Nikolaus Koch Promotionsstipendium

Promovierendenförderung an der Hochschule Trier

Das Stipendienprogramm der Hochschule Trier bietet den kooperativ Promovierenden an den Trierer Hochschulstandorten Schneidershof, Irminenfreihof und Paulusplatz seit 2020 finanzielle Unterstützung. Mittelgeber ist die in Trier ansässige Nikolaus Koch Stiftung. Mit dem Nikolaus Koch Promotionsstipendium erhalten StipendiatInnen in der Regel eine monatliche Förderung von 1.300 Euro für die Regelförderzeit von drei Jahren. Eine Verlängerung der Förderung um ein viertes Jahr ist in begründeten Fällen möglich.

Das Promotionsstipendium wird konfessionell und politisch unabhängig nach dem Hauptkriterium der Leistung hochschulintern vergeben.

(Die nachfolgenden Informationen basieren auf der Satzung, die die Vergabe des Nikolaus Koch Promotionsstipendiums regelt. Der vollständige Text der Satzung kann auf dieser Webseite heruntergeladen werden.)

Bewerbung

Wer kann sich bewerben?

Bewerben kann sich, wer

  • an einer Hochschule mit Promotionsrecht (i.d.R. eine Universität) zur Promotion zugelassen wurde,
  • an der Hochschule Trier am Hauptcampus oder am Campus Gestaltung (nur Irminenfreihof und Paulusplatz) als kooperativ Promovierender eingeschrieben ist,
  • in seiner Promotion bislang durch kein anderes Vollstipendium gefördert wurde.

Bewerber müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in der ersten Phase ihrer Promotion befinden; d.h. Promovierende, bei denen die Zulassung zur Promotion an einer Universität zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr als 12 Monate zurückliegt, werden bei der Stipendienvergabe bevorzugt.

Wann kann ich mich bewerben?

Sofern die Nikolaus Koch Stiftung die Fördermittel bewilligt, werden die Stipendien mindestens einmal jährlich (i.d.R. im Frühjahr) durch die Hochschule Trier ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt über die hochschuleigenen Medien und Verteiler sowie auf dieser Webseite. Der Bewerbungszeitraum wird in der Ausschreibung bekannt gegeben.

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt schriftlich und ist nur auf Vorschlag der an der Hochschule Trier befindlichen Betreuungsperson möglich (per Fachgutachten-Formular).

Alle benötigten Formulare können auf dieser Webseite heruntergeladen werden. Bewerbungen können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.

Welche Unterlagen brauche ich für meine Bewerbung?

Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Pflichtunterlagen einzureichen:

  • Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis des zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses (Kopie); bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem
  • Fachgutachten-Formular der Betreuungsperson an der Hochschule Trier
  • Nachweis des schwerpunktmäßigen Anschlusses des Bewerbers/ der Bewerberin an einen der geförderten Campus der Hochschule Trier, d.h. Hauptcampus, Paulusplatz oder Irminenfreihof (z.B. regelmäßige Einbindung in Forschungstätigkeiten, gemeldeter Erstwohnsitz im ehemaligen Regierungsbezirk Trier, wie er bis zur Auflösung zum 31.12.1999 bestanden hat)
  • Nachweis der Zulassung zur Promotion durch eine Universität (o.a. Hochschule mit Promotionsrecht)
  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Trier (als kooperativ Promovierende/r)
  • Exposé des Promotionsprojektes (max. 2 Seiten)
  • Zeitplan für den Förderzeitraum (tabellarisch)

Weitere optionale Bewerbungsunterlagen:

  • Sonstige leistungsbezogene Nachweise und Dokumente (fachliche Qualifikationsnachweise wie z.B. Preise oder Veröffentlichungen, Praktikums- und Arbeitszeugnisse, Nachweise über bisher erbrachte Prüfungen und Leistungen)

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Auswahlkriterien & Auswahlprozess

