Bibliotheken: Die Nutzung als Lernort ist vorerst nicht mehr möglich, nur Ausleihe und Rückgabe. Bitte beachten Sie die Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten und Regelungen zu Ausleihen/Rückgaben auf den Webseiten der Bibliotheken.
Treffen von Lerngruppen in den Räumlichkeiten der Hochschule sind mit max. 2 Personen möglich.
Die Mensen in Trier und am Umwelt-Campus Birkenfeld bieten Speisen zum Mitnehmen an.
Nähere Informationen finden Sie in den FAQs.
Liebe Studierende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne möchten wir auf häufige Fragen bezüglich der z.T. bereits begonnenen Prüfungsphase eingehen.
Zunächst sehen wir die Entscheidung zur Durchführung der Präsenzprüfungen unter Einhaltung der Hygieneregeln (in Abstimmung mit unserem Ministerium und der LHPK) als eine Entscheidung zu Gunsten unserer Studierenden an. Somit möchten wir den Studierenden die Möglichkeit geben, auch dieses Semester erfolgreich abzuschließen. Hierbei handelt sich aber – und das ist in der Betrachtung aus unserer Sicht auch sehr wichtig – um das Angebot zur Prüfung. Durch die Entscheidungen aller Prüfungsausschüsse wird den Studierenden die Teilnahme an den Prüfungen des Wintersemesters 2020/21 freigestellt; das heißt auch Pflichtversuche müssen nicht angetreten werden und zählen somit nicht zur Anzahl der gemäß der Prüfungsordnungen möglichen 3 Prüfungsversuche.
Hierbei bleiben die in den Prüfungsordnungen vorgegebenen An/Abmeldefristen zu Prüfungen zwar unverändert, es wird aber darauf hingewiesen, dass natürlich die in den Prüfungsordnungen gefassten Regelungen zum Rücktritt Ausnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Situation zulassen. Insbesondere ist eine angeordnete Quarantäne oder eine notwendige Absonderung ein anerkannter Rücktrittsgrund, sodass in diesen Fällen auch ein kurzfristiger Prüfungsrücktritt anerkannt wird. (Eine Absonderung hat in Rheinland-Pfalz schon dann selbständig zu erfolgen, wenn die Person davon Kenntnis erlangt, dass sie „Kontaktperson der Kategorie I“ zu einer Corona-positiven Person ist. Kontaktperson der Kategorie I „sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.“)
Weiterhin kann es in einigen Landkreisen eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort geben, wenn eine Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen vorliegt, wofür aber üblicherweise auch Ausnahmen aus triftigem Grund existieren. (Im Saarland betrifft die 15km-Regel lediglich tagestouristische Ausflüge, insofern können Prüfungen auch außerhalb des 15km-Radius angetreten werden.) Falls Sie als Studierende eineBestätigung dafür benötigen, dass Ihre Anwesenheit an der Hochschule zu Prüfungszwecken notwendig ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Studienservice/an Ihr Prüfungsamt. In dem Falle, dass Hochschulprüfungen nicht als triftiger Grund für eine Ausnahme anerkannt werden, wäre dies selbstverständlich auch ein anzuerkennender Rücktrittsgrund.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,
wir hoffen, dass Sie gut in das neue Jahr gestartet sind. Für 2021 wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit, Zuversicht und dass in unserem Jubiläumsjahr wieder mehr Leben in unsere Hochschule zurückkehren kann.
Nach den aktuellen Appellen und Beschlüssen der Bundesregierung und Ministerpräsident*innen möchten wir Sie über die wichtigsten Regelungen für unsere Hochschule informieren, die zunächst bis 31.01.2021 gelten:
Wir werden Sie über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und wünschen Ihnen trotz der aktuellen Herausforderungen und Einschränkungen einen weiterhin guten Verlauf des restlichen Semesters.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,
das Corona-Virus und der kommende Lockdown verändern das öffentliche Leben in ganz Deutschland. Den aktuellen Appellen und Beschlüssen der Bundesregierung und Ministerpräsident*innen folgend, möchten wir unserer Verantwortung gegenüber unseren Studierenden, Beschäftigten und der Gesellschaft gerecht werden.
