Der Weg zur Erasmus+ Förderung

Vor dem Auslandsaufenthalt

1. Die Mobilitätsvereinbarung (Grant Agreement)

Das Grant Agreement ist der offizielle Vertrag zwischen dir und deiner Hochschule über die Erasmus-Förderung. Darin sind Rechte, Pflichten, Fördersumme, Zeitraum und Bedingungen festgelegt. Wichtig: unterschrieben vor der Abreise einreichen, sonst wird das Stipendium nicht ausgezahlt.

Erasmus+ Grant Agreement

Erasmus+ Grant Agreement English Version

2. Die Annahmeerklärung des Stipendiaten/der Stipendiatin

Hier gibst du deine persönlichen Daten und Bankverbindung an, damit das Erasmus-Stipendium überwiesen werden kann.

Annahmeerklärung des Stipendiaten/der Stipendiatin  im Original abgeben (mit ‚echter‘ Nass-Unterschrift)!!

Hinweis: IBAN/BIC + Steuer-ID korrekt angeben – Fehler verzögern die Auszahlung.

3. Die Lernvereinbarung (Learning Agreement)

Die Lernvereinbarung legt fest, welche Kurse du im Ausland belegst und wie sie anerkannt werden. Sie muss mit deinem Fachbereich abgestimmt und von dir, deiner Heimathochschule und der Gasthochschule unterschrieben werden.

Nutze das Verfahren der Online Learning Agreements (OLA) unter folgendem Link: https://learning-agreement.eu

Hinweis: Entscheidend für die spätere Anerkennung – früh mit Koordinator:innen abstimmen.

4. Der Online Sprachtest (OLS)

Viele Studierende absolvieren vor Abreise einen Sprachtest zur Einstufung. Klären Sie rechtzeitig ab, welche Voraussetzungen die Partnerhochschule Ihrer Wahl hat.

Während des Auslandsaufenthalts

5. Die Einschreibebescheinigung (Confirmation of Study Period)

Nach der Ankunft lässt du dir von der Gasthochschule bestätigen, dass du eingeschrieben bist. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Förderrate.

Einschreibebescheinigung (.dox)

Einschreibebescheinigung (.pdf)

Hinweis: Sofort nach Ankunft erledigen

6. Der Online Sprachkurs

Auf Basis des Sprachtests kannst du meist einen kostenlosen Online-Sprachkurs absolvieren.

Hinweis: Eine gute Chance, fachsprachliche und alltagspraktische Sprachkenntnisse zu verbessern

7. Aufenthaltsbestätigung (Ende der Mobilität)

Am Ende lässt du dir Beginn und Ende deines Aufenthalts bestätigen. Diese Daten bestimmen die genaue Förderhöhe. Nutze das Formular der Einschreibebestätigung.

Hinweis: Datum muss exakt stimmen – sonst kann Förderung gekürzt werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt

8. Der Online Bericht (EU Survey)

Nach deiner Rückkehr musst du einen Online-Bericht ausfüllen; er dient der Programmevaluation. Ohne Abgabe kann Förderung zurückgefordert werden. Der Link zum Bericht kommt per Mail.

Hinweis: Rechtzeitig erledigen, damit die Schlussrate gezahlt werden kann (meist Frist ca. 10 Tage nach Rückkehr)

9. Notenauszug (Transcript of Records)

Die Gasthochschule stellt dir eine Notenübersicht aus. Diese wird für die Anerkennung an deiner Heimathochschule benötigt.

Hinweis: Sofort nach Erhalt einreichen, damit Leistungen verbucht werden

10. Abschluss & Anerkennung

Nach Einreichen aller Dokumente erfolgt die finale Anerkennung deiner Leistungen und der Abschluss des Erasmus-Prozesses.

Hinweis: Prüfe, ob alle ECTS korrekt übertragen wurden.

Sonderförderungen

Der DAAD hat im Rahmen von Erasmus Sonderförderungsprogramme aufgelegt, vor allem für Studis mit Behinderung, sowie Studierende mit Kind und Alleinerziehende und für Kinder aus Nicht-Akademiker-Familien:

• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende

weitere Informationen

Sollte dies zutreffen, wenden Sie sich bitte gerne an uns und füllen Sie das entsprechende Formular hier aus. In der Regel könne monatliche Zuschüsse, in Einzelfällen auch weitere Unterstützung bereitgestellt werden, allerdings müssen wir dieses Formular mit Ihrer Originalunterschrift haben, und Sie müssen gegebenenfalls Nachweise dazu einreichen, und im Falle von falschen Angaben in diesen Formularen müssen wir Sie rechtlich belangen.

back-to-top nach oben