Auswahlkriterien

Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Auswahlkriterien sind

  • die fachliche Qualifikation des Bewerbers/ der Bewerberin, insbesondere
    • die Note des zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses,
    • das Fachgutachten der Betreuungsperson,
  • die Relevanz (wissenschaftlich, wirtschaftlich, gesellschaftlich) und Praxisbezogenheit (wissenschaftliche und/oder wirtschaftliche Anwendbarkeit) des Promotionsprojektes,
  • die Durchführbarkeit des Promotionsprojektes innerhalb des Förderzeitraumes,
  • der schwerpunktmäßige Anschluss des oder der Promovierenden an die Hochschule Trier (z.B. regelmäßige Einbindung in Forschungstätigkeiten an einem der geförderten Campus, gemeldeter Erstwohnsitz im ehemaligen Regierungsbezirk Trier, wie er bis zur Auflösung zum 31.12.1999 bestanden hat).

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden

  • bislang erfolgte wissenschaftliche Veröffentlichungen und Fachvorträge
  • besondere fachbezogene Erfolge, Auszeichnungen, Preise
  • eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
  • fachbezogene Auslandsaufenthalte
Auswahlprozess

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch ein hochschulinternes Gremium auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungen. Alle fristgerecht und vollständig eingereichten Bewerbungen werden in das Verfahren einbezogen.

Das Auswahlgremium setzt sich wie folgt zusammen:

1. Prof. Dr. Beate Massa (Vizepräsidentin für Studium u. Lehre)

2. Prof. Dr. Rita Spatz (Zentrale Gleichstellungsbeauftragte)

3. Prof. Dr. Frank Altrock (Stipendienbeauftragter Standort Trier)

4. Dr. Anne Koch (Referentin Nikolaus Koch Promotionsstipendium)

5.  Peter Marx (Promovierender FB Bauen + Leben)

Der Nikolaus Koch Stiftung ist freigestellt, einen Vertreter oder eine Vertreterin mit beratender Stimme in das Auswahlgremium zu entsenden.

Förderung

Fördersumme & Regelförderzeit

Geförderte erhalten in der Regel eine monatliche Förderung in der Höhe von 1.300 Euro. Die Regelförderzeit beträgt normalerweise drei Jahre; sie kann unter bestimmten Voraussetzungen um ein weiteres Förderjahr verlängert werden. Eine Förderung über die Förderhöchstdauer von vier Jahren hinaus ist nicht möglich.

Unter welchen Umständen kann die Förderzeit verlängert werden?

Verlängert sich die Promotionsdauer aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes, oder aus wichtigen fachlichen Gründen, besteht die Möglichkeit der Verlängerung der dreijährigen Regelförderzeit um maximal ein weiteres Jahr. Dies geschieht auf schriftlichen Antrag, der folgende Dokumente beinhaltet:

  • Ausführliche Begründung der Notwendigkeit der Verlängerung,
  • Belege für die angeführten Gründe,
  • Zeitplan für das beantragte vierte Förderjahr,
  • Bestätigung der Betreuungsperson, dass die Promotion innerhalb des vierten Förderjahres voraussichtlich abgeschlossen werden wird.

Verlängerungsanträge für ein viertes Förderjahr sind zwischen dem sechsten und dritten Monat vor Ablauf des ersten Bewilligungszeitraumes schriftlich bei der im Bewilligungsschreiben angegebenen Stelle einzureichen. Nicht form- und fristgerecht eingereichte Verlängerungsanträge können nicht berücksichtigt werden.

Über Verlängerungsanträge entscheidet der Stipendienauswahlausschuss. Eine Verlängerung über die Förderhöchstdauer von vier Jahren hinaus ist nicht möglich.

Warum ist die Förderung auf bestimmte Campus beschränkt?

Da der Mittelgeber, die Nikolaus Koch Stiftung, nur Projekte innerhalb des ehemaligen Regierungsbezirks Trier ( wie er bis zur Auflösung zum 31.12.1999 bestanden hat) fördert, dürfen nur Promovierende an den Trierer Campus Hauptcampus, Paulusplatz und Irminenfreihof für das Stipendium ausgewählt werden.

