Wahlpflichtkataloge

Fachrichtung Maschinenbau

Hinweise:

Der WP-Katalog gilt für alle Studiengänge der Fachrichtung Maschinenbau.

a) Alle Module der Fachrichtung Maschinenbau, die im eigenen Studiengang bzw. eigener Vertiefungsrichtung kein Pflichtfach sind, können als WP-Fach belegt werden.

AUSNAHME: Dies gilt nicht für folgende Module: Biomechanik, Sport- und Trainingslehre I und II, Grundlagen der Medizin A und B, Funktionelle Anatomie, Zulassung von Medizinprodukten, Gesundheitstechnologien in der Physiotherapie, Medizinische Messtechnik, Medizingerätedesign, Digitale Systeme, Grundlagen der Programmierung.

b) Die Studierenden müssen entsprechend ihrer Vertiefungsrichtung Prüfungsleistungen in Wahlpflichtmodulen ablegen. Nach vorheriger Absprache mit dem Dozenten und anschließender Zustimmung durch den Studiengangsleiter können in begründeten Ausnahmefällen im Umfang von maximal 5 Leistungspunkten (ECTS) anstelle der hier aufgeführten Wahlpflichtmodule auch Prüfungsleistungen aus Modulen anderer Bachelor-Studiengänge der Hochschule Trier erbracht werden.

c) Die Module "Gesundheitsinformations-systeme", "Therapeutische Systeme", "BWL für Ingenieure" sind nur im Studiengang Sport- und Rehatechnik zugelassen.

d) Der Katalog der Wahlpflichtmodule kann durch Beschluss des Fachbereichsrates geändert werden.

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