Somit wird der Hochschulbetrieb vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 weitgehend heruntergefahren. Das bedeutet konkret:
Dies gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021. Im Januar werden wir die Situation neu beurteilen und Sie auf dem Laufenden halten.
Wir wünschen Ihnen trotz der aktuellen Herausforderungen eine ruhige Advents- und Weihnachtszeit und bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Studierende,
nach dem gestrigen Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin, die November-Maßnahmen in den Dezember zu verlängern, haben die rheinland-pfälzischen Hochschulen vereinbart, auch weiterhin die Lehre hauptsächlich digital anzubieten. Wie im November können weiterhin Laborpraktika, Werkstätten und andere Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen in Präsenz durchgeführt werden.
Lediglich die Bestimmungen zu Lerngruppen müssen wir etwas verschärfen: Dadurch reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl bei Lerngruppen unter Studierenden in den Räumlichkeiten der Hochschule auf maximal 5 (statt bisher 10) Personen. Weiterhin gilt natürlich die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln als wichtige Voraussetzung. Auch gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Dazu steht hochschulweit die App Intake zur Verfügung. Zum Starten von Intake rufen Sie die Adresse checkin.hochschule-trier.de auf. Das Sessionleiter-Passwort erhalten Sie über infogesundheit(at)hochschule-trier.de.
Generell bittet die Hochschule darum, bei allen privaten Aktivitäten mit der aktuellen Situation verantwortungsvoll und umsichtig umzugehen.
Für Ihre Mitwirkung in den letzten Monaten und Ihr Verständnis möchten wir uns an dieser Stelle auch nochmals bedanken. Trotz deutschlandweit stark gestiegener Infektionszahlen sind insbesondere durch das verantwortungsvolle und umsichtige Handeln aller bisher an der Hochschule keine Infektionsketten aufgetreten.
Auf zwei weitere wichtige Informationen möchten wir Sie auch noch hinweisen:
Verschiebung der Vorlesungszeiten im Sommersemester 2021
Nach Beratung mit den Fachbereichen, den Studienservices und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten haben wir im Präsidium beschlossen, die Vorlesungstermine des kommenden Sommersemesters so zu verschieben, dass wir nach Ostern starten, keine Pfingstferien vorsehen und mit dem Vorlesungsende eine Woche vor dem Beginn der Sommerferien in RLP bleiben.
Somit gelten folgende Termine:
Prof. Dr. Dorit Schumann zur Vizepräsidentin der HRK gewählt
Abschließend möchten wir Ihnen noch die erfreuliche Nachricht übermitteln, dass unsere Präsidentin, Prof. Dr. Dorit Schumann, zur Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gewählt wurde. Sie wird in ihrem Ressort schwerpunktmäßig die Themen „Schnittstellen im Hochschulsystem, Gleichstellung und Diversity“ verantworten. Über diese besondere Ehre sind wir im Präsidium sehr stolz. Dies ist ein toller Schub für die Außenwahrnehmung und Positionierung unserer Hochschule auf Bundesebene. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.hochschule-trier.de/hochschule/aktuelles/news-und-pressemitteilungen/news-detail/hochschulpraesidentin-prof-dr-dorit-schumann-zur-vizepraesidentin-der-hrk-gewaehlt
Wir werden Sie weiterhin über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und wünschen Ihnen und Ihren Familien noch eine schöne und besinnliche Vorweihnachtszeit
Mit besten Grüßen
Claudia Hornig
Marc Regier
Stefan Diemer
Dorit Schumann
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,
angesichts der aktuellen bundes- und landesweiten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie möchten wir Sie über die wichtigsten Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb ab nächsten Montag, den 02.11.2020 informieren:
Umstellung auf digitale Lehre
Nach den heutigen Beratungen der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten mit dem Minister werden wir den Lehrbetrieb im aktuellen Wintersemester weitgehend auf digitale Formate umstellen. Wir hoffen, dass die Maßnahmen der nächsten Wochen greifen und wollen dazu unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
Das bislang von allen Lehrenden und Studierenden geleistete Engagement, um die Präsenzlehre unter Pandemiebedingungen sicherzustellen, hat zur Sicherung der Qualität in der Lehre einen hohen Beitrag geleistet. In vielen Fällen konnten gerade die frühen Semester zumindest schon die Hochschule in Präsenz kennenlernen und sicher auch wichtige Kontakte zu Kommilitonen und Kommilitoninnen sowie Lehrenden knüpfen.
