Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen

So gewinnen Sie Zeit und Geld im Fernstudium!

Haben Sie bereits Informatikkenntnisse erworben - im Studium, im Beruf oder auf anderem Weg?
Frühere Studienleistungen oder beruflich erworbene Kompetenzen im Bereich Informatik können – unter bestimmten Voraussetzungen – auf Module des Master-Fernstudiengangs Informatik (Master of Computer Science) oder des Zertifikatsstudiengangs Computer Science (Diploma of Advanced Studies) anerkannt bzw. angerechnet werden. Dadurch reduziert sich die Studiendauer und Sie sparen Studiengebühren.

Begriffsbestimmung

Anerkennung = hochschulisch erworbene Kompetenzen oder Qualifikationen
An einer Hochschule erbrachte Leistungen werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bzgl. Umfang, Inhalt und Niveau bestehen.
Die Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Hochschulstudiengängen kann bereits vor der Bewerbung für das Zertifikats- oder Masterfernstudium geprüft werden.

Anrechnung = außerhochschulisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen
Kenntnisse, die im Beruf, in Lehrgängen, durch Selbststudium oder auf andere Art erworben wurden, können auf Fernstudienmodule angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt, Umfang und Niveau den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig sind.
Die Prüfung der Anrechenbarkeit ist erst nach Einschreibung in unseren Master- oder Zertifikatsstudiengang möglich.

Was müssen Sie tun?

Informieren Sie sich rechtzeitig über die bestehenden Anerkennungs- und Anrechnungsmöglichkeiten. Anrechnungen und Anerkennungen erfolgen immer individuell auf einzelne Module bezogen; Teilanrechnungen sind nicht möglich. Prüfen Sie vor Antragstellung die Inhalte der Fernstudienmodule, um festzustellen, ob Sie in bestimmten Modulen bereits geforderte Kompetenzen nachweisen können. Das Modulhandbuch ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Hilfe.   

Im Zweifel wenden Sie sich bitte per E-Mail an fernstudium(at)hochschule-trier.de, um im Detail zu erfahren, was für die Anerkennung oder Anrechnung einer Leistung zu tun ist.

Anerkennung von Studienleistungen aus Hochschulstudiengängen

Studienleistungen aus einem früheren Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule können anerkannt werden - auch wenn das Studium nicht abgeschlossen wurde. Wichtig ist, dass die Leistungen relevante Inhalte im Bereich Informatik abdecken. 

Sie können die Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Hochschulstudiengängen bereits vor der Bewerbung für das Masterfernstudium oder das DAS-Zertifikatsstudium prüfen lassen. Die Prüfung ist kostenfrei. Wird eine Leistung anerkannt, wird die ursprüngliche Note dieser Lehrveranstaltung in das Abschlusszeugnis des Master- oder DAS-Studiengangs übernommen. 

Voraussetzungen für eine Anerkennung

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:  

  1. Erfolgreich abgelegte Prüfung: Anzuerkennende Lehrveranstaltungen müssen mit einer bestandenen Prüfung abgeschlossen sein.
  2. Inhaltliche Vergleichbarkeit: Die anzuerkennende Lehrveranstaltung muss fachlich vergleichbar mit dem Fernstudienmodul sein, das ersetzt werden soll. Prüfen Sie daher vorab die vermittelten Kompetenzen der entsprechenden Fernstudienmodule anhand des Modulhandbuchs
  3. Ausreichender Umfang: Der Umfang der anzuerkennenden Lehrveranstaltung muss dem Umfang des anzuerkennenden Fernstudienmoduls entsprechen (10 ECTS-Punkte oder 8 Semesterwochenstunden). Falls der Umfang einer einzelnen Lehrveranstaltung nicht ausreicht, können auch mehrere inhaltlich passende Veranstaltungen kombiniert werden.

Auch Abschluss- oder Studienarbeiten können anerkannt werden als: 

  • Projektarbeit im DAS-Studiengang bzw.
  • Projektstudium im Masterfernstudiengang

Voraussetzung: Die Arbeit muss einen ausreichenden Informatikbezug haben. Bitte reichen Sie dafür die vollständige Arbeit als PDF-Datei ein.

