Das Verfahren der Systemakkreditierung wurde 2008 in Deutschland eingeführt. Gegenstand des Verfahrens ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre. Die Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung des Akkreditierungsrats beinhalten sieben Bereiche zur Überprüfung:
Im Unterschied zum Verfahren der Programmakkreditierung stehen weniger einzelne Studiengänge im Fokus der Betrachtung, sondern die Maßnahmen und Verfahren der Hochschule zur eigenständigen Qualitätsentwicklung ihrer Studiengänge.
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