Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

BAföG fördert ein bis zwei Studiensemester (max. zwölf Kalendermonate) im Ausland, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Praxissemester, die obligatorisch sind, werden innerhalb Europas gefördert. Eine Förderung außerhalb Europas ist nur möglich, wenn die Studien- und Prüfungsordnung das Praxissemester im außereuropäischen Ausland vorschreibt. Bei Erfüllung der Förderbedingungen:

  • man hat sich bereits für eine Hochschule im Ausland entschieden
  • man bringt gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache an der Gasthochschule mit (Landessprache oder in vielen Fällen auch Englisch)
  • man ist bereit, sich mindestens Grundkenntnisse der Landessprache anzueignen
  • das Studium ist von Inhalt und Niveau mit dem Studium am Umwelt-Campus Birkenfeld vergleichbar
  • man befindet sich zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsstudiums noch nicht außerhalb der Förderungshöchstdauer

besteht auch auf die Auslandsförderung nach BAföG ein Rechtsanspruch!

Entsprechend Ihres Gastlandes müssen Sie Ihren Auslands-BAföG-Antrag bei dem für das Land zuständigen BAföG-Amt abgeben.
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind also - je nach Zielland - unterschiedliche zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen.

Informieren Sie sich im Internet über alle Einzelheiten und in welcher Stadt das für Sie zuständige Auslands-BAföG-Amt sitzt: https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_europa_formular.html

back-to-top nach oben