Bibliotheken: Die Nutzung als Lernort ist vorerst nicht mehr möglich, nur Ausleihe und Rückgabe. Bitte beachten Sie die Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten und Regelungen zu Ausleihen/Rückgaben auf den Webseiten der Bibliotheken.
Treffen von Lerngruppen in den Räumlichkeiten der Hochschule sind mit max. 2 Personen möglich.
Die Mensen in Trier und am Umwelt-Campus Birkenfeld bieten Speisen zum Mitnehmen an.
Nähere Informationen finden Sie in den FAQs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,
wir blicken optimistisch und hoffnungsvoll auf das neue Semester und freuen uns darauf, das Jubiläum „50 Jahre Hochschule Trier“ mit allen Studierenden, Kolleginnen und Kollegen, unseren Partnern und Freunden auch unter den derzeitigen außergewöhnlichen Bedingungen im Sommer feierlich zu begehen.
Wir hoffen, dass es Ihnen allen gut geht und möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen bedanken für die gemeinsam geleistete Arbeit und dafür, dass wir auch das letzte Semester unter Pandemiebedingungen gemeinsam gemeistert haben.
In Hinblick auf das Sommersemester möchten wir Sie über die aktuellen Regelungen und Planungen informieren:
Auf den Webseiten www.hochschule-trier.de/hochschule/aktuelles/informationen-zum-corona-virus finden Sie umfassende weitere, laufend aktualisierte Informationen rund um alle Corona-Regelungen.
Wir wünschen Ihnen nun schöne und hoffentlich sonnige Ostertage und bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Studierende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne möchten wir auf häufige Fragen bezüglich der z.T. bereits begonnenen Prüfungsphase eingehen.
Zunächst sehen wir die Entscheidung zur Durchführung der Präsenzprüfungen unter Einhaltung der Hygieneregeln (in Abstimmung mit unserem Ministerium und der LHPK) als eine Entscheidung zu Gunsten unserer Studierenden an. Somit möchten wir den Studierenden die Möglichkeit geben, auch dieses Semester erfolgreich abzuschließen. Hierbei handelt sich aber – und das ist in der Betrachtung aus unserer Sicht auch sehr wichtig – um das Angebot zur Prüfung. Durch die Entscheidungen aller Prüfungsausschüsse wird den Studierenden die Teilnahme an den Prüfungen des Wintersemesters 2020/21 freigestellt; das heißt auch Pflichtversuche müssen nicht angetreten werden und zählen somit nicht zur Anzahl der gemäß der Prüfungsordnungen möglichen 3 Prüfungsversuche.
Hierbei bleiben die in den Prüfungsordnungen vorgegebenen An/Abmeldefristen zu Prüfungen zwar unverändert, es wird aber darauf hingewiesen, dass natürlich die in den Prüfungsordnungen gefassten Regelungen zum Rücktritt Ausnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Situation zulassen. Insbesondere ist eine angeordnete Quarantäne oder eine notwendige Absonderung ein anerkannter Rücktrittsgrund, sodass in diesen Fällen auch ein kurzfristiger Prüfungsrücktritt anerkannt wird. (Eine Absonderung hat in Rheinland-Pfalz schon dann selbständig zu erfolgen, wenn die Person davon Kenntnis erlangt, dass sie „Kontaktperson der Kategorie I“ zu einer Corona-positiven Person ist. Kontaktperson der Kategorie I „sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.“)
Weiterhin kann es in einigen Landkreisen eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort geben, wenn eine Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen vorliegt, wofür aber üblicherweise auch Ausnahmen aus triftigem Grund existieren. (Im Saarland betrifft die 15km-Regel lediglich tagestouristische Ausflüge, insofern können Prüfungen auch außerhalb des 15km-Radius angetreten werden.) Falls Sie als Studierende eineBestätigung dafür benötigen, dass Ihre Anwesenheit an der Hochschule zu Prüfungszwecken notwendig ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Studienservice/an Ihr Prüfungsamt. In dem Falle, dass Hochschulprüfungen nicht als triftiger Grund für eine Ausnahme anerkannt werden, wäre dies selbstverständlich auch ein anzuerkennender Rücktrittsgrund.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,
wir hoffen, dass Sie gut in das neue Jahr gestartet sind. Für 2021 wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit, Zuversicht und dass in unserem Jubiläumsjahr wieder mehr Leben in unsere Hochschule zurückkehren kann.
