Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden und gibt Anregungen zu ihrer Reform und Weiterentwicklung.     

Der Prüfungsausschuss ist somit die entscheidende Instanz bei allen prüfungsrelevanten Auslegungsfragen der Prüfungsordnungen. Er entscheidet zum Beispiel über:

  • die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
  • die Erstellung des Wahlpflichtkatalogs
  • Festlegung der Prüfungszeiträume
  • die Zulassung von Brückenmodulen
  • die Zulassung von Prüfenden und Beisitzenden
  • mögliche Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung
  • Anträge auf begründeten Nachteilsausgleich und Verlängerung der Bearbeitungszeit

Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen werden in rein digitaler Form (im Excelformat) nur an den Studienservice gestellt unter studienservice(at)hochschule-trier.de.
Informationen zu Anerkennung erhalten Sie hier.
Die Formulare zur Beantragung der Anerkennung finden Sie hier.
Anträge auf Anerkennung, die direkt an den Prüfungsausschuss gerichtet werden, können nicht bearbeitet werden.

Sonstige Anträge an den Prüfungsausschuss richten Sie nur noch in digitaler Form an den Prüfungsausschussvorsitzenden unter vorsitzender-pa-technik(at)hochschule-trier.de
Formulare finden Sie im rechten Reiter „Anträge“.

Mitglieder

Mitglieder des Prüfungsausschusses des Fachbeeiches Technik

Professoren

  • Prof. Dr. Andreas Diewald (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Dara Feili
  • Prof. Dr. Volker Lücken
  • Prof. Dr. Björn Kirsten
  • Prof. Dr. Heiko Bossong

wissenschaftliche Mitarbeiterin

  • Doris Theis

Nicht-wissenschaftlicher Mitarbeiter

  • Frank Fox, Dipl.-Ing.

Studierende

  • Elisa Kühr
  • Nikolas Sachen

 

Allgemeiner Hinweis:

Alle Anträge sind in digitaler Form per Email ausschließlich über vorsitzender-pa-technik(at)hochschule-trier.de einzureichen.

Zusatzdokumente zur Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen:

Hinweis:

Der aktuellste Antrag auf Anerkennung ist auf der Seite des Studienservice herunterzuladen und auch über den Studienservice einzureichen.

back-to-top nach oben