Das Landesstipendium Rheinland-Pfalz an der Hochschule Trier

Das Stipendium wird finanziert von der Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz, einer Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch die einzelnen Hochschulen. Hierbei werden die akademische und die allgemeine persönliche Eignung als Vergabekriterien zugrunde gelegt.

Gefördert werden können alle Studierende einer wissenschaftlichen Hochschule, in unserem Fall also Studierende der Hochschule Trier.

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den von der Stiftung jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln. Es werden Stipendien über die Förderlinien „Exzellenz“ und „Begabte und gesellschaftliches Engagement“ vergeben.

In der Förderlinie „Begabte und gesellschaftliches Engagement“ liegt das Stipendium bei 3.600 € pro Jahr, in der Förderlinie „Exzellenz“ bei ca. 3.000 € pro Jahr.

Die Förderung durch das Landesstipendium Rheinland-Pfalz erfolgt für ein Studienjahr, bestehend aus Winter- und Sommersemester. Bewerbungen müssen vollständig mit allen Anlagen bis spätestens zum 15. Juli im Präsidialamt per E-Mail (pdf-Dokument) eingehen. Über die Vergabe wird zu Beginn des Wintersemesters entschieden.

Einzureichende Unterlagen:

  1. Ein Förderungsantrag (siehe Antragsformular)
  2. maximal einseitige Selbstdarstellung des Bewerbers oder der Bewerberin, aus dem die in den Kriterien geforderten Leistungen deutlich werden (in Deutsch oder Englisch).
  3. ein tabellarischer, maximal einseitiger Lebenslauf (in Deutsch oder Englisch)
  4. Kopien von Zeugnissen, Scheinen und weiteren Nachweisen, die den Antrag und den Lebenslauf dokumentieren
  5. ein offizieller, vollständiger Notennachweis durch das Prüfungsamt mit ausgewiesener Durchschnittsnote

    Diese Unterlagen sind dann in elektronischer Form als zusammenhängendes pdf-Dokument mit dem Vermerk „Landesstipendium“ an das Präsidialamt zu senden an die folgende E-Mail-Adresse: landesstipendium(at)hochschule-trier.de.
  6. Ein Gutachten eines Professors oder einer Professorin der Hochschule Trier (siehe Gutachtenformular; Hinweis: Die beiden Stipendienbeauftragten der Hochschule erstellen kein Gutachten.) Die Bewerberin/der Bewerber hat sicherzustellen, dass die begutachtende Professorin/der begutachtende Professor das Gutachten an die folgende Adresse leitet: landesstipendium(at)hochschule-trier.de (Frist 15.7.).

Folgende Kriterien werden im Landesstipendium bewertet und je nach Förderlinie unterschiedlich gewichtet:

  1. Akademische/fachliche Eignung
    Bewerber und Bewerberinnen müssen über eine sehr hohe akademische Eignung verfügen. Folgende Merkmale sind in diesem Zusammenhang beurteilungsrelevant: exzellente Studienleistungen, durch das Prüfungsamt nachgewiesener Teilnoten und Notendurchschnitt, wissenschaftlich-fachliche Qualifikation, künstlerische Qualifikation, Mitwirkung in der Forschung, Examina, sonstige akademische und künstlerische Tätigkeiten und Erfahrungen, Praktika, akademische und künstlerische Auszeichnungen.
  2. Allgemeine persönliche Eignung
    Unter der Maßgabe, dass eine sehr hohe akademische Eignung vorliegt, sind noch weitere Merkmale zu beurteilen: Aktive Interessen außerhalb des Fachgebiets, Auslandserfahrung, Alter und Studiendauer, Mitarbeit in der studentischen Hochschul- und Selbstverwaltung.
  3. Gesellschaftliches Engagement
    Hier werden Aktivitäten berücksichtigt, wie z.B. Mitarbeit in der studentischen Hochschul- und Selbstverwaltung, Mitarbeit in der Pflege von Angehörigen, Mitwirkung in Hilfsorganisationen (z.B. DRK, THW, Feuerwehr), Verantwortungsübernahme in sonstigen Organisationen oder Vereinen oder Politisches Engagement, Prämierungen für das Ehrenamt.

Der gleichzeitige Bezug anderer begabungs- und leistungsbezogener Stipendien ist nicht erlaubt.

Grenzen kumulierter Begabtenfinanzierung

  • Nur Studierende der Hochschule Trier
  • Bewerber und Bewerberinnen müssen eingeschriebene Studierende der Hochschule Trier mit dem Studienziel des Bachelor-, Master-, oder Diplomabschlusses sein.

Kontakt

Prof. Dr. Frank Altrock
Prof. Dr. Frank Altrock
Professor FB Wirtschaft

Kontakt

+49 651 8103-583

Standort

Schneidershof | Gebäude K | Raum 207

Sprechzeiten

Dienstag, 13:30 - 14:30 Uhr und nach Vereinbarung
Prof. Dr. Susanne Hartard
Prof. Dr. Susanne Hartard, Dipl.-Ing.
Professorin FB Umweltwirtschaft/-recht - FR Umweltwirtschaft

Kontakt

+49 6782 17-1322
+49 6782 17-1284

Standort

Birkenfeld | Gebäude 9912 | Raum 8

Sprechzeiten

Mittwochs 11:00-12:00 / Online nach Vereinbarung
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