Haben Sie im Rahmen eines Hochschulstudiums schon einmal Informatik-Vorlesungen absolviert? Oder haben Sie sich im Beruf oder anderweitig gute Informatikkenntnisse angeeignet? Ihre früheren Studienleistungen und Ihre Kompetenzen können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Studieninhalte des Master-Fernstudiengangs Informatik (Master of Computer Science) oder des Zertifikatsstudiengangs Computer Science (Diploma of Advanced Studies) angerechnet werden. Dadurch reduziert sich die Studiendauer und Sie sparen Studiengebühren.
Anerkennung = hochschulisch erworbene Kompetenzen oder Qualifikationen
An einer Hochschule erbrachte Leistungen werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Für die Anerkennung spielt es keine Rolle, ob das Studium regulär abgeschlossen oder vorzeitig beendet wurde. Grundsätzlich können also auch Studienleistungen aus einem Studiengang anerkannt werden, der abgebrochen wurde.
Die Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Hochschulstudiengängen kann bereits vor der Bewerbung für das Zertifikats- oder Masterfernstudium geprüft werden.
Anrechnung = außerhochschulisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen
Auch Kenntnisse, die im Beruf, in Lehrgängen, durch Selbststudium oder auf andere Art erworben wurden, können auf Fernstudienmodule angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig sind.
Die Gleichwertigkeit muss bei Antragstellung durch geeignete Dokumente wie Zeugnisse, Zertifikate, Lehrpläne oder Arbeitsproben nachgewiesen werden. Kann sie nicht zweifelsfrei festgestellt werden, kommt ein Kompetenzfeststellungsverfahren zur Anwendung.
Eine Anrechnung kann höchstens bis zur Hälfte des Hochschulstudiums erfolgen.
Angerechnete Module werden nicht benotet, sondern erscheinen auf dem Zeugnis mit einem Vermerk „bestanden".
Voraussetzung für die Prüfung der Anrechenbarkeit ist, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bereits in einem unserer Fernstudiengänge eingeschrieben ist.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die bestehenden Anerkennungs- und Anrechnungsmöglichkeiten. Anrechnungen und Anerkennungen erfolgen immer individuell auf einzelne Module bezogen; Teilanrechnungen sind nicht möglich. Prüfen Sie vor Antragstellung die Inhalte der Fernstudienmodule, um festzustellen, ob Sie in bestimmten Modulen bereits geforderte Kompetenzen nachweisen können. Eine weitere Hilfestellung bietet das digitale Infoportal „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an fernstudium(at)hochschule-trier.de, um im Detail zu erfahren, was für die Anerkennung oder Anrechnung einer Leistung zu tun ist.
Sie verlassen die offizielle Website der Hochschule Trier