Trauerbegleitung am Arbeitsplatz

Trauersituationen können alle zu jeder Zeit treffen. Die Hochschule will für ihre Beschäftigten daher in solchen Fällen Ansprechpartnerin sein. Aus diesem Grund stellen wir hier Informationen und Kontakte zur Verfügung. Diese Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hilfsangebote und Zuständigkeiten

Arbeitsrechtliche Unterstützungsmöglichkeiten
  1. Bezahlte Arbeitsbefreiung (nach § 29 TV-L)
  2. Unbezahlter Sonderurlaub (nach § 28 TV-L)
  3. Kurzfristige unbezahlte Arbeitsbefreiung (nach § 29 Abs. 3 Satz 2 TV-L)
  4. Flexibilisierung der Arbeit:
    1. Abbau von Überstunden
    2. Mobiles Arbeiten gemäß der Dienstvereinbarung Mobile Arbeit (Login erforderlich)
    3. Einführung von Minuszeiten
    4. Anpassung der Arbeitszeiten z.B. durch befristete Teilzeit
  5. Sonstige Leistungen:
    1. Sterbegeld (nach § 23 Abs. 3 TV-L)
    2. Urlaubsanspruch aus noch offenem Erholungsurlaub

Beratung zu diesen Themen erhalten Sie bei den Personalverwaltungen
am Hauptcampus: personalverwaltung[at]hochschule-trier.de und
am Umwelt Campus: personalverwaltung[at]umwelt-campus.de,
bei den Personalvertretungen und
bei den Schwerbehindertenvertretungen
 

Zuständigkeiten

Zuständigkeiten für Betroffene

Externe Angebote

Bei akuten psychischen Notfällen: 112

Allgemeine Informationen

Formen der Trauer

Informationen zu diesem Thema finden Sie im hier verlinkten Dokument
“Trauer am Arbeitsplatz - Leitfaden zum Verstehen und Handeln” der HWK Koblenz:

Was brauchen Trauernde?

Informationen zu diesem Thema finden Sie im hier verlinkten Dokument
“Trauer am Arbeitsplatz - Leitfaden zum Verstehen und Handeln” der HWK Koblenz:

Tipps für den Umgang mit Trauernden

Informationen zu diesem Thema finden Sie im hier verlinkten Dokument
“Trauer am Arbeitsplatz - Leitfaden zum Verstehen und Handeln” der HWK Koblenz:

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