Der Betrieb der Hochschule ist in der Grundordnung (publicus Nr. 2012-9, S.382) geregelt. Neben der Struktur (Teil I) sind die Organe (Teil II) der Hochschule beschrieben. Teil III und IV beinhaltet Verfahren und sonstige Regelungen.
Auf Basis der Grundordnung wurden weitere Ordnungen, Satzungen sowie Verfahrensweisen aufgestellt. Die Abbildung zeigt einen Auszug aus den Paragraphen der Grundordnung (grüne Markierungen) mit den darauf basierenden resp. korrespondierenden Dokumenten (braunen Markierung).
Für den Bereich ‚Studium und Lehre‘ finden sich insbesondere im Teil IV maßgebliche Regelungen, welche an dieser Stelle kurz ausgeführt werden. Im Text finden sich die Fundstellen bzw. Verlinkungen auf die weiterführenden Dokumente.
Basierend auf diesem Paragraphen wurde die Teilgrundordnung für das Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre an der Hochschule Trier (publicus Nr. 2017-03, S. 24) erstellt. Diese regelt die grundlegenden Bestimmungen des Qualitätsmanagementsystems in Studium und Lehre einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Hochschule Trier sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Sie regelt insbesondere die Ziele, Aufgaben, Aufbau und Verantwortlichkeiten im Qualitätssicherungssystem in Studium und Lehre nach § 5 HochSchG.
Auf Basis dieser in der Teilgrundordnung getroffenen grundlegenden Bestimmungen führen die
die Prozesse und Verfahren des Qualitätsmanagementsystems weiter aus.
Die Umsetzung interner und externer Vorgaben in den Studiengängen wird gewährleistet durch die Verwendung und das Monitoring von Musterordnungen, namentlich der
im Rahmen der Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen.
Das Monitoring der Musterprüfungsordnungen wird unter der Verantwortung des Senatsausschusses für Studium und Lehre (SuL) durchgeführt, so dass Änderungen externer und interner Vorgaben in der Weiterentwicklung dieser Instrumente adäquat Berücksichtigung finden.
Basierend auf diesem Paragraphen wurde die Teilgrundordnung über die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an der Hochschule Trier (publicus Nr. 2015-12, S.179) verabschiedet. Diese trifft – basierend auf der entsprechenden Landesverordnung – Regelungen zur Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen. Darin sind u.a. die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung für die Bereiche ‚Studium und Lehre‘ sowie ‚Forschung und Entwicklung‘ festgelegt.
Basierend auf diesem Paragraphen und den Vorgaben des zuständigen Ministeriums bezüglich der Durchführung von Berufungsverfahren hat die Hochschule einen Berufungsleitfaden entwickelt. Darin sind Verantwortlichkeiten, Verfahren und Kriterien, welche im Rahmen des Berufungsverfahrens anzuwenden sind beschrieben.
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