Team Informationssicherheit

Awareness: Daten richtig sichern

Nutzen Sie unbedingt die zentralen Speichersysteme der Rechenzentren für Ihre dienstlichen Daten!

An unserer Hochschule werden täglich große Mengen an Daten/Dateien produziert, wie zum Beispiel Vorlesungsunterlagen, digitale Akten oder Forschungsergebnisse. In der Regel werden diese Daten auf den zentralen Speichersystemen der Rechenzentren (Homelaufwerke, Gruppenlaufwerke, Projektlaufwerke, ...) abgelegt. Wer diese Möglichkeiten für seine dienstlichen Daten nutzt, muss sich nicht selbst um eine Datensicherung (Backup) kümmern. Die Daten auf den zentralen Fileservern werden von den Rechenzentren täglich auf Band gesichert. Außerdem werden in der Regel mehrere Versionen der Dateien aufbewahrt und selbst gelöschte Dateien werden noch einige Monate im Backup aufbewahrt, ehe auch dort die Löschung erfolgt. Aufgrund der verwendeten Verfahren/Systeme an der Hochschule Trier geht dieses Backup auch im Falle eines erfolgreichen Ransomware-Angriffs (bedeutet das alle Dateien auf den Produktiv-Systemen verschlüsselt wurden) nicht verloren, denn diese Datensicherungen können nachträglich nicht verschlüsselt werden.

Anders die Situation, wenn Sie Ihre Daten selbst auf externen Laufwerken wie USB-Sticks, externen Festplatten oder lokal auf Ihrem Gerät sichern. Externe Datenträger empfehlen wir grundsätzlich zur Sicherung privater Daten, jedoch nicht für dienstliche Daten. Nach einem Ransomware-Vorfall wird es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sein, ungeprüfte externe Datenträger an die wiederhergestellt Infrastruktur anzuschließen. Die Rechenzentren können bei Verlust, Beschädigung oder auch Verschlüsselung keinen Service für diese externen Laufwerke anbieten und diese auch nicht überprüfen. Der Nutzen dieser Datensicherungen ist somit fraglich.

Und noch ein wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
Personenbezogene Daten sollten grundsätzlich nur auf den zentralen Speichersystemen der Rechenzentren abgelegt werden. Nur dort ist eine datenschutzkonforme Sicherung gewährleistet. Der Verlust externer Datenträger oder tragbarer Geräte, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, stellt einen meldepflichtigen Datenschutzvorfall dar.

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