulen Trier

Ida Lehringfeld

Hochschule Trier
Schneidershof
54293 Trier, Raum J 7
 
Tel. + 49 651 8103 - 474
Fax + 49 651 8103 - 558
bafoeg(at)uni-trier.de

Persönliche Sprechstunden:
Bitte telefonisch oder per Mail Termin vereinbaren.

Telefonische Sprechstunden:
Montag bis Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
 

Buchstabengruppen: L-Z

Swetlana Fomenko

Hochschule Trier,
Schneidershof,
54293 Trier, Raum J 5

Tel. + 49 651 8103 – 285 
Fax + 49 651 8103 – 558
bafoeg(at)uni-trier.de

Persönliche Sprechstunden:
Bitte telefonisch oder per Mail Termin vereinbaren.

Telefonische Sprechstunden:
Montag bis Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
 

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages:

  • Füllen Sie den Antrag nach Möglichkeit online aus.
  • Unterschreiben Sie Ihren Antrag, bevor Sie ihn an das BAföG-Amt senden. Dies gilt auch für einen Online-Antrag und sonstige Erklärungen!  
  • Lassen Sie keine Zeilen leer. Streichen Sie nichts nur deshalb, weil Sie sich unsicher sind, was Sie eintragen sollen.
  • Weisen Sie Ihre Einschreibung/Rückmeldung durch die „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ im Original nach. (Das Formblatt 2 wird von der Hochschule nicht ausgefüllt)
    Die Bescheinigung nach § 9 BAföG erhalten Sie im Studierendenverwaltungssystem HISinONE. („Normale“ Studienbescheinigungen erfüllen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen.)
  • Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG: Machen Sie einen Ausdruck aus dem QIS. Dieser muss das Datum der Leistungserbringung enthalten. (Ein screen-shot entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.) Von der Hochschule Trier wurden 70 ECTS-Leistungspunkte für alle Studienfächer als erforderliche Punktzahl festgelegt. Diese müssen bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht werden.
  • Reichen Sie erforderliche Unterlagen (z. B. Einkommensteuerbescheid) vollständig ein.

Wer seinen BAföG-Antrag lückenlos und fehlerfrei abgibt, kann die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen. Nachfragen der Mitarbeiter/innen im BAföG-Amt kosten wertvolle Zeit.

Die Formblätter Stand 2022 sind nunmehr gültig. >> zu den neuen Formblättern

Lesen Sie die Erläuterungen zum Antrag. Sie unterschreiben am Ende des Antrages, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben!

Nachfrage zum Bearbeitungsstatus Ihres Antrages:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund der Vielzahl der eingegangenen Anträge keine Auskunft über den Bearbeitungsstatus machen können.

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