IT-Richtlinie der Hochschule Trier

IT-Richtlinie Version 1.0, 15. Februar 2021

1. Einleitung

Diese IT-Richtlinie soll eine grundlegende Information im Hinblick auf den Einsatz von
und den Umgang mit IT-Geräten und Applikationen innerhalb der IT-Infrastruktur der
Hochschule Trier sein. Weiterhin soll sie ergänzend zu den technischen Maßnahmen der
IT-Verantwortlichen Verhaltensregeln in Bezug auf Datenschutz, IT- und Informationssicherheit
vermitteln.

2. Geltungsbereich

Diese IT-Richtlinie gilt für alle Beschäftigten der Hochschule Trier. Dazu gehören alle Professorinnen
und Professoren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch Teilzeitangestellte,
Auszubildende sowie studentische Hilfs- und Aushilfskräfte). Auch externe Personen,
die regelmäßig die IT-Infrastruktur der Hochschule Trier nutzen, sind zu verpflichten,
sich an diese Richtlinie zu halten.

3. Einhaltung von Rechtsvorschriften

Bei der Benutzung der IT-Systeme und Applikationen der Hochschule Trier sind die geltenden
Rechtsvorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit, Urheberrecht und Copyright
sowie die Hochschulregelungen (insbesondere die Benutzungsordnung der Rechenzentren)
einzuhalten. Sollte diesbezüglich Unsicherheit bestehen, ist der oder die
Vorgesetzte zur Klärung heranzuziehen.

4. Schulung

Die Hochschule trägt Sorge dafür, dass die Beschäftigten die erforderlichen Schulungen
und Instruktionen/Anweisungen erhalten, die für den jeweiligen Umgang mit den IT-Systemen
und/oder Applikationen erforderlich sind. Die regelmäßige Teilnahme an einer
Schulung zur Informationssicherheit und zum Datenschutz im Abstand von höchstens
drei Jahren ist verpflichtend. Neue Beschäftigte erhalten mit der Vertragsunterzeichnung
ein Informationsblatt mit entsprechenden Hinweisen. Es ist Aufgabe der Vorgesetzten
dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten aus ihrem Verantwortungsbereich
die Schulungen regelmäßig absolvieren.

5. Allgemeine Regelungen

Die Hochschule Trier stellt ihren Beschäftigten IT-Systeme und Applikationen zur Erledigung
ihrer dienstlichen Aufgaben zur Verfügung. Die Installation von Software auf
dienstlichen Geräten zu privaten Zwecken ist untersagt. Im Übrigen sind bei der Installation
von Software auf dienstlichen Rechnern die allgemeinen Sicherheitsrichtlinien und
die entsprechenden Lizenzrichtlinien einzuhalten.
Die Benutzung privater Hard- oder Software zu dienstlichen Zwecken geschieht auf eigene
Verantwortung. Auch hier sind die allgemeinen Sicherheitsrichtlinien und die entsprechenden
Lizenzrichtlinien einzuhalten.

6. Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz ist so zu gestalten, dass Dritte ohne Berechtigung keinen Zugang haben.
Büros sind, nachdem die letzte Person ihren Arbeitsplatz verlassen hat, grundsätzlich zu
verschließen. Beim Verlassen des Arbeitsplatz-PCs muss der jeweilige Benutzer / die jeweilige
Benutzerin den Arbeitsplatz sperren, so dass vor der erneuten Nutzung des ITSystems
und/oder der Applikation(en) eine Authentifizierung (Anmeldenamen / Passwort)
erforderlich wird.
In Bereichen mit Publikumsverkehr sind die IT-Systeme – insbesondere die Bildschirme
– so auszurichten, dass das Risiko der ungewollten Einsichtnahme durch Dritte nach
Möglichkeit ausgeschlossen wird.
Informationen in Papierform sind so abzulegen, dass Dritte keine Kenntnisnahme von
den Daten erhalten können. Vertrauliche Informationen sind stets unter Verschluss zu
halten.
Kann die / der Beschäftigte die zu treffenden Maßnahmen nicht eigenständig durchführen
(z.B. aufgrund baulicher Restriktionen), so ist dies über die Vorgesetzte / den Vorgesetzten
zu veranlassen.

7. Passwort-Gebrauch

Soweit technisch möglich, sind alle IT-Systeme und Applikationen so einzurichten, dass
sie erst nach hinreichender Authentifizierung des Benutzers / der Benutzerin verwendet
werden können. Die Authentifizierung erfolgt in der Regel durch die Verwendung
der Kombination Anmeldenamen /Passwort. Die Rechenzentren werden, soweit keine
betrieblichen oder technischen Gründe entgegen sprechen, jedem einzelnen berechtigten
Nutzer / jeder einzelnen berechtigten Nutzerin einen Anmeldenamen sowie ein Passwort
zuweisen.
Passwörter müssen eine Mindestlänge von 8 Zeichen haben. Das Passwort ist alphanumerisch
(Buchstaben und Zahlen/Zeichen mit Sonderzeichen) zu gestalten. Jeder Beschäftigte
/ jede Beschäftigte ist verpflichtet, sein / ihr Initial-Passwort unverzüglich zu
ändern.
Die Passwörter sind so zu wählen, dass sie nicht leicht zu erraten sind. Der Anmeldename,
Vor-und Familiennamen oder Geburtstage sowie Namen von Angehörigen sind
nicht zur Passwortwahl geeignet. Gleiches gilt für trivial angeordnete Zahlenkombinationen
(z.B. 12345).
Bereits genutzte Passwörter dürfen bei Erneuerung eines Passworts nicht wiederverwendet
werden. Das Passwort zur Hochschulkennung sollte unter keinen Umständen
für weitere (insbesondere private) Dienste verwendet werden. Dies trifft auch auf administrative
Zugänge per Web oder Konsole auf dienstliche Multifunktionsgeräte, Drucker,
Beamer etc. zu.
Zum Management mehrerer Passwörter wird die sachgerechte Verwendung eines elektronischen
verschlüsselten Passwort-Safes (beispielsweise keepass oder keeweb) dringend empfohlen.