Werkstätten, Praktika, Labore sowie Veranstaltungen in Kleingruppen mit einem praktischen Anteil können bis zu 30 Personen weiterhin in Präsenz stattfinden, sofern sie wesentlich zur Qualität in Studium und Lehre beitragen und für die Erreichung der Qualifikationsziele im Präsenzformat erforderlich sind.
Nähere Planungen und Informationen erfolgen über die Fachbereiche und die Lehrenden. Wichtig ist hierbei die Abstimmung der Lehrenden innerhalb der Studiengänge und beteiligten Fachbereiche, um zu gewährleisten, dass Studierende den möglichen unterschiedlichen Formaten (Präsenz/Online) auch folgen können. Bitte behalten Sie im Blick, dass für Studierende in Quarantäne bei reinen Präsenzveranstaltungen Materialien zum Selbststudium zur Verfügung gestellt werden.
Prüfungen können unter Einhaltung der Hygienevorschriften (und Einhaltung der zulässigen Raumkapazität auch in größeren Gruppen) auch weiterhin stattfinden. Für Prüfungen sind auch Gruppen mit mehr als 30 Personen erlaubt.
Die Hochschule bleibt geöffnet. Auch die Bibliotheken und Serviceeinrichtungen stehen unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften weiterhin zur Verfügung.
Maskenpflicht
Bitte denken Sie daran, dass Alltagsmasken auch bei Veranstaltungen, Präsenzlehre, Prüfungen und (Gremien-) Sitzungen am Sitzplatz zu tragen sind.
Kontakterfassung
Es gilt hochschulweit die Pflicht zur Kontakterfassung für alle Zusammenkünfte ab 2 Personen und einer zu erwartenden Dauer ab 15 Minuten. Die Kontakterfassung gilt somit für sämtliche Besprechungen, Veranstaltungen, Klausuren, Gremiensitzungen, Beratungsgespräche und Treffen in den Gemeinschafts- und Sozialräumen, etc. Zur Kontaktdatenerfassung steht hochschulweit die App Intake zur Verfügung (alternativ kann eine Erfassung auf Papier erfolgen).
Mensa
Die Mensa in Trier wird voraussichtlich den Betrieb weiterführen wie bisher, auch am Campus Gestaltung. Es wird ab Montag voraussichtlich eine Kontakterfassung geben. Nach erstmaligem Ausfüllen einer Einverständniserklärung wird nach unserer Kenntnis die Erfassung über das Bezahlsystem erfolgen.
Auch am Umwelt-Campus Birkenfeld geht der Mensabetrieb in der kommenden Woche zunächst weiter wie bisher. Ein weiteres Herunterfahren des Mensabetriebs zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen.
Telearbeit
Da die Hochschule weiterhin geöffnet bleibt, wird es aktuell keine Rückkehr zu den Home-Office Regelungen des Sommersemesters geben.
Unter der Voraussetzung, dass Büros mit mehreren Personen belegt sind und es der Aufgabenbereich zulässt, ist eine Erweiterung der Telearbeit auf bis zu 50 Prozent möglich. Diese Regelung gilt zunächst bis 20.12.2020. Die Beantragung der erweiterten Telearbeit erfolgt auf dem üblichen Dienstweg in Abstimmung mit dem/der Vorgesetzten an das Präsidium und unter Mitbestimmung des Personalrates.
Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Land weitere Schreiben zu einem erweiterten Home-Office geben, werden wir Sie informieren.
