Maskenpflicht: Die Maskenpflicht an der Hochschule Trier ist ab dem 13. Juni 2022 aufgehoben. Wir empfehlen zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, insbesondere bei direktem Kontakt zu vielen wechselnden Personen.
3G-Regel: Die 3G-Regelung für Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie für Beschäftigte am Arbeitsplatz ist aufgehoben. Es wird empfohlen, weiterhin auf Abstände zu achten und sich regelmäßig auf das Coronavirus testen zu lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,
in Abstimmung mit den anderen Hochschulen des Landes wird aufgrund der allgemeinen Entwicklungen die Maskenpflicht an der Hochschule Trier ab dem 13. Juni 2022 aufgehoben.
Die Maske ist und bleibt eine effektive Schutzmaßnahme, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. Wir appellieren daher weiterhin an die Eigenverantwortung und das umsichtige Verhalten aller Hochschulmitglieder zum freiwilligen Tragen der Maske, insbesondere bei direktem Kontakt zu vielen wechselnden Personen.
Die allgemeinen Arbeitsschutz- und Hygienestandards und die Corona-Webseiten werden an diese Änderung angepasst und in den nächsten Tagen aktualisiert.
Um die Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder einer Vorerkrankung besonders zu schützen, gilt für diese weiterhin die Home-Office-Sonderregelung von bis zu 100%.
Sollten sich an der Hochschule die Infektionszahlen drastisch erhöhen und sich Entwicklungen abzeichnen, die ein frühzeitiges Gegensteuern erforderlich machen, so wird die Hochschule von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und bei Notwendigkeit die Maskenpflicht wieder einführen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an infogesundheit(at)hochschule-trier.de wenden.
Mit besten Grüßen aus dem Präsidium
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Beate Massa
Prof. Dr. Henrik te Heesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,
mit dieser Mail möchten wir Sie über die Corona-Regelungen informieren, die ab dem 03. April an der Hochschule gelten werden.
Mit der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz entfallen ab dem 3. April 2022 die meisten Corona-Regeln. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen bestehen, wo vulnerable Gruppen besonders geschützt werden müssen.
Sich selbst und andere zu schützen bleibt sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist und bleibt ein gutes Mittel, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Deshalb empfiehlt die Landesregierung dringend, weiterhin in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Wege des Kunden- oder Besucherverkehrs oder im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, Schutzmasken zu tragen. Zum Schutz unserer Studierenden und Beschäftigten folgen wir dieser Empfehlung und ordnen im Rahmen unseres Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht in den Hochschulgebäuden an.
Die Regelungen an der Hochschule Trier im Überblick:
Für alle weiteren Fragen zu Corona und zum Hochschulbetrieb können Sie sich jederzeit an infogesundheit(at)hochschule-trier.de wenden.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Präsenz im Sommersemester und wünschen Ihnen, Ihren Familien und Freunden bis dahin alles Gute und möglichst friedliche Ostertage!
Mit besten Grüßen aus dem Präsidium
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Beate Massa
Prof. Dr. Henrik te Heesen
Liebe Studierende,
wir wünschen Ihnen trotz der schwierigen weltpolitischen Lage, dass es Ihnen den Umständen entsprechend gut geht.
Heute ist uns wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass wir das kommende Sommersemester 2022 wieder vollumfänglich in Präsenz planen. Für das Lernen und Lehren sowie unser soziales Miteinander ist das eine wichtige Entwicklung und Aussicht für uns alle.
Wir leiten diese Planung aus den von Bund und Ländern angekündigten Lockerungen ab, die mit dem Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 20. März 2022 und den daraus folgenden Corona-Verordnungen des Landes zu erwarten sind. Damit wird uns ein entsprechender Handlungsrahmen zur Planung von Studium und Lehre in Präsenz gegeben.
Das heißt für Sie, dass ein Campusleben mit Präsenz-Vorlesungen, Mensa, Lerngruppen, Treffen mit Studierenden und persönliche soziale Kontakte bei uns an der Hochschule dann wieder die Regel sind.
Sollten weitere Hygienemaßnahmen von Seiten des Landes angeordnet oder von uns als erforderlich erachtet werden, werden wir Sie zeitnah informieren. Weitere Informationen, so auch über mögliche kleinere Anteile der digitalen Lehre, erhalten Sie aus Ihrem Fachbereich.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Präsenz im Frühling 2022 und wünschen Ihnen, Ihren Familien und Freunden bis dahin alles Gute.
