Regeln für Kooperationen mit der Hochschule Trier

Möchten Sie gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit der Hochschule Trier durchführen? Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten gemeinsamer Projekte. Bitte beachten Sie, dass für die Zusammenarbeit folgende Regelungen gültig sind:

Für Kooperationen der Hochschule Trier mit Unternehmens- oder Industriepartnern im Rahmen von gemeinsamen Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) gelten die Richtlinien, die Sie hier einsehen können:

Darüber hinaus gelten für alle Verträge zwischen der Hochschule und ihren Auftraggebern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hochschule Trier für Dienst- und Werkleistungen. Über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich hier informieren:  

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