BAföG fördert ein bis zwei Studiensemester (max. zwölf Kalendermonate) im Ausland, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Praxissemester, die obligatorisch sind, werden innerhalb Europas gefördert. Eine Förderung außerhalb Europas ist nur möglich, wenn die Studien- und Prüfungsordnung das Praxissemester im außereuropäischen Ausland vorschreibt. Bei Erfüllung der Förderbedingungen:
besteht auch auf die Auslandsförderung nach BAföG ein Rechtsanspruch!
Entsprechend Ihres Gastlandes müssen Sie Ihren Auslands-BAföG-Antrag bei dem für das Land zuständigen BAföG-Amt abgeben.
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind also - je nach Zielland - unterschiedliche zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen.
Informieren Sie sich im Internet über alle Einzelheiten und in welcher Stadt das für Sie zuständige Auslands-BAföG-Amt sitzt: https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_europa_formular.html
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