Aktualisiertes Hygienekonzept
Unser entsprechend aktualisiertes Arbeitsschutz- und Hygienekonzept finden Sie hier: Arbeitsschutz- und Hygienekonzept 9.11.2020
Dieses haben wir auch um konkrete Handlungsanweisungen bei Corona-Verdacht oder einer nachgewiesenen Infektion ergänzt.
Meldeplicht
Sollten Sie Verdachtsfall oder positiv getesteter Corona-Fall sein, informieren Sie umgehend das zuständige Gesundheitsamt und die Hochschule über infogesundheit(at)hochschule-trier.de
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und auch für die Kurzfristigkeit so mancher Umstellung.
Wir werden Sie weiterhin über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den vergangenen Tagen sind die Corona-Neuinfektionen in Deutschland stark angestiegen, und die Dynamik hält weiterhin an. Seit mehreren Tagen weist der Landkreis Birkenfeld ein überdurchschnittliches Infektionsgeschehen auf. Heute übersteigt auch Trier die Zahl von 50 Infektionen je 100 Tausend Einwohner in 7 Tagen. Damit gelten alle Standorte unserer Hochschule als Risikogebiet.
Wir beobachten das Geschehen seitens der Hochschule sehr aufmerksam und stehen mit dem Wissenschaftsministerium, anderen Hochschulen im Land und aktuell auch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Trier in engem Austausch.
Mit unserem Hygienekonzept, insbesondere der konsequenten Umsetzung der AHA-Richtlinien in Kombination mit dem Lüften von Innenräumen, haben wir auch nach Rückmeldung der Gesundheitsämter umfassende und weitgehende Maßnahmen getroffen, um Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten eine sichere Anwesenheit an der Hochschule zu ermöglichen.
Angesichts der aktuellen verstärkten Dynamik werden wir ab Montag, den 26.10.2020 für alle Hochschul-Standorte weitergehende Maßnahmen treffen, diese sind für den Umwelt-Campus bereits seit dieser Woche in Kraft:
Ab sofort besteht für den Aufenthalt in den Hochschulgebäudeneine erweiterte Maskenpflicht:
Alltagsmasken sind nun auch während der Lehrveranstaltungen in den Unterrichtsräumen zu tragen, gleiches gilt bei Veranstaltungen und (Gremien-) Sitzungen in Präsenz. Dies gilt so lange, bis die Neuinfektionen wieder unter die Schwelle von 50 pro 100 000 Einwohner sinken. Wir werden dazu weiter informieren.
Gerade angesichts der aktuellen Dynamik landesweit müssen wir hier nochmals eindringlich an Ihre Verantwortung appellieren:
Bitte halten Sie sich strikt an die Hygieneregelungen, insbesondere an die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske). Bitte achten Sie auch besonders in Gruppen beim Betreten und Verlassen der Räume auf die Abstandsregeln, ebenso an zentralen Stellen wie den Eingangsbereichen, auf den Fluren oder in der Mensa. Achten Sie auch auf Abstand, wenn Sie eine Alltagsmaske tragen. Denken Sie an das regelmäßige Lüften.
Unser Angebot der Präsenzlehre, besonders für die ersten Studiensemester und Kleingruppen, werden wir im Rahmen der allgemeinen Überlegungen des Landes und der Stadt fortführen. Wir bemühen uns, allen Studierenden, die nicht in Präsenz zur Hochschule kommen können, online eine Beteiligung an den Lehrveranstaltungen zu ermöglichen bzw. Online-Inhalte zur Verfügung zu stellen.
Wir werden Sie weiterhin über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Bleiben Sie gesund und achten Sie auch am Wochenende auf sich und Ihre nähere Umgebung.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann (Präsidentin)
Claudia Hornig (Kanzlerin)
Prof. Dr. Marc Regier (Vizepräsident Studium und Lehre)
Prof. Dr. Stefan Diemer (Vizepräsident Forschung)
Liebe Studierende, liebe Lehrende und Beschäftigte der Hochschule,
wir schreiben Ihnen heute noch eine Nachricht, da nun der Landkreis Birkenfeld ein Risikogebiet ist. Je 100 Tausend Einwohner gibt es nun in 7 Tagen 71 positiv getestete Corona-Fälle. Da die meisten der positiv getesteten Personen aus der Kaserne in Baumholder stammen, haben wir uns dazu entschlossen, die Präsenzlehre weiterhin stattfinden zu lassen.
