Bitte beachten Sie, dass ab sofort die Anmeldungen per E-Mail direkt über die erster Betreuerin / den ersten Betreuer zu erfolgen hat.
Studierende, die nur zur Anfertigung ihrer Bachelor-, Master oder Diplomarbeit im Betrieb tätig sind, sind nicht kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig.
Sie gelten nicht als abhängig beschäftigt, da sie neben der Abschlussarbeit keine für den Betrieb nutzbare Arbeitsleistung erbringen.
Daher müssen keine Beiträge, Umlagen oder Meldungen abgegeben werden – auch dann nicht, wenn für die Betreuung oder Nutzung der Abschlussarbeit eine Vergütung gezahlt wird.
Das gesamte Beratungsblatt der TK finden Sie hier:
Sie verlassen die offizielle Website der Hochschule Trier