Nach den aktuellen Appellen und Beschlüssen der Bundesregierung und Ministerpräsident*innen möchten wir Sie über die wichtigsten Regelungen für unsere Hochschule informieren, die zunächst bis 31.01.2021 gelten:
Wir werden Sie über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und wünschen Ihnen trotz der aktuellen Herausforderungen und Einschränkungen einen weiterhin guten Verlauf des restlichen Semesters.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,
das Corona-Virus und der kommende Lockdown verändern das öffentliche Leben in ganz Deutschland. Den aktuellen Appellen und Beschlüssen der Bundesregierung und Ministerpräsident*innen folgend, möchten wir unserer Verantwortung gegenüber unseren Studierenden, Beschäftigten und der Gesellschaft gerecht werden.
Somit wird der Hochschulbetrieb vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 weitgehend heruntergefahren. Das bedeutet konkret:
Dies gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021. Im Januar werden wir die Situation neu beurteilen und Sie auf dem Laufenden halten.
Wir wünschen Ihnen trotz der aktuellen Herausforderungen eine ruhige Advents- und Weihnachtszeit und bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Studierende,
nach dem gestrigen Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin, die November-Maßnahmen in den Dezember zu verlängern, haben die rheinland-pfälzischen Hochschulen vereinbart, auch weiterhin die Lehre hauptsächlich digital anzubieten. Wie im November können weiterhin Laborpraktika, Werkstätten und andere Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen in Präsenz durchgeführt werden.
Lediglich die Bestimmungen zu Lerngruppen müssen wir etwas verschärfen: Dadurch reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl bei Lerngruppen unter Studierenden in den Räumlichkeiten der Hochschule auf maximal 5 (statt bisher 10) Personen. Weiterhin gilt natürlich die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln als wichtige Voraussetzung. Auch gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Dazu steht hochschulweit die App Intake zur Verfügung. Zum Starten von Intake rufen Sie die Adresse checkin.hochschule-trier.de auf. Das Sessionleiter-Passwort erhalten Sie über infogesundheit(at)hochschule-trier.de.
Generell bittet die Hochschule darum, bei allen privaten Aktivitäten mit der aktuellen Situation verantwortungsvoll und umsichtig umzugehen.
Für Ihre Mitwirkung in den letzten Monaten und Ihr Verständnis möchten wir uns an dieser Stelle auch nochmals bedanken. Trotz deutschlandweit stark gestiegener Infektionszahlen sind insbesondere durch das verantwortungsvolle und umsichtige Handeln aller bisher an der Hochschule keine Infektionsketten aufgetreten.
Auf zwei weitere wichtige Informationen möchten wir Sie auch noch hinweisen:
Verschiebung der Vorlesungszeiten im Sommersemester 2021
Nach Beratung mit den Fachbereichen, den Studienservices und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten haben wir im Präsidium beschlossen, die Vorlesungstermine des kommenden Sommersemesters so zu verschieben, dass wir nach Ostern starten, keine Pfingstferien vorsehen und mit dem Vorlesungsende eine Woche vor dem Beginn der Sommerferien in RLP bleiben.
Somit gelten folgende Termine:
Prof. Dr. Dorit Schumann zur Vizepräsidentin der HRK gewählt
Abschließend möchten wir Ihnen noch die erfreuliche Nachricht übermitteln, dass unsere Präsidentin, Prof. Dr. Dorit Schumann, zur Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gewählt wurde. Sie wird in ihrem Ressort schwerpunktmäßig die Themen „Schnittstellen im Hochschulsystem, Gleichstellung und Diversity“ verantworten. Über diese besondere Ehre sind wir im Präsidium sehr stolz. Dies ist ein toller Schub für die Außenwahrnehmung und Positionierung unserer Hochschule auf Bundesebene. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.hochschule-trier.de/hochschule/aktuelles/news-und-pressemitteilungen/news-detail/hochschulpraesidentin-prof-dr-dorit-schumann-zur-vizepraesidentin-der-hrk-gewaehlt
Wir werden Sie weiterhin über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und wünschen Ihnen und Ihren Familien noch eine schöne und besinnliche Vorweihnachtszeit
Mit besten Grüßen
Claudia Hornig
Marc Regier
Stefan Diemer
Dorit Schumann
Lehrveranstaltungen im Sommersemester werden weitgehend digital stattfinden mit wenigen Ausnahmen.
Werkstätten, Praktika, Labore sowie Veranstaltungen in Kleingruppen mit einem praktischen Anteil können bis zu 30 Personen in Ausnahmefällen in Präsenz stattfinden, sofern eine Umstellung auf digitale Formate nicht möglich ist und die Durchführung für die Erreichung der Qualifikationsziele erforderlich ist.