Wir beobachten die Situation und schließen bei einer weiteren Erhöhung und Verbreitung auch nicht aus, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Am Montag beraten sich die Hochschul-Kanzlerinnen und Kanzler mit dem Wissenschaftsministerium über den Umgang mit Risikogebieten und der Präsenzlehre an den Hochschulen. Danach gibt es möglicherweise weitere Hinweise.
Zudem gibt es einen ersten positiven Corona-Test eines Mitglieds unserer Hochschule. Wir wünschen auf diesem Wege gute Besserung und alles Gute aus der Hochschule.
Allen anderen können wir mitteilen: Es haben mehrere Tage lang keine Kontakte an der Hochschule stattgefunden. Das Gesundheitsamt wird unsere Daten aus der Kontakterfassung „Intake“ nicht anfragen, da die Kontakte sehr begrenzt und entsprechen der AHA-Regeln und Lüftung stattgefunden haben.
Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig der verantwortungsvolle Umgang mit Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und regelmäßigem Lüften ist. Hier danken wir Ihnen sehr herzlich für Ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten rund um den Semesterstart.
Bitte halten Sie die Regeln derzeit bei steigenden Zahlen rund um unsere Hochschulstandorte weiterhin verantwortungsvoll ein. Achten Sie bitte auch am Wochenende darauf und vermeiden Sie unnötige Kontakte, Fahrten oder Feiern.
Zum Abschluss geben wir noch den Hinweis, dass Krankmeldungen nun auch wieder telefonisch möglich sind. Sollten Sie Anzeichen einer Erkältung haben, so bleiben Sie bitte zu Hause.
Alle Lehrenden bitten wir, die Unterlagen der Lehrveranstaltungen oder andere Informationen so zur Verfügung zu stellen, dass Studierende die Unterlagen im Falle einer Krankheit oder Quarantäne auch von zu Hause nacharbeiten können.
Wir wünschen Ihnen Allen weiterhin Gesundheit
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Dorit Schumann
Claudia Hornig
Prof. Dr. Marc Regier
Prof. Dr. Stefan Diemer
Liebe Studierende, liebe Lehrende, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir hoffen, dass Sie gut in das Wintersemester gestartet sind. Es freut uns ganz besonders, dass wir weit mehr als 1.000 neue Studierende bei uns an der Hochschule begrüßen konnten und mit dem hybriden Semester wieder mehr Leben in die Hochschule eingezogen ist.
Hygieneregeln
Damit dies hoffentlich trotz der aktuell steigenden Corona-Neuinfektionen auch so bleibt, wollen und müssen wir an Ihre Verantwortung appellieren: Bitte halten Sie sich an die Hygieneregelungen, insbesondere an die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske). Dies gilt nicht nur auf den Campus, sondern auch außerhalb der Hochschule. Bitte achten Sie auch besonders in Gruppen beim Betreten und Verlassen der Räume auf die Abstandsregeln, ebenso an anderen zentralen Stellen wie den Eingangsbereichen, auf den Fluren oder in der Mensa.
Wo immer möglich, lüften Sie bitte regelmäßig die Räume. Um einen Luftaustausch zu gewährleisten, gilt für Büros alle 60 Minuten und für Besprechungs- und Lehrveranstaltungsräume mind. alle 20 Minuten Stoßlüften. Es wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen.
Es gilt an der Hochschule eine Pflicht zur Kontakterfassung bei Veranstaltungen, Klausuren, Besprechungen etc. mit einer zu erwartenden Dauer von mind. 15 Minuten. Dazu wird an der Hochschule die App Intake eingesetzt https://checkin.hochschule-trier.de. Bitte denken Sie daran, Ihren persönlichen QR-Code zu generieren und an der Hochschule immer mitzuführen.
