Haben Sie im Rahmen eines Hochschulstudiums schon einmal Informatik-Vorlesungen absolviert? Oder haben Sie sich im Beruf oder anderweitig gute Informatik-Kenntnisse angeeignet? Dann sind die folgenden Informationen interessant für Sie.
Ihre früheren Studienleistungen und Ihre Kompetenzen können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Studieninhalte des akademischen Studiengangs Master of Computer Science angerechnet werden. Dies sind die Vorteile einer Anrechnung:
Die bestehenden Anrechnungsmöglichkeiten werden unten detailliert beschrieben. Lesen Sie sich die Informationen bitte gründlich durch und prüfen Sie, welche Varianten für Sie in Frage kommen.
Verbindliche Auskünfte zur Anrechnung können wir Ihnen nur erteilen, wenn Sie uns alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die wir für die Prüfung benötigen. Bitte schicken Sie uns deshalb zusammen mit Ihrer Anfrage vollständige Unterlagen. Senden Sie die Unterlagen an die Studiengangsleitung an der Hochschule Trier.
Die Unterlagen müssen nicht beglaubigt sein. Das Ergebnis der Prüfung der Unterlagen durch den Prüfungsausschuss für Informatik-Studiengänge des Fachbereichs Informatik der Hochschule Trier teilen wir Ihnen schriftlich mit. Falls für die Anerkennung weitere Schritte erforderlich sein sollten, informieren wir Sie. Bitte beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung. Die Anerkennung ist eine individuelle Entscheidung des Prüfungsausschusses.
Die Anrechnung erfolgt immer individuell auf Ihren Einzelfall bezogen. Es gibt keine pauschale Anrechnung. So können beispielsweise ECTS-Punkte aus Bachelorstudiengängen mit 210 ECTS-Punkten oder Diplomstudiengängen mit 240 ECTS-Punkten nicht pauschal auf den Master-Fernstudiengang angerechnet werden. Dies gilt auch für Informatik-Grundausbildungen (z.B. Fachinformatiker), Aufstiegsfortbildungen (z.B. IT-Professional) oder Kurse und Zertifikate privater Anbieter (z.B. Microsoft-Lehrgänge). Auch in diesen Fällen werden nur individuelle Leistungen und Kompetenzen geprüft.
Angerechnet werden können:
Studienleistungen, die Sie in einem Hochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbracht haben, können angerechnet werden, sofern sie Informatik-Inhalte haben. Die Anerkennungsmöglichkeit besteht für Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule des Master-Fernstudiengangs. Die Prüfung der Anrechnungsfähigkeit ist kostenfrei.
So geht's: Für eine Anerkennung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Anerkennung einer Abschlussarbeit eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs als Projektarbeit des Masterfernstudiengangs. Ein Antrag auf Anerkennung ist jedoch nur dann aussichtsreich, wenn Ihre Abschlussarbeit erkennbare Informatik-Anteile hat.
Bitte senden Sie der Studiengangsleitung den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (Word-Vorlage) einschließlich der zugehörigen Unterlagen zu. Beachten Sie die folgenden Hinweise:
Auch Fachkenntnisse, die sich mit dem Inhalt eines unserer Fernstudienmodule decken, die Sie aber nicht im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben haben, können angerechnet werden. Diese Anerkennungsmöglichkeit besteht für Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule des Master-Fernstudiengangs, die mit Klausur oder mündlicher Prüfung abgeschlossen werden. Sie ist nicht anwendbar auf Module, die mit der Präsentation einer Hausarbeit oder Studienarbeit abschließen.
Beispiel: Diese Variante könnte für Sie z.B. interessant sein, wenn Sie in der Softwareentwicklung arbeiten, gute Java-Kenntnisse besitzen und sich Ihre Programmierkenntnisse für das Modul "Einführung in die Programmierung (PROG)" anrechnen lassen wollen, oder wenn Sie bei einem anderen Anbieter eine Weiterbildung im Bereich Datenbanken absolviert haben und sich Ihre Kenntnisse für das Modul "Datenbanksysteme (DBS)" anerkennen lassen wollen. Viele weitere Fälle sind denkbar.
So geht's: Für diese Art der Anerkennung ist es erforderlich, dass Sie Ihre Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung findet im Zusammenhang mit den regulären Prüfungen des Fernstudienmoduls statt, das substituiert werden soll. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen, indem Sie die Inhaltsbeschreibung der Fernstudienmodule mit Ihren Kenntnissen vergleichen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung können Sie bei Interesse an der praktischen Phase des Moduls teilnehmen, die der Fernstudienprüfung vorausgeht (vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Plätze).
Um die Teilnahme an der Prüfung bzw. an der praktischen Phase zu beantragen, genügt eine E-Mail an die Studiengangsleitung.
Note: Die Note der Prüfung ist die Note für das Abschlusszeugnis des Master-Fernstudiengangs.
Kosten:
Teilnahme an der Prüfung: 50 €
Teilnahme an der praktischen Phase einschl. Prüfung: 200 €.
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