Bitte beachten Sie stets auch die aktuellen Hinweise der Fachbereiche z.B. auf den Webseiten, in stud.ip oder OLAT.
Prüfungen in Präsenz finden unterEinhaltung der Hygienekonzepte statt.
Bei Fragen können Sie Ihren Fachbereich, die Lehrenden, Dekane und Studiengangsleitungen kontaktieren.
Die in den Prüfungsordnungen gefassten Regelungen zum Rücktritt von Prüfungen lassen aufgrund der aktuellen Corona-Situation Ausnahmen zu. Insbesondere ist eine angeordnete Quarantäne oder eine notwendige Absonderung einanerkannter Rücktrittsgrund, sodass in diesen Fällen auch ein kurzfristiger Prüfungsrücktritt anerkannt wird.
Eine Absonderung hat in Rheinland-Pfalz selbständig zu erfolgen, wenn die Person davon Kenntnis erlangt, dass sie „Kontaktperson der Kategorie I“ zu einer Corona-positiven Person ist. Kontaktperson der Kategorie I „sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.“
Für Klausuren gilt darüber hinaus zusätzlich:
Für Studierende aus Risikogruppen (ärztlicher Nachweis erforderlich) sollen im Falle eines ärztlich begründeten Bedarfs auf Anfrage des Studierenden individuelle Lösungen (z.B. getrennter Raum) gesucht werden.
Ein Antrag auf individuelle Prüfungslösung aufgrund eines begründeten Bedarfs ist mit dem entsprechenden ärztlichen Nachweis über den Studienservice in Trier bzw. das Prüfungsamt am UCB an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zu richten.
Wird die Prüfung für Studierende in einem getrennten Raum durchgeführt, soll zusätzlich zu den immer geltenden Hygieneregeln gelten, dass
Die Regelung umfasst Studierende, die selbst einer Risikogruppe angehören, nicht aber Studierende, die mit Personen aus Risikogruppen zusammenleben.
Studierende, die ihr Praktikum nicht durchführen können, wenden sich an ihr zuständiges Prüfungsamt/Studienservice und ihr Fachbereichssekretariat. Dies gilt auch, wenn die Praktikumsdurchführung durch entsprechende Maßnahmen des Unternehmens in Frage steht.
Studierende, die sich online organisieren möchten, können MS Teams nutzen oder auf die unter bbb.rlp.net verfügbaren BigBlueButton Instanzen zurückgreifen.
Eine Übersicht über die Lernplattformen finden Sie hier.
Treffen von Lerngruppen mit bis zu 2 Personen sind unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln in den Räumlichkeiten der Hochschule möglich. Dabei gilt auch die Pflicht zur Kontakterfassung.
Wenn Sie Fragen haben rund um die Auswirkungen von Corona auf den Hochschulbetrieb, auch Studium und Lehre betreffend, können Sie diese an infogesundheit(at)hochschule-trier.de richten.
Sollten Sie Fragen haben, die Sie lieber an Studierende richten wollen, so schreiben Sie eine Mail an: studentischeanliegen(at)hochschule-trier.de Gerne helfen Ihnen die studentischen Vertreterinnen und Vertreter aus dem Senat, AStA, StuPa und den Fachbereichsräten weiter.
Und auch Ihre Fachbereiche, die Lehrenden, Dekane und Studiengangsleitungen können Sie wie üblich kontaktieren, wenn es sich um Fragen handelt, die Ihren Studiengang direkt betreffen.
Auch das Gleichstellungsbüro bietet einen telefonischen Service an. Das „Offene Ohr des Gleichstellungsbüros während Corona“ finden Sie unter: www.hochschule-trier.de/hochschule/organisation/serviceeinrichtungen/gsb/offenes-ohr-corona
Aufgrund genereller pandemiebedingter Einschränkungen in den Studienbedingungen an den Hochschulen und Universitäten in Rheinland-Pfalz, ist auch das Wintersemester 2020/2021 in ausbildungsförderungsrechtlicher Hinsicht als sog. „Null-Semester“ zu werten, d.h. es ist bei der förderungsrechtlichen Zählung der Fachsemester nicht zu berücksichtigen. Dies hat insbesondere folgende förderungsrechtlichen Konsequenzen:
Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG-Amt
Das BMBF stellt eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit. Diese beinhaltet zwei Elemente: den KfW-Studienkredit sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Studienkredit-Überbrückungshilfe durch die KfW
Die Bundesregierung unterstützt Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, mit einem zinslosen Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat Darlehen - unabhängig vom Einkommen. Auch laufende KfW-Studienkredite sind ab 01.05.2020 zinslos. Erstmals sind KfW-Kredite auch für ausländische Studierende ab Juli 2020 möglich. Neue Anträge können ab dem 8. Mai gestellt werden. Weitere Infos unter: ww.kfw.de/studienkredit-coronahilfe
Überbrückungshilfe als Zuschuss für Studierende im gesamten Wintersemester
Mit der Überbrückungshilfe des BMBF soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Der Antrag kann gesondert für diese Monate gestellt werden: November 2020, Dezember 2020, Januar 2021, Februar 2021 und März 2021.
