Bei den Grundätzen für gute Beschäftigungsbedingungen handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der Hochschule.
Der Abschluss der Selbstverpflichtung wurde im Rahmen der am 23.02.2015 geschlossenen Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und der Hochschule Trier (200-Stellen –Programm) vereinbart.
Die Selbstverpflichtung selbst wurde am 18.11.2015 im Senat verabschiedet und gilt für den verwaltenden als auch für den wissenschaftlichen Bereich.
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