Prüfungen im Wintersemester 2022/23
30.01. 2023 - 25.02.2023
Nachprüfungen im Wintersemester 2022/23
20.03.2023 - 04.04.2023 (außer TM und Mathe)
Prüfungen im Sommersemester 2023
10.07.2023 - 05.08.2023
Nachprüfungen im Sommersemester 2023
11.09.2023 - 30.09.2023
Der Prüfungsausschuss weist darauf hin, dass die „Corona-Sonderregeln“ für Prüfungen ausgelaufen sind. Damit sind Pflichtanmeldungen ab Januar 2023 wieder für alle Studierende der Fachrichtung Maschinenbau verbindlich. Wer nicht zur Prüfung erscheinen kann, muss die entsprechenden Gründe durch geeignete Dokumente nachweisen, z.B. ärztliches Attest, amtsärztliches Attest, Quarantäneanordnung, aktueller positiver PCR-Test.
Für Studienanfänger des WS 2022/23 gibt es keinerlei Sonderregeln mehr. Die „45-Punkte-Regel“ gilt für alle Prüfungen ab dem 3. Fachsemester. Ebenso muss das Grundpraktikum für Prüfungen ab dem 3. Fachsemester anerkannt sein.
Für Studienanfänger, die zum SoSe 2022 oder zu einem früheren Zeitpunkt ihr Studium begonnen haben, gelten aus Gründen des Vertrauensschutzes folgende Übergangsfristen. Die 45-Punkte-Regel bleibt für Prüfungen bis zum 4. Fachsemester ausgesetzt. Das Grundpraktikum muss bis zum Ende des 4. Fachsemesters absolviert sein.
Studierende, die nachweislich Probleme haben, einen Praktikumsplatz bis zum Ende des 2. bzw. 4. Fachsemesters zu finden, wenden sich an die für das Praktikum zuständigen Personen. Dann kann im begründeten Ausnahmefall eine Fristverlängerung gewährt werden.
Information für Studierende:
Zu Klausuren in der Aula: vor dem G-Gebäude bitte auf den entsprechenden Prüfer warten, um die Eingangskontrolle an selbigem Gebäude zu entlasten! Vielen Dank!
Informationen für Prüfer:
Damit der Kontrolleur am Einlass nicht jeden einzeln erfassen muss, sollte ihm eine Kopie der Teilnehmerliste überlassen werden.
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