Auswahlkriterien und Bewerbung

Bewerbungszeitraum: Juli - August

Informationen zu den Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für das Deutschlandstipendium

Die Auswahlkriterien für die Vergabe von DeutschlandSTIPENDIEN orientieren sich an der Satzung der Hochschule Trier. Gründsätzlich sind sehr gute bis gute hochschulische und schulische Leistungen eine Voraussetzung, für das Stipendium ausgewählt zu werden. Die Chance auf ein DeutschlandSTIPENDIUM wächst, wenn man zudem soziales, politisches und gesellschaftliches Engagement nachweisen kann. Außerdem werden persönliche und familiäre Hintergründe berücksichtigt.

Zusätzlich zu den genannten Kriterien müssen BewerberInnen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gefördert werden können Studierende in den grundständigen Studiengängen und in Masterstudiengängen, die während des Bewilligungszeitraumes (2 Semester) an der Hochschule Trier immatrikuliert sind.
  • Die für den Studiengang festgesetzte Regelstudienzeit darf innerhalb des Bewilligungszeitraumes nicht überschritten sein. Ausnahmen können laut § 7.1 der Satzung aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes, fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt) gemacht werden und bedürfen eines formlosen Antrages durch den Bewerber.
  • Die gleichzeitige Förderung durch andere Stipendien darf 30,- EUR pro Monat nicht überschreiten. Eine detaillierte Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie HIER.
Gewichtung der Auswahlkriterien

Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt anhand einer festgelegten Kriterienliste. Dabei entfallen 50 Prozent der zu vergebenden Bewertungspunkte auf die Note, 10 Prozent auf die fachliche Eignung, 20 Prozent auf das soziale Engagement und 20 Prozent auf die persönlichen Umstände des Bewerbers.

  • Die Durchschnittsnote wird aus allen bisher im Studiengang erreichten Noten errechnet; bei StudienanfängerInnen wird die Abiturnote, bei AnfängerInnen des Masterstudiums die Bachelornote herangezogen.
  • Zur fachlichen Eignung zählen z.B. Praktika, Auslandserfahrung, Auszeichnungen, besondere Erfolge sowie eine dem Studium vorangegangene Berufstätigkeit. Ein Empfehlungsschreiben von einem Lehrenden wird positiv angerechnet.
  • Bei der Auswahl wird berücksichtigt, ob die BewerberInnen unter erschwerten persönlichen Bedingungen studieren, also ob sie z.B. eigenständig ihr Studium finanzieren müssen, einen Migrationshintergrund haben, gesundheitlich eingeschränkt sind, einen Angehörigen pflegen müssen, Kinder haben oder ErstakademikerIn sind.
Auswahlprozess

Die Auswahl der DeutschlandstipendiatInnen erfolgt durch ein hochschulinternes Gremium. Alle fristgerecht und vollständig eingereichten Bewerbungen werden in das Verfahren einbezogen.

Die Förderer des Deutschlandstipendiums haben die Möglichkeit, auf Grundlage anonymisierter Bewerberinformationen beratend an der Auswahl ihrer StipendiatInnen mitzuwirken. Sie erhalten keine Bewerberinformationen zum Auswahlkriterium "persönliche Umstände".

Überschreitung der Regelstudienzeit

Normalerweise können Studierende nur innerhalb der Regelstudienzeit mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden. Laut Satzung (§ 7.1) kann die Förderungshöchstdauer jedoch aus schwerwiegenden Gründen verlängert werden. Als schwerwiegende Gründe gelten zum Beispiel eine Behinderung, eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt. Verlängert sich das Studium aus einem schwerwiegenden Grund über die Regelstudienzeit hinaus, kann man sich also trotzdem für das Deutschlandstipendium bewerben. Voraussetzung ist jedoch, dass mit der Bewerbung ein formloser Antrag auf Überschreitung der Regelstudienzeit eingereicht wird, in dem erklärt wird, aus welchen schwerwiegenden Gründen sich das Studium verlängert hat. Die Angaben sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.

Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Sie können sich jedes Jahr zum Wintersemester für das Deutschlandstipendium bewerben. Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich üblicherweise vom 01. Juli bis zum 31. August; genaue Angaben hierzu können Sie der Ausschreibung entnehmen. Die Ausschreibung wird über den E-Mail-Verteiler der Hochschule bekannt gegeben. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal DSTIP. Dieses finden Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums auf dieser Website. Neben einem Online-Fragebogen müssen Unterlagen und Dokumente in einem Pdf-Dokument zusammengefasst und über das Bewerbungsportal eingereicht werden.

Welche Unterlagen brauche ich für meine Bewerbung?

Die genaue Auflistung aller einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Bewerbungsvereinbarung, die auf dieser Webseite und im Bewerbungsportal verlinkt ist. Darin finden Sie auch Hinweise zum Datenschutz und der Datenverarbeitung sowie eine Anleitung zur Bewerbung.

Bitte achten Sie bei der Bewerbung darauf, alle Pflichtunterlagen vollständig bis zu der Bewerbungsfrist einzureichen, denn unvollständige Bewerbungen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.

Wie kann ich mein Motivationsschreiben formulieren?

Das Motivationsschreiben ist vor allem Ihre Chance, uns in Ihren eigenen Worten zu sagen, inwiefern Sie unsere Auswahlkriterien erfüllen. Sie sind engagiert? Dann sagen Sie uns genau, was Sie wann und wo gemacht haben! Sie studieren unter erschwerten Bedingungen? Dann lassen Sie uns wissen, unter welchen persönlichen Umständen Sie Ihr Studium meistern müssen und inwiefern diese Sie beim Lernen belasten!

