Student/in Incoming Reguläres Studium

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

Die Hochschulzugangsberechtigung

Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an einer Hochschule in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber eine Hochschulzugangsberechtigung.

Zulassung auf einen Blick

Bitte prüfen Sie in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder unterwww.anabin.de, ob Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung unmittelbar zu einem Studium an der Hochschule Trier zugelassen werden können.

Gegebenenfalls müssen Sie vor Beginn des Studiums die "Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung) ablegen. Zuständig für die HochschuleTrier ist das Studienkolleg an der FH Kaiserslautern.

Deutschkenntnisse

Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie ihr Studium aufnehmen, sobald sie den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbracht haben. Dazu benötigen Sie die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH), die Prüfung TestDaF, oder das TELC C1 Hochschule.

Sie müssen keine DSH- oder TestDaF-Prüfung ablegen,
- wenn Sie Ihr Abitur an einer deutschsprachigen Schule abgelegt haben,
- wenn Sie das Goethe-Zertifikat C1 abgelegt haben (Früher: das Kleine bzw. Große Deutsche Sprachdiplom oder die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts) oder
- wenn Sie das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz erworben haben.
- wenn Sie das TASI-Zertifikat C1 erworben haben.

Um zum Studium an der Hochschule Trier zugelassen zu werden, benötigen Sie in der DSH mindestens Stufe 2, bei TestDaf mindestens 4 in jedem der 4 Teilbereiche.
Die Hochschule Trier bietet leider keine Sprachkurse und –Prüfungen an, die zum Erwerb der DSH führen. TestDaF kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland abgelegt werden. Informationen zu Terminen und Püfungszentren finden Sie unter www.testdaf.de.

Wohnen

Auf der Seite des Studiwerk Trier finden Sie Informationen zu Wohnanlagen und Unterkünften in Trier. 

Bewerbung

Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bzw. ausländischem Hochschulabschluss senden ihre Bewerbung direkt an:

uni-assist e.V.
D - 11507 Berlin

www.uni-assist.de

Wenn Sie an einer deutschen Hochschule Deutschland studieren möchten, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Zudem müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

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Deutschkurse

Wenn Sie an der Hochschule Trier studieren möchten, benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse. Für die Zulassung zum Studium müssen Sie daher eine Prüfung ablegen, um Ihre Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Sie können Ihre Deutschkenntnisse mit dem Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) oder der DSH (Deutsche Sprachprüfung für Hochschulen) belegen. Den TestDaf können Sie bereits in Ihrem Heimatland absolvieren. Informationen zu den Prüfungsorten, Terminen und Kosten finden Sie im Internet unter www.testdaf.de. Alternativ werden auch das Goethe-Zertifikat C1 oder TELC C1 Hochschule akzeptiert.

Die Hochschule Trier kooperiert mit der TASI (Trierer Akademie für Sprachvermittlung und Integrationsförderung); hier können Sie direkt mit dem TASI-Zertifikat C1 ins Studium starten.

Weitere Informationen zum Thema Deutschkenntnisse und Deutschprüfungen finden Sie auf den Seiten des DAAD

Wenn Sie bereits an der Hochschule Trier studieren und der Meinung sind, Ihre Deutschkenntisse verbessern zu müssen, finden Sie an der TASI und der Volkshochschule Trier ein reichhaltiges Angebot an Deutschkursen.

Krankenversicherung

In Deutschland müssen alle Studenten eine Krankenversicherung haben.
Ihre Krankenversicherung zu Hause kann Ihnen sagen, ob Sie auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland versichert sind.
Besonders in europäischen Ländern kann das der Fall sein. Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU können mit der blauen europäischen Krankenversicherungskarte nachweisen, dass sie im Heimatland krankenversichert sind und die Versicherung auch in Deutschland gilt.
Fragen Sie Ihre Versicherung bitte BEVOR(!) Sie nach Deutschland kommen, denn das wird einiges einfacher machen.

Wenn Ihre eigene Krankenversicherung nicht in Deutschland gilt, sollten Sie sofort nach Ihrer Ankunft in Trier eine Versicherung abschließen. 
Sie können entweder zu einer gesetzlichen Krankenversicherung gehen oder zu einer privaten Versicherung. Die Versicherung ist allerdings erst ab dem Tag Ihrer Einschreibung wirksam.

Bei den gesetzlichen Versicherungen zahlen Sie überall den gleichen Versicherungsbeitrag. Auch die Leistungen der Versicherungsgesellschaften weichen nur wenig voneinander ab.

Weitere Informationen finden Sie unter :

Stipendien

Das International Office der Hochschule Trier erhält von der Stiftung des Landes Rheinland-Pfalz Mittel, um ausländische Studierende finanziell zu unterstützen.

Sie müssen regulär an der Hochschule Trier eingeschrieben sein und in Ihrem Studium ordentlich vorankommen.

Den Antrag stellen Sie direkt beim International Office.

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Deckblatt (Formular verwenden!)
  • Anschreiben an das International Office
    Bitte stellen Sie darin kurz dar:
    Ihre finanzielle Situation und Ihren akademischen Werdegang
  • Datenblatt (Formular verwenden!) mit ihrer Original-Unterschrift
  • Annahmeerklärung und Datenschutzblatt mit ihren Original-Unterschriften
    (Bitte auf der ersten Seite ihre „Persönlichen Daten“ am PC ausfüllen / ausdrucken / auf Seite 2 und 3 die gelb markierten Felder handschriftlich ergänzen.)
  • Notenauflistung (aus QIS)
  • Gutachten (Vorlage verwenden!) mit Original-Unterschrift oder per E-Mail vom Dozenten DIREKT ans Auslandsamt
  • Kopie ihrer aktuellen Studienbescheinigung (Anleitung zum Ausdruck)
  • Kopie Ihres Reisepasses

Aktuelle Antragsfrist: Die nächste Frist erfragen Sie bitte im International Office.

Studienvorbereitende Sprachkurse

Informationen zu vorbereitenden Sprachkursen an TASI (Trier Akademie für Sprachförderung und Integration) finden Sie hier oder direkt auf der Webseite der TASI.

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