So stellen Sie Ihren Antrag

  1. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen herunterladen und ausfüllen
    (Excel-Datei mit zwei Tabellenblättern)
  2. Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen als ZIP-Datei hochladen
    (Upload-Link https://seafile.rlp.net/u/d/97dac87d79914cec8b85/)
    Seafile ist die Cloud der rheinland-pfälzischen Hochschulen. Zugriff auf Ihre Unterlagen im Upload-Ordner haben nur die Studienleitung des Fernstudiums Informatik und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
  3. E-Mail senden
    Benachrichtigen Sie uns per E-Mail an fernstudium(at)hochschule-trier.de über den Upload der Unterlagen.
  4. Ergebnis abwarten
    Die Entscheidung über Ihre Anerkennung trifft der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Informatik. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie mit dem Antrag folgende Dokumente ein: 

  1. Leistungsübersicht (Transcript of Records)
  2. Nachweise über Inhalt und Umfang zu jeder anzuerkennenden Lehrveranstaltung, z.B. Modulhandbuch, Auszüge aus Vorlesungsverzeichnissen, Studienführern, Prüfungs- und Studienordnungen, Scheine oder Skripte, ggf. auch Ausdrucke aus dem Internet oder Links auf entsprechende Informationen im Internet, sofern der Studiengang noch im Internet zu finden ist.
  3. Für Projektarbeit bzw. Projektstudium: Die vollständige Abschluss- oder Studienarbeit als PDF-Datei.

Hinweis: Eine verbindliche Auskunft zur Anerkennung kann nur bei vollständigem Antrag gegeben werden.

Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen, Qualifikationen und Kompetenzen

Sie haben Fachkenntnisse, die nach Inhalt und Niveau einem Fernstudienmodul entsprechen – jedoch nicht im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben wurden? Dann besteht die Möglichkeit, diese Leistungen anrechnen zu lassen. Die Gleichwertigkeit der Kompetenzen muss von Ihnen durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Kann sie nicht zweifelsfrei festgestellt werden, kommt ein Kompetenzfeststellungsverfahren zur Anwendung. Eine Anrechnung kann höchstens bis zur Hälfte der Credit Points eines Hochschulstudiums erfolgen. 

Voraussetzung für die Prüfung der Anrechenbarkeit ist, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bereits in einem unserer Fernstudiengänge eingeschrieben ist. Angerechnete Module werden nicht benotet, sondern erscheinen auf dem Zeugnis mit einem Vermerk „bestanden". Dadurch ändert sich bei der Berechnung der Abschlussnote die Notengewichtung. 

Nachweis der Kompetenzen

Um eine Anrechnung prüfen zu können, benötigen wir geeignete Nachweise, z. B.:

  • Zeugnisse oder Zertifikate
  • Lehrpläne oder Fächerbeschreibungen
  • Arbeitsproben oder Projektdokumentationen
  • Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbescheinigungen

Kompetenzfeststellung

Ist die Gleichwertigkeit Ihrer Kenntnisse nicht eindeutig nachvollziehbar, führen wir ein sogenanntes Kompetenzfeststellungsverfahren durch. Dieses kann z. B. beinhalten:

  • schrifliche oder mündliche Prüfungen
  • Fachliche Präsentationen
  • Interviews mit Modulverantwortlichen
  • Ausarbeitungen zu einem Thema

Für das Kompetenzfeststellungverfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR an.

Ablauf der Anrechnung

  1. Beratung vereinbaren:
    Kontaktieren Sie uns bitte zuerst per E-Mail: fernstudium@hochschule-trier.de
  2. Erstellung eines Kompetenzportfolios:
    Wenn eine Anrechnung in Betracht kommt, erfassen Sie Ihre bisher erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen (z. B. Weiterbildungen, Ausbildungsbestandteile, Erfahrungen aus der Berufspraxis o. ä.) in einem Portfolio (z. B. als Excel-Tabelle) und stellen diese den Lernergebnissen des entsprechenden Fernstudienmoduls gegenüber. Fügen Sie geeignete Unterlagen hinzu, die die geforderten Kompetenzen belegen. 
  3. Einzelfallprüfung:
    Ihre Unterlagen werden durch den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Informatik geprüft – in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen.

Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Information. Falls notwendig, werden Sie zu einem Kompetenzfeststellungsverfahren eingeladen.

Das digitale Infoportal AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“ liefert allgemeine, hochschulunabhängige Informationen für Studierende zu Anerkennung und Anrechnung in deutscher und englischer Sprache.

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