Die geltenden Hygieneregeln der Hochschule während der Corona-Pandemiemit AHA-Regel, Kontakterfassung, Einbahnstraßenregelungen, Lüften usw. haben wir Ihnen bereits mitgeteilt. Das Hygienekonzept wurde nun nochmals leicht angepasst. Die aktualisierte Fassung finden Sie unter: www.hochschule-trier.de/fileadmin/Hochschule/Einrichtungen/Praesidialamt/Corona/Arbeitsschutz-Hygiene-Standards.pdf
Falls Sie noch Bedarf sehen an zusätzlichen Spuckschutzwänden, Desinfektionsspendern oder Abstandsmarkierungen, melden Sie bitte Ihren Bedarf nach Abstimmung mit der/dem Vorgesetzten an die Mailadresse infogesundheit(at)hochschule-trier.de.
Meldepflicht und Kontakte
Im Verdachtsfall oder im Falle einer Infektion mit Covid-19 melden Sie dies bitte unverzüglich der Hochschule über die Adresse infogesundheit(at)hochschule-trier.de.
Wichtige Hotlines und Anlaufstellen zu Corona finden Sie auch unter: https://corona.rlp.de/de/service/hotlines/
Wenn Sie allgemeine Fragen zu Corona und zum Hochschulbetrieb haben, können Sie uns jederzeit über die Mailadresse infogesundheit(at)hochschule-trier.de kontaktieren. Für Fragen, die Sie lieber direkt an Studierende richten möchten, schreiben Sie eine Mail an studentischeanliegen(at)hochschule-trier.de.
Einen täglichen Lagebericht zu den aktuellen Fallzahlen in Deutschland und den einzelnen Bundesländern mit den besonders betroffenen Gebieten finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
Bitte seien Sie achtsam und berücksichtigen Sie die aktuellen Entwicklungen und Corona-Regeln bei Ihren Reiseplanungen. Generell bittet die Hochschule darum, auch bei privaten Aktivitäten mit der aktuellen Situation verantwortungsvoll und umsichtig umzugehen.
Hochschulpolitische News
Schließlich wollen wir auch noch die folgenden Informationen in die Hochschule senden:
Wir werden Sie natürlich weiterhin über alle wichtigen Themen auf dem Laufenden halten und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Verlauf des Semesters. Bleiben Sie gesund!
Mit besten Grüßen aus der Hochschulleitung
Prof. Dr. Dorit Schumann (Präsidentin)
Claudia Hornig (Kanzlerin)
Prof. Dr. Marc Regier (Vizepräsident Studium und Lehre)
Prof. Dr. Stefan Diemer (Vizepräsident Forschung)
Prüfungen in Präsenz finden unter strenger Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen wieder statt.
Bei Fragen können Sie Ihren Fachbereich, die Lehrenden, Dekane und Studiengangsleitungen kontaktieren.
Die in den Prüfungsordnungen gefassten Regelungen zum Rücktritt von Prüfungen lassen aufgrund der aktuellen Corona-Situation Ausnahmen zu. Insbesondere ist eine angeordnete Quarantäne oder eine notwendige Absonderung einanerkannter Rücktrittsgrund, sodass in diesen Fällen auch ein kurzfristiger Prüfungsrücktritt anerkannt wird.
Eine Absonderung hat in Rheinland-Pfalz selbständig zu erfolgen, wenn die Person davon Kenntnis erlangt, dass sie „Kontaktperson der Kategorie I“ zu einer Corona-positiven Person ist. Kontaktperson der Kategorie I „sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.“
Für Klausuren gilt darüber hinaus zusätzlich:
Für Studierende aus Risikogruppen (ärztlicher Nachweis erforderlich) sollen im Falle eines ärztlich begründeten Bedarfs auf Anfrage des Studierenden individuelle Lösungen (z.B. getrennter Raum) gesucht werden.