Anträge werden an das Studenten- oder Studierendenwerk gerichtet, das für die Hochschule – an der Sie studieren – zuständig ist. Bei einer Hochschule mit mehreren Standorten ist das Studenten- oder Studierendenwerk am Hauptsitz der Hochschule zuständig.
Weiter Infos unter: www.überbrückungshilfe-studierende.de
FAQs finden Sie auf den Webseiten des Studiwerks Trier.
Nothilfefonds des Studierendenwerks Trier
Studierende, die aufgrund der Coronakrise unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, können finanzielle Hilfsangebote im Studierendenwerk Trier in Anspruch nehmen. Dies sind die soziale Unterstützung als Einmalzahlung in Höhe von 300 EURO (ohne eine Rückzahlung aus unserem Nothilfefond) und die nicht verzinsten Unterstützungsdarlehen (bis zu 3.000 EURO), das BAföG-Überbrückungsdarlehen (bis zu 1.000 EURO) sowie das Endspurt-Darlehen (bis zu 3.000 EURO, dies kommt für Studierende in der letzten Phase des Studiums in Frage).
Weitere Infos unter: www.studiwerk.de/cms/darlehen_zuschuesse-1002.html
Internationale Studierende können nach Deutschland einreisen, um Präsenzveranstaltungen an der Hochschule Trier wahrzunehmen. Die Einreise zu Studienzwecken gilt generell als wichtiger Grund für die Einreise.
Da sich die Lage ändern kann, beachten Sie bitte zu den Einreisebestimmungen unbedingt die entsprechenden aktuellen Empfehlungen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.
Unser Akademisches Auslandsamt gibt Ihnen gerne weitere Informationen und Hilfestellung.
Welche Länder als Risikogebiet eingestuft werden, wird auf der Website des Robert Koch Instituts veröffentlicht und regelmäßig auf den neusten Stand gebracht. Informationen zu Einreisebeschränkungen werden auf der Internetseite des Außenministeriums publiziert. Bitte prüfen Sie diese Informationen vor Ihrer Reise.
Beachten Sie dabei bitte auch die Frage, ob ein Test auf das Corona-Virus vor der Anreise in Ihrem Heimatland notwendig ist. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Robert Koch Instituts
Quarantänepflicht: Grundsätzlich gilt für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Die Möglichkeit, die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis vorzeitig zu beenden, besteht grundsätzlich erst nach fünf Tagen.
Bitte beachten Sie auch die Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz. Es gelten Außnahmen für Personen, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken für einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt einreisen; dies ist durch die Hochschule zu bescheinigen.
Damit die zuständige Behörde die Einhaltung der Quarantäne wie auch die Voraussetzungen der landesrechtlichen Ausnahmen von der Quarantänepflicht kontrollieren kann, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier geht es zur digitalen Einreiseanmeldung.
Exkursionen können in begründeten Ausnahmefällen stattfinden, sofern es sich um eine zwingend notwendige Präsenzveranstaltung handelt, da neben theoretischen auch praktische Fähigkeiten vermittelt werden, die zur Erreichung der Qualifikationsziele des Studiengangs unverzichtbar sind.
Folgende Maßnahmen zum Infektionsschutz müssen sichergesellt sein:
Die für die Exkursion verantwortliche Person muss rechtzeitig vor der geplanten Durchführung einen entsprechenden Antrag an das Präsidium stellen.
Die Hochschule Trier bittet alle Studierenden und Beschäftigten, die Hochschule sowie das zuständige Gesundheitsamt umgehend zu informieren, wenn sie Verdachtsfall oder positiv getesteter Coronavirus-Fall sind.
Für allgemeine Fragen zu Corona und zum Hochschulbetrieb: infogesundheit(at)hochschule-trier.de
Für Fragen, die Sie lieber an Studierende richten wollen: studentischeanliegen(at)hochschule-trier.de
Darüber hinaus stehen Ihnen jederzeit auch der Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung.
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