Welche Nachweise muss ich während der Förderung erbringen?

Während der Förderung werden von den Stipendiaten in jährlichen Abständen weitere Begabungs- und Leistungsnachweise verlangt, um den Fortschritt der Promotion und das Fortbestehen der Förderwürdigkeit zu überprüfen. Folgende Unterlagen müssen die Geförderten dem Auswahlgremium vorlegen:

  • kurzer Bericht über den Stand der Promotion,
  • aktualisierter Zeitplan für den restlichen Förderzeitraum,
  • Kurzgutachten der Betreuungsperson an der Hochschule Trier,
  • ggf. Bescheinigungen über die im Rahmen der Promotion neu erbrachten Leistungen (z.B. Publikationen, Forschungsreisen, Vorträge), die Aufschluss über die Qualität der Leistung geben.

Die Termine, zu denen die weiteren Begabungs- und Leistungsnachweise einzureichen sind, werden im Bewilligungsbescheid bekannt gegeben.

Was passiert, wenn ich meine Promotion pausieren muss?

Muss die Promotion innerhalb des Förderzeitraums aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, wie zum Beispiel einer Krankheit, Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen, unterbrochen werden, wird die Förderung ausgesetzt und mit der Wiederaufnahme der Promotion fortgesetzt. Das Stipendium verlängert sich dementsprechend. Diese Unterbrechung der Förderung darf jedoch zwölf Monate nicht überschreiten. Dauert sie länger, wird das Stipendium nicht fortgesetzt, sondern endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Promotion unterbrochen wurde.

Darf ich während der Förderung zusätzlich Geld verdienen?

Ja, aber nur in beschränktem Umfang, da die Promotion die Haupttätigkeit der Geförderten sein muss. Stipendiatinnen und Stipendiaten dürfen im Bewilligungszeitraum daher nicht mehr als 10 Stunden/Woche einer vergüteten wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre nachgehen oder mehr als 10 Stunden/Woche in anderer Form erwerbstätig sein.

Darf ich zusätzlich zum Promotionsstipendium weitere Förderung erhalten?

Nein, der gleichzeitige Bezug anderer Teil- und Vollstipendien ist nicht gestattet.  Zulässig ist jedoch die gleichzeitige Nutzung kleiner einmaliger Unterstützungsangebote (etwa die Förderung von Konferenzteilnahmen oder Forschungsreisen, Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten). Diese dürfen aber in der Summe je Kalenderhalbjahr, für das die Förderung bewilligt wurde, 500 Euro nicht überschreiten.

Tipps für Bewerber*innen

  1. Lesen Sie unbedingt die Ausschreibung und die Bewerbungsvereinbarung durch - hier finden Sie eine Anleitung zur Bewerbung, eine genaue Auflistung aller einzureichenden Unterlagen sowie die Datenschutzerklärung.
  2. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Zusammenstellung aller Dokumente und Bewerbungsunterlagen. Geben Sie Ihrem Promotionsbetreuer/Ihrer Promotionsbetreuerin frühstmöglich Bescheid, damit er/sie genug Zeit für das Ausfüllen des Fachgutachten-Formulars einplanen kann.
  3. Reichen Sie Nachweise für alle von Ihnen gemachten Angaben ein (z.B. in Form von Zeugnissen, Urkunden, offziellen Bescheinigungen), ansonsten werden sie bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt.
  4. Lassen Sie sich gerne individuell von uns beraten!

Info: Ausschreibung

Die nächste Ausschreibung erfolgt bald an dieser Stelle sowie über den E-Mail Verteiler der Hochschule Trier.

InteressentInnen können sich jederzeit sehr gerne zwecks einer Beratung an uns wenden.

Beratung & Kontakt

Dr. Anne Koch

Referentin Nikolaus Koch Promotionsstipendium

Schneidershof J 211, 54293 Trier

E-Mail: A.Koch(at)hochschule-trier.de

Tel: +49 651/ 8103 284

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