Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden und gibt Anregungen zu ihrer Reform und Weiterentwicklung.
Der Prüfungsausschuss ist somit die entscheidende Instanz bei allen prüfungsrelevanten Auslegungsfragen der Prüfungsordnungen. Er entscheidet zum Beispiel über:
Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen werden in rein digitaler Form (im Excelformat) nur an den Studienservice gestellt unter studienservice(at)hochschule-trier.de.
Informationen zu Anerkennung erhalten Sie hier.
Die Formulare zur Beantragung der Anerkennung finden Sie hier.
Anträge auf Anerkennung, die direkt an den Prüfungsausschuss gerichtet werden, können nicht bearbeitet werden.
Sonstige Anträge an den Prüfungsausschuss richten Sie nur noch in digitaler Form an den Prüfungsausschussvorsitzenden unter vorsitzender-pa-technik(at)hochschule-trier.de
Formulare finden Sie im rechten Reiter „Anträge“.
Mitglieder des Prüfungsausschusses des Fachbeeiches Technik
Professoren
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Nicht-wissenschaftlicher Mitarbeiter
Studierende
Alle Anträge sind in digitaler Form per Email ausschließlich über vorsitzender-pa-technik(at)hochschule-trier.de einzureichen.
Der aktuellste Antrag auf Anerkennung ist auf der Seite des Studienservice herunterzuladen und auch über den Studienservice einzureichen.
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