8. Schutz vor Viren und Phishing-Attacken

Zum Schutz vor Schad-Inhalten (Viren, Phishing) werden in der Hochschule Virenschutzprogramme eingesetzt. Sowohl ein- als auch ausgehende E-Mail-Kommunikation wird durch die eingesetzten Virenschutzprogramme überprüft. Einzelheiten zum Virenschutz und zur Behandlung virenbehafteter E-Mails können den Ergänzungen zur Benutzungsordnung der Rechenzentren entnommen werden. Für den Fall, dass eine E-Mail mit einem unbekannten bzw. verdächtigen Dateianhang oder verdächtigen Links zugestellt wird, sollte der Anhang keinesfalls geöffnet oder Links aktiviert werden. Ist der Absender der Mail nicht zweifelsfrei als vertrauenswürdig einzustufen – z.B. durch eine gültige digitale Signatur - ist es ratsam das jeweilige Rechenzentrum zu kontaktieren.

Um das Risiko des Eindringens von Viren über andere Kommunikationskanäle zu minimieren (bösartige Webseiten, USB-Sticks oder anderweitige Datenträger) ist jeder IT-Arbeitsplatz mit einem aktuellen Virenscanner auszustatten. Lizenzen sind in den Rechenzentren erhältlich.

9. Schutz vor unverlangter Werbung („Spam“)

Zum Schutz vor unverlangter Werbung durch E-Mail werden in den Rechenzentren so
genannte Spam-Filter eingesetzt. Einzelheiten zum Schutz vor SPAM-Mails können den
Ergänzungen zur Benutzungsordnung der Rechenzentren entnommen werden.

10. Nutzung von E-Mail

Für dienstliche Belange ist ausschließlich das von der Hochschule zur Verfügung gestellte
E-Mail-Konto zu verwenden. Eine Weiterleitung oder Anbindung an ein privates
E-Mail-Konto ist nicht zulässig.
Bei der Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail ist darauf zu achten, dass
eine Offenlegung von Daten ausgeschlossen wird, insbesondere wenn diese ein hohes
Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.
Als Alternativen für die Datenübermittlung bieten sich die von der Hochschule bereitgestellten Cloud-Dienste an (siehe folgender Abschnitt).

11. Nutzung von Cloud-Diensten

Für dienstliche Zwecke stellt die Hochschule einen persönlichen Zugang zu privaten
Cloud-Diensten (Alfresco, Seafile) bereit. Zur Speicherung personenbezogener oder
sonstiger sensibler dienstlicher Daten ist die Verwendung kommerzieller Cloud-Dienste
(wie z.B. Dropbox, Google Drive, Microsoft OneDrive) nicht gestattet.

12. Online Terminplaner

Zur gemeinsamen Abstimmung dienstlicher Termine per Internet ist auf Werbefreiheit
und Datenschutz-Konformität zu achten. Es wird empfohlen den DFN Terminplaner zu
verwenden (Terminplaner.dfn.de).

13. Social Media Policy

Die Hochschule verfügt über Auftritte bei verschiedenen Social Media Plattformen, die
zentral vom Team der Öffentlichkeitsarbeit gepflegt werden. Weitere, eigenständige
Auftritte im Namen der Hochschule sind dem Team der Öffentlichkeitsarbeit anzuzeigen.
Die inhaltliche Verantwortlichkeit liegt bei der Person, die die Einrichtung dieses
Auftritts veranlasst hat. Sie ist auch für die Einhaltung geltender Rechtsnormen verantwortlich
und muss innerhalb des Auftritts ersichtlich sein. Bezüglich der Einrichtung
und Pflege eines Social Media Auftritts ist der Leitfaden des Bundesverbands Hochschulkommunikation
zu beachten.

14. Verhalten bei Sicherheitsvorfällen

Sollte festgestellt werden, dass der Schutz oder die Sicherheit von Daten in irgendeiner
Weise gefährdet sein könnte (durch Virenbefall, Kompromittierung des Passworts oder
wenn anderweitige Anzeichen vorliegen), so hat unverzüglich eine Meldung an den Vorgesetzten
/ die Vorgesetzte sowie an die zentrale E-Mail-Adresse

sicherheitsvorfall@hochschule-trier.de

zu erfolgen. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die Gefährdung sich auf personenbezogene Daten bezieht.
Allgemeine Fragen zum Thema IT-Sicherheit richten Sie bitte an

informationssicherheit@hochschule-trier.de,

Fragen zum Thema Datenschutz richten Sie bitte an

datenschutz@hochschule-trier.de.

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