Mit der Entscheidung des Landes erhalten forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften erstmals das Recht, den akademischen Grad eines Doktors zu verleihen. Das Promotionsrecht wird in Rheinland-Pfalz clusterbasiert vergeben, wobei jeweils mehrere Hochschulen ihre Forschungsstärken in jeweils thematischen Clustern bündeln und eine Hochschule die koordinierende Funktion übernimmt.
Beteiligung an allen drei Promotionsclustern
Die Hochschule Trier ist in allen drei bewilligten Promotionsclustern vertreten, in denen Doktorandinnen und Doktoranden an zentralen Zukunftsthemen in und für Rheinland-Pfalz forschen: Im von der Hochschule Trier federführend koordinierten Cluster Angewandte Informatik forschen die Promovierenden unter anderem an Künstlicher Intelligenz (KI) und Digitalisierung. Die weiteren Cluster beschäftigen sich mit Medical and Environmental Life Sciences und Nachhaltiger Technik und Naturwissenschaften.
Damit ist die Hochschule Trier landesweit in allen thematischen Promotionsverbünden präsent und bringt ihre Expertise in unterschiedlichen Forschungsfeldern ein.
Koordination des Promotionsclusters Angewandte Informatik
Im Promotionscluster Angewandte Informatik verantwortet die Hochschule Trier die strategische Weiterentwicklung des Clusters, die Abstimmung gemeinsamer Strukturen sowie die Qualitätssicherung der Promotionsverfahren. Ziel ist es, verlässliche, transparente Rahmenbedingungen für strukturierte Promotionen zu schaffen und die Kooperation der beteiligten Hochschulen – untereinander, aber auch mit weiteren Partnern aus der Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie – langfristig zu stärken.
Die Präsidentin der Hochschule Trier, Professorin Dorit Schumann, erklärt:
„Das Promotionsrecht ist ein Meilenstein für die Hochschule Trier und das Ergebnis eines langen, strategischen Aufbaus. Es bestätigt die Forschungsstärke unserer Professorinnen und Professoren und ist eine klare Anerkennung der wissenschaftlichen Qualität und Promotionskompetenz an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.“
Forschungsstärke und Nachwuchsförderung
Die Hochschule Trier verfügt über eine ausgewiesene Forschungsstärke und eine gewachsene Struktur in der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die eingeworbenen Drittmittel lagen in den vergangenen Jahren auf einem hohen Niveau von circa 17 Millionen Euro. Aktuell werden an der Hochschule rund 80 kooperative Promotionsvorhaben betreut.
Professor Henrik te Heesen, Vizepräsident für Forschung, betont:
„Die Hochschule Trier ist in allen Promotionsclustern vertreten und bringt ihre Forschungsstärken in die landesweiten Verbünde ein. Mit dem Promotionsrecht erhalten wir nun die Möglichkeit, Promotionsverfahren selbst zu begleiten. Das eröffnet neue Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und stärkt unsere Rolle im Wissenschaftssystem.“
Dauerhaftes Promotionsrecht stärkt den Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz
Wissenschaftsminister Clemens Hoch hatte im Vorfeld hervorgehoben, dass die Clusterstruktur Forschungsstärke aus allen Teilen des Landes bündelt und jeweils eine Hochschule als Ansprechpartnerin fungiert. Anders als in vielen anderen Bundesländern wird das Promotionsrecht in Rheinland-Pfalz dauerhaft vergeben und regelmäßig evaluiert.
Die Hochschule Trier sieht sich durch die Entscheidung des Landes in ihrem strategischen Kurs bestätigt und wird den Ausbau strukturierter Promotionsbedingungen, transparenter Verfahren und hochschulübergreifender Kooperationen konsequent fortsetzen.
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