Semesterbeitrag & Gebühren

Semesterbeitrag für Erst- und Neueinschreiber

Der derzeit aktuelle Semesterbeitrag (gilt nur für Erst- und Neueinschreiber nicht für Rückmelder) wird Ihnen im Rahmen der Online-Immatrikulation angezeigt.

Der reguläre Semesterbeitrag im Wintersemester 2025/2026 beträgt 377,80 Euro.

Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Studierendenwerk: 129,00 Euro
  • AStA: 17,00 Euro
  • Semesterticket: 208,80 Euro
  • Chipkarte: 23,00 Euro

Das Semesterticket enthält das Deutschlandsemesterticket für Studierende! Weitere Informationen hierzu: Studierendenwerk.

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides!

Sollten Sie bereits im Besitz einer Chipkarte sein, verringert sich der Semesterbeitrag um 23,00 €!

Bitte beachten Sie , dass die Überweisung auch bei Online-Überweisung bis zu 5 Tage dauern kann.

Sollten Sie Ihre Einschreibung bis zum Vorlesungsbeginn zurückziehen, wird Ihnen der Semesterbeitrag zurückerstattet. Die Hochschule ist verpflichtet in diesem Fall eine Gebühr für die Aufhebung der Einschreibung zu erheben: 

  • für einen zulassungsfreien Studiengang in Höhe von 25,00 Euro
  • für einen zulassungsbeschränkten Studiengang in Höhe von 45,00 Euro. 

Sofern bereits ein Ausweis erstellt wurde, kann der Betrag für die Chipkarte in Höhe von 23,00 Euro nicht erstattet werden.

Zweitstudiengebühren

Ab Wintersemester 2025/26 entfällt Zweitstudiengebühr

Von einem Zweitstudium spricht man, wenn es um den Erwerb eines zweiten Hochschulabschlusses geht, der thematisch und formal vom Erststudium unabhängig ist, also beispielsweise ein weiterer Bachelorabschluss in einem anderen Studienfach. Das erste Masterstudium nach einem Bachelorabschluss (oder auch mehreren) ist kein Zweitstudium. Ein weiterer Masterabschluss nach Abschluss eines Masters jedoch schon. 

Im Fünften Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2025 wurden u.a. die Gebühren für ein Zweitstudium abgeschafft. Somit fallen ab dem Wintersemester 2025/26 keine Zweitstudiengebühren mehr an, lediglich der Semesterbeitrag muss entrichtet werden.

Davon unberührt bleiben die besonderen Gebühren für Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Hier fallen weiterhin Gebühren i.H.v. EUR 700,- pro Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag an.

Gebühren für weiterbildende Master-Studiengänge

Weiterbildende Master-Studiengänge sind oft gebührenpflichtig. Hier werden neben den normalen Semesterbeiträge weitere Gebühren fällig. Die genaue Höhe differiert von Studiengang zu Studiengang. Bitte informieren Sie sich hier auf den entsprechenden Studiengangseiten.

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