Ein Antrag auf individuelle Prüfungslösung aufgrund eines begründeten Bedarfs ist mit dem entsprechenden ärztlichen Nachweis über den Studienservice in Trier bzw. das Prüfungsamt am UCB an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zu richten.
Wird die Prüfung für Studierende in einem getrennten Raum durchgeführt, soll zusätzlich zu den immer geltenden Hygieneregeln gelten, dass
Die Regelung umfasst Studierende, die selbst einer Risikogruppe angehören, nicht aber Studierende, die mit Personen aus Risikogruppen zusammenleben.
Studierende, die ihr Praktikum nicht durchführen können, wenden sich an ihr zuständiges Prüfungsamt/Studienservice und ihr Fachbereichssekretariat. Dies gilt auch, wenn die Praktikumsdurchführung durch entsprechende Maßnahmen des Unternehmens in Frage steht.
Studierende, die sich online organisieren möchten, können MS Teams nutzen oder auf die unter bbb.rlp.net verfügbaren BigBlueButton Instanzen zurückgreifen.
Eine Übersicht über die Lernplattformen finden Sie hier.
Angesichts der mit der Verbreitung des Coronavirus einhergehenden aktuellen Situation bietet das Gleichstellungsbüro einen neuen telefonischen Service an:
Jeden Montag bis Donnerstag, jeweils zwischen 14.00 und 16.00 Uhr, sind Thorsten Wulf (06782 – 17 2618) und Anne Müller (06782 – 17 1937) telefonisch erreichbar, um Studierenden und Beschäftigten ein offenes Ohr zu schenken. Die beiden Ansprechpersonen können z. B. bei folgenden Themen und Fragen begleiten:
Kontakt: Offenes Ohr des Gleichstellungsbüros während der Corona-Zeit
Wann? Montag- Donnerstag, jeweils 14.00 -16.00 Uhr
Wie? Telefonisch
Wer? Thorsten Wulf (06782 – 17 2618) und Anne Müller (06782 – 17 1937)
Weitere Informationen: www.hochschule-trier.de/hochschule/organisation/serviceeinrichtungen/gsb/offenes-ohr-corona
Die Verschiebung des Vorlesungsbeginns wird keine Auswirkungen auf die BAföG-Zahlungen haben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) berichtet am 25.03.2020:
„Das Bundesministerium hat gegenüber den für den BAföG-Vollzug zuständigen Bundesländern und ihren Ausbildungsförderungsämtern klargestellt, dass das BAföG in pandemiebedingten Fallkonstellationen weiterzuzahlen ist. Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Ihre Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie vorübergehend geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt, wenn die Aufnahme oder der Ausbildung vorübergehend Fortsetzung unmöglich ist, weil Schulen oder Hochschulen geschlossen werden oder der Beginn des Sommersemesters 2020 verschoben wird.“
Weitere Informationen und die Regelungen im Einzelnen finden Sie unter:
Elterneinkommen sinkt wegen Corona?
Wenn jetzt, zum Beispiel wegen Kurzarbeit auf Grund der COVID-19-Pandemie, Eltern einen Teil ihres Einkommens verlieren, dann kann das für BAföG-Bezieher berücksichtigt werden. Studierende müssen einen sog. Aktualisierungsantrag stellen, auf dem die Eltern die Angaben zu ihrem Einkommen machen und auch unterschreiben müssen. Weitere Infos unter: www.bafög.de/elterneinkommen-sinkt-wegen-corona-758.php
Aufgrund genereller pandemiebedingter Einschränkungen in den Studienbedingungen an den Hochschulen und Universitäten in Rheinland-Pfalz, ist auch das Wintersemester 2020/2021 in ausbildungsförderungsrechtlicher Hinsicht als sog. „Null-Semester“ zu werten, d.h. es ist bei der förderungsrechtlichen Zählung der Fachsemester nicht zu berücksichtigen. Dies hat insbesondere folgende förderungsrechtlichen Konsequenzen:
Nähere Informationen erhalten Sie beim BAföG-Amt
Das BMBF stellt eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit. Diese beinhaltet zwei Elemente: den KfW-Studienkredit sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Studienkredit-Überbrückungshilfe durch die KfW
Die Bundesregierung unterstützt Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, mit einem zinslosen Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat Darlehen - unabhängig vom Einkommen. Auch laufende KfW-Studienkredite sind ab 01.05.2020 zinslos. Erstmals sind KfW-Kredite auch für ausländische Studierende ab Juli 2020 möglich. Neue Anträge können ab dem 8. Mai gestellt werden. Weitere Infos unter: ww.kfw.de/studienkredit-coronahilfe
Überbrückungshilfe als Zuschuss für Studierende im gesamten Wintersemester
Mit der Überbrückungshilfe des BMBF soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Der Antrag kann gesondert für diese Monate gestellt werden: November 2020, Dezember 2020, Januar 2021, Februar 2021 und März 2021.
