Der Senat der Hochschule Trier hat am 13. Juli 2016 verbindliche Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschlossen. Diese Leitlinien beruhen auf den entsprechenden Empfehlungen der DFG und der HRK. Sie sind fester Bestandteil von Lehre und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.