Mit besten Grüßen aus dem Präsidium
Prof. Dr. Dorit Schumann
Prof. Dr. Beate Massa
Prof. Dr. Henrik te Heesen
Claudia Hornig
Liebe Studierende,
am Montag, den 31. Januar 2022, tritt die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft mit wichtigen Änderungen:
Wie in den meisten Bereichen, entfällt auch in Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Veranstaltungen sowie in der Mensa die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist daher eine Kontakterfassung über Intake nicht mehr erforderlich.
Auch wenn eine Kontakterfassung nicht mehr explizit angeordnet ist, empfehlen wir allen Studierenden die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts, sodass im Falle einer Infektion die Teilnehmenden gewarnt werden.
Die 3G-Regelung und die Maskenpflicht gelten an der Hochschule weiterhin. Die Kontrolle der 3G-Nachweise erfolgt stichprobenartig.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass zum 15. Januar 2022 die Vorgaben bezüglich des vollständigen Impfschutzes mit Johnson & Johnson angepasst wurden. Die für einen vollständigen Impfschutz erforderlichen Impfdosen werden vom Paul Ehrlich Institut auf der Seite www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html veröffentlicht. Für den Impfnachweis bzw. den vollständigen Impfschutz mit Johnson & Johnson sind nunmehr zwei Impfungen erforderlich. Personen, die lediglich eine Impfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, gelten nun nicht mehr als geimpft. Personen, die zwei Impfungen erhalten haben - eine davon mit Johnson & Johnson - gelten nun zwar als vollständig geimpft, aber nicht als geboostert.
Die aktuellen Quarantäne- und Absonderungsregeln des Landes RLP finden Sie unter: https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/absonderung-und-quarantaeneregelungen/ . Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf alle Fragen zur Absonderungspflicht für infizierte Personen, krankheitsverdächtige Personen, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen. Die in den Prüfungsordnungen gefassten Regelungen zum Rücktritt von Prüfungen lassen aufgrund der aktuellen Corona-Situation Ausnahmen zu. Bitte wenden Sie sich je nach Standort an den Studienservice in Trier oder das Prüfungsamt am UCB.
Schauen Sie auch regelmäßig auf unseren Corona-Info-Seiten nach unter: https://www.hochschule-trier.de/hochschule/aktuelles/informationen-zum-corona-virus
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an infogesundheit(at)hochschule-trier.de wenden.
Zudem möchten Sie darüber informieren, so dass ab Montag, den 31. Januar, die Buslinie 14 in Trier aufgrund von Personalausfällen eingestellt werden muss. Das Studiwerk empfiehlt ersatzweise die Nutzung der Umlandlinien in Richtung Eifel für den Linienast Schneidershof. Wie gehabt erhalten mobilitätsbehinderte Fahrgäste mit Ziel Schneidershof von den Stadtwerken die Taxikosten erstattet.
Wir wünschen viel Erfolg in der laufenden Prüfungsphase und bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen aus dem Präsidium
Prof. Dr. Dorit Schumann
Prof. Dr. Beate Massa
Prof. Dr. Henrik te Heesen
Claudia Hornig
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Ministerrat hat diese Woche darüber beraten, dass Menschen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, sich ab kommenden Samstag nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben müssen.
Da die Hochschule ab dem 19.12.2022 bis 08.01.2023 geschlossen ist, haben wir uns gemeinsam mit den Personalvertretungen dazu entschieden, zum Schutz unserer Beschäftigten die bisherigen Regelungen zur Isolationspflicht beizubehalten.
Fragen zu diesen Regelungen werden unter infogesundheit(at)hochschule-trier.de beantwortet.
Wir hoffen es, es geht Ihnen gut.
Viele Grüße
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Beate Massa
Prof. Dr. Henrik te Heesen
Für allgemeine Fragen zu Corona und zum Hochschulbetrieb: infogesundheit(at)hochschule-trier.de
Für Fragen, die Sie lieber an Studierende richten wollen: studentischeanliegen(at)hochschule-trier.de
Darüber hinaus stehen Ihnen jederzeit auch der Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung.
auf Abstand achten
Maske tragen wird empfohlen
regelmäßig Hände waschen
Räume regelmäßig lüften
Die Hochschule Trier bittet alle Studierenden und Beschäftigten, die Hochschule umgehend zu informieren, wenn sie Verdachtsfall oder positiv getesteter Coronavirus-Fall sind.
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