Anträge werden an das Studenten- oder Studierendenwerk gerichtet, das für die Hochschule – an der Sie studieren – zuständig ist. Bei einer Hochschule mit mehreren Standorten ist das Studenten- oder Studierendenwerk am Hauptsitz der Hochschule zuständig.
Weiter Infos unter: www.überbrückungshilfe-studierende.de
FAQs finden Sie auf den Webseiten des Studiwerks Trier.
Nothilfefonds des Studierendenwerks Trier
Studierende, die aufgrund der Coronakrise unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, können finanzielle Hilfsangebote im Studierendenwerk Trier in Anspruch nehmen. Dies sind die soziale Unterstützung als Einmalzahlung in Höhe von 300 EURO (ohne eine Rückzahlung aus unserem Nothilfefond) und die nicht verzinsten Unterstützungsdarlehen (bis zu 3.000 EURO), das BAföG-Überbrückungsdarlehen (bis zu 1.000 EURO) sowie das Endspurt-Darlehen (bis zu 3.000 EURO, dies kommt für Studierende in der letzten Phase des Studiums in Frage).
Weitere Infos unter: www.studiwerk.de/cms/darlehen_zuschuesse-1002.html
Ja. Für Studierende aus innerdeutschen Risikogebieten gibt es keine Einschränkungen.
Personen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben, beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test zu machen.
Es gibt allerdings Ausnahmen zu den verschärften Einreisebedingungen (Quarantäne, Test etc.), die in §20 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt sind. Die Quarantänepflicht besteht u.a. nicht:
Studierende aus Drittstaaten sind aufgrund der Corona-Krise neben den finanziellen und sozialen Belastungen aktuell zusätzlich durch Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen betroffen. Zur Erleichterung der Lage hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nun den Ausländerbehörden neue Empfehlungen mitgeteilt. Internationale Studierende können bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln, bei Beschäftigungsmöglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie bei kurzfristiger Mobilität mit Lockerungen der normalerweise geltenden Regelungen rechnen.
Internationale Studierende können aktuell bereits aus vielen Ländern wieder nach Deutschland einreisen, um Präsenzveranstaltungen an der Hochschule Trier wahrzunehmen. Die Einreise zu Studienzwecken gilt generell als wichtiger Grund für die Einreise. Da sich die Lage ändern kann, beachten Sie bitte zu den Einreisebestimmungen unbedingt die entsprechenden aktuellen Empfehlungen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Unser Akademisches Auslandsamt gibt Ihnen gerne weitere Informationen und Hilfestellung.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz
Die Hochschule Trier bittet alle Studierenden und Beschäftigten, die Hochschule sowie das zuständige Gesundheitsamt umgehend zu informieren, wenn sie Verdachtsfall oder positiv getesteter Coronavirus-Fall sind.
Für allgemeine Fragen zu Corona und zum Hochschulbetrieb: infogesundheit(at)hochschule-trier.de
Für Fragen, die Sie lieber an Studierende richten wollen: studentischeanliegen(at)hochschule-trier.de
Darüber hinaus stehen Ihnen jederzeit auch der Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung.
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