Haben Sie bereits Informatikkenntnisse erworben - im Studium, im Beruf oder auf anderem Weg?
Frühere Studienleistungen oder beruflich erworbene Kompetenzen im Bereich Informatik können – unter bestimmten Voraussetzungen – auf Module des Master-Fernstudiengangs Informatik (Master of Computer Science) oder des Zertifikatsstudiengangs Computer Science (Diploma of Advanced Studies) anerkannt bzw. angerechnet werden. Dadurch reduziert sich die Studiendauer und Sie sparen Studiengebühren.
Anerkennung = hochschulisch erworbene Kompetenzen oder Qualifikationen
An einer Hochschule erbrachte Leistungen werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bzgl. Umfang, Inhalt und Niveau bestehen.
Die Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Hochschulstudiengängen kann bereits vor der Bewerbung für das Zertifikats- oder Masterfernstudium geprüft werden.
Anrechnung = außerhochschulisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen
Kenntnisse, die im Beruf, in Lehrgängen, durch Selbststudium oder auf andere Art erworben wurden, können auf Fernstudienmodule angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt, Umfang und Niveau den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig sind.
Die Prüfung der Anrechenbarkeit ist erst nach Einschreibung in unseren Master- oder Zertifikatsstudiengang möglich.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die bestehenden Anerkennungs- und Anrechnungsmöglichkeiten. Anrechnungen und Anerkennungen erfolgen immer individuell auf einzelne Module bezogen; Teilanrechnungen sind nicht möglich. Prüfen Sie vor Antragstellung die Inhalte der Fernstudienmodule, um festzustellen, ob Sie in bestimmten Modulen bereits geforderte Kompetenzen nachweisen können. Das Modulhandbuch ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Hilfe.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte per E-Mail an fernstudium(at)hochschule-trier.de, um im Detail zu erfahren, was für die Anerkennung oder Anrechnung einer Leistung zu tun ist.
Studienleistungen aus einem früheren Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule können anerkannt werden - auch wenn das Studium nicht abgeschlossen wurde. Wichtig ist, dass die Leistungen relevante Inhalte im Bereich Informatik abdecken.
Sie können die Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Hochschulstudiengängen bereits vor der Bewerbung für das Masterfernstudium oder das DAS-Zertifikatsstudium prüfen lassen. Die Prüfung ist kostenfrei. Wird eine Leistung anerkannt, wird die ursprüngliche Note dieser Lehrveranstaltung in das Abschlusszeugnis des Master- oder DAS-Studiengangs übernommen.
Voraussetzungen für eine Anerkennung
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Auch Abschluss- oder Studienarbeiten können anerkannt werden als:
Voraussetzung: Die Arbeit muss einen ausreichenden Informatikbezug haben. Bitte reichen Sie dafür die vollständige Arbeit als PDF-Datei ein.
So stellen Sie Ihren Antrag
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie mit dem Antrag folgende Dokumente ein:
Hinweis: Eine verbindliche Auskunft zur Anerkennung kann nur bei vollständigem Antrag gegeben werden.
Sie haben Fachkenntnisse, die nach Inhalt und Niveau einem Fernstudienmodul entsprechen – jedoch nicht im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben wurden? Dann besteht die Möglichkeit, diese Leistungen anrechnen zu lassen. Die Gleichwertigkeit der Kompetenzen muss von Ihnen durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Kann sie nicht zweifelsfrei festgestellt werden, kommt ein Kompetenzfeststellungsverfahren zur Anwendung. Eine Anrechnung kann höchstens bis zur Hälfte der Credit Points eines Hochschulstudiums erfolgen.
Voraussetzung für die Prüfung der Anrechenbarkeit ist, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bereits in einem unserer Fernstudiengänge eingeschrieben ist. Angerechnete Module werden nicht benotet, sondern erscheinen auf dem Zeugnis mit einem Vermerk „bestanden". Dadurch ändert sich bei der Berechnung der Abschlussnote die Notengewichtung.
Nachweis der Kompetenzen
Um eine Anrechnung prüfen zu können, benötigen wir geeignete Nachweise, z. B.:
Kompetenzfeststellung
Ist die Gleichwertigkeit Ihrer Kenntnisse nicht eindeutig nachvollziehbar, führen wir ein sogenanntes Kompetenzfeststellungsverfahren durch. Dieses kann z. B. beinhalten:
Für das Kompetenzfeststellungverfahren fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR an.
Ablauf der Anrechnung
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Information. Falls notwendig, werden Sie zu einem Kompetenzfeststellungsverfahren eingeladen.
Das digitale Infoportal „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“ liefert allgemeine, hochschulunabhängige Informationen für Studierende zu Anerkennung und Anrechnung in deutscher und englischer Sprache.
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