Je mehr wir über Ihre fachliche Qualifikation, Ihr Engagement und die persönlichen Hürden, die Sie meistern, erfahren, umso genauer können wir Ihre Bewerbung bewerten. Bitte orientieren Sie sich beim Verfassen Ihres Motivationsschreibens daher an unseren Auswahlkriterien, die auf dieser Webseite aufgeführt sind.

Übrigens: das Motivationsschreiben darf zwar maximal 2 Seiten lang sein, aber wir freuen uns, wenn Sie es schaffen, uns auf nur 1 Seite von Ihrer Qualifikation zu überzeugen.

Kann ich ein Empfehlungsschreiben einreichen?

Empfehlungsschreiben von Lehrenden gehören nicht zu den Pflichtdokumenten einer Bewerbung. Sie dürfen freiwillig eingereicht werden und können Ihnen einen Extrapunkt im Bereich "fachliche Eignung" einbringen.

Wenn einer Ihrer Lehrenden Sie für das Deutschlandstipendium empfehlen möchte, kann er/sie Ihre Bewerbung also mit einem Empfehlungsschreiben unterstützen. Inhaltliche oder formelle Vorgaben hierfür gibt es nicht; Begründungen für die Empfehlung und die Empfehlung selbst können in einem formlosen Schreiben festgehalten werden.

Bitte reichen Sie das Empfehlungsschreiben zusammen mit allen anderen Bewerbungsunterlagen über unser Online-Bewerbungsportal ein. Sollte Ihr Dozent ausnahmsweise die direkte Einreichung bei uns bevorzugen, kann das Empfehlungsschreiben fristgerecht an deutschlandstipendium(at)hochschule-trier.de gesendet werden.

Wie stelle ich einen Verlängerungsantrag?

Das DeutschlandSTIPENDIUM hat eine Laufzeit von 12 Monaten (2 Semester) und endet nach Ablauf dieser Zeit. Mit einem Verlängerungsantrag können sich Geförderte für eine Fortsetzung der Förderung bewerben. Verlängerungsanträge werden bei der Stipendienvergabe wie Erstbewerbungen behandelt, d.h. sie werden nach den gleichen Kriterien geprüft und nicht bevorzugt behandelt.

Für einen Verlängerungsantrag muss der Stipendiat/die Stipendiatin weiterhin die Auswahlkriterien und Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Zusätzlich zu den bei der Erstbewerbung eingereichten Dokumenten (die nicht erneut eingereicht werden müssen) sind  neue Unterlagen zwingend einzureichen. Eine genaue Liste der einzureichenden Dokumente und Anleitung zum Stellen eines Verlängerungsantrags finden Sie in der Bewerbungsvereinbarung für Verlängerungsanträge, die auf dieser Webseite heruntergeladen werden kann und im Bewerbungsportal hinterlegt ist.

Der Verlängerungsantrag erfolgt über das Onlineportal DSTIP. Hierzu benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bei Ihrer Erstbewerbung bereits erhalten haben. Der Bewerbungszeitraum beginnt üblicherweise am 01. Juli und endet am 31. August jeden Jahres.

Was schreibe ich in den Abschlussbericht?

Zum Ende des Förderjahres sind alle StipendiatInnen aufgefordert, einen kurzen Bericht (max. 1 Seite) über das Jahr einzureichen. StipendiatInnen, die sich für eine Verlängerung ihrer Förderung bewerben möchten, müssen diesen Bericht mit ihrem Verlängerungsantrag einreichen. In diesem Fall kann der Bericht als Motivationsschreiben eingesetzt werden.

Folgende Fragen könnten Sie in Ihrem Bericht beantworten:

  • Welche Vorteile (nicht nur finanziell!) haben Sie durch das Deutschlandstipendium gehabt?
  • Wie hat sich Ihr Studium in dem Jahr entwickelt? Was haben Sie fachlich geschafft und entdeckt?
  • Wie haben Sie sich persönlich entwickelt?
  • Welche (akademischen) Pläne und Ziele haben Sie für das kommende Jahr?
  • Warum bewerben Sie sich für eine Verlängerung der Förderung? (Nur bei Verlängerungsanträgen)

 

Wichtige Hinweise für Bewerber*innen

  1. Lesen Sie unbedingt die Bewerbungsvereinbarung durch - hier finden Sie eine Anleitung zur Bewerbung, eine genaue Auflistung aller einzureichenden Unterlagen sowie die Teilnahmeerklärung.
  2. Reichen Sie unbedingt alle Pflichtdokumente mit Ihrer Bewerbung ein - unvollständige Bewerbungen scheiden automatisch aus dem Auswahlverfahren aus. Die Liste der benötigten Dokumente finden Sie in der Bewerbungsvereinbarung.
  3. Bitte reichen Sie Nachweise für alle von Ihnen gemachten Angaben ein (z.B. in Form von Zeugnissen, Urkunden, offziellen Bescheinigungen), ansonsten werden sie bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt.
  4. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Zusammenstellung aller Dokumente und Bewerbungsunterlagen - das Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist leider nicht möglich.

Übersicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium

FAQ zum Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (für Studierende)

Beratung & Kontakt

Dr. Anne Koch

Referentin Deutschlandstipendium

Schneidershof J 211, 54293 Trier

Tel: +49 651/ 8103 284

E-Mail: a.koch(at)hochschule-trier.de

Individuelle Beratungsgespräche nach Terminvereinbarung

Gewichtung Auswahlkriterien

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