Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden und gibt Anregungen zu ihrer Reform und Weiterentwicklung.     

Der Prüfungsausschuss ist somit die entscheidende Instanz bei allen prüfungsrelevanten Auslegungsfragen der Prüfungsordnungen. Er entscheidet zum Beispiel über:

  • die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
  • die Erstellung des Wahlpflichtkatalogs
  • Festlegung der Prüfungszeiträume
  • die Zulassung von Brückenmodulen
  • die Zulassung von Prüfenden und Beisitzenden
  • mögliche Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung
  • Anträge auf begründeten Nachteilsausgleich und Verlängerung der Bearbeitungszeit

Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen werden in rein digitaler Form (im Excelformat) nur an den Studienservice gestellt unter studienservice(at)hochschule-trier.de.
Informationen zu Anerkennung erhalten Sie hier.
Die Formulare zur Beantragung der Anerkennung finden Sie hier.
Anträge auf Anerkennung, die direkt an den Prüfungsausschuss gerichtet werden, können nicht bearbeitet werden.

Sonstige Anträge an den Prüfungsausschuss richten Sie nur noch in digitaler Form an den Prüfungsausschussvorsitzenden unter vorsitzender-pa-technik(at)hochschule-trier.de
Formulare finden Sie im rechten Reiter „Anträge“.

Informationen für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung finden Sie hier.

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