Wiedereinstiegsstipendium für Wissenschaftlerinnen in der Forschung
Voraussetzungen:
- überdurchschnittlicher Hochschulabschluss bzw. Promotionsergebnis
- Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Kindererziehung und -betreuung für maximal 5 Jahre (oder eine Unterbrechung wegen einer mindestens 5-jährig ausgeübten qualifizierten Berufstätigkeit, allerdings nur außerhalb einer Hochschule)
Gefördert wird vorrangig der Wiedereinstieg in die Forschung oder die Beendigung eines bereits begonnenen Forschungsprojektes. Dies muss an einer rheinland-pfälzischen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion oder Professur stattfinden.
Zur Antragstellung kontaktieren Sie das Gleichstellungsbüro unserer Hochschule mit einer ausführlichen Darstellung, die folgendes beinhaltet:
- Ihre bisherige wissenschaftliche Karriere
- Beschreibung des mit dem Stipendium geplanten Vorhabens
- Angaben zur Erfüllung der oben genannten Kriterien
- Tabellarischer Lebenslauf (ggf. einschließlich Familienstand, Zahl und Geburtsdaten der Kinder)
- Ggf. Kopien der Geburtsurkunden ihrer Kinder
- Kopien von Prüfungs- und Arbeitszeugnissen, bzw. Nachweise freiberuflicher Tätigkeit
- 2 Gutachten zum Stand der Forschungsarbeit verfasst von Ihrer betreuenden Professorin oder Ihrem betreuenden Professor (inkl. Stellungnahme zur Betreuung und dem voraussichtlichen Abschluss)
Das Stipendium wird für ein Jahr gewährt.
Bedingungen:
- Die Stipendiatin sollte vergleichbare Arbeitsleistung und –zeit wie bei einer hauptberuflichen Tätigkeit erbringen oder ggf. ein Teilzeitstipendium beantragen (doppelte Laufzeit).
- Nach Ablauf des 1. Jahres kann das Stipendium in begründeten Fällen maximal um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden. In persönlichen Härtefällen ist auch eine Abschlussförderung für bis zu 6 Monaten möglich.
- Die Stipendiatin und ihre Betreuungsperson müssen halbjährliche Berichte zum Arbeitsfortschritt vorlegen.
Das Stipendium beträgt:
- 1.000 € für eine Promotion und
- 1.300 € für die Qualifizierung zu einer Professur.
Für einkommensabhängige Kinder können nochmals folgende Beträge gezahlt werden:
- 150 € für ein Kind
- 200 € für zwei Kinder
- 250 € für drei Kinder
- 300 € ab vier Kindern und mehr.