Häufige Fragen

Was kommt nach der Registrierung im Bewerberportal?

Nach der Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie von der Hochschule eine Willkommensemail mit Zugangsdaten und einem Verifizierungslink. Klicken Sie bitte auf den Link und loggen sich danach in das Bewerberportal ein (Loginfeld: Oberer Bildschirmrand rechts). Nach erfolgreichem Login können Sie Ihre Bewerbung starten.

Ich habe meine Zugangsdaten vergessen, was nun?

Sie können sich über das System ein neues Passwort generieren lassen. Falls dies nicht funktioniert wenden Sie sich bitte an den Servicepoint unter der Telefonnummer 0651 8103 335.

Was bedeutet Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?

Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist ein Sammelbegriff für alle Bildungsabschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Von ihr hängt ab, an welchen Hochschulen man in welchen Fächern ein Studium aufnehmen kann. Im Rahmen der Bewerbung müssen Sie Ihre persönliche HZB im System eingeben. Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.

Was bedeutet "aHR", "FHR" und "fgHR"?

Die Abkürzungen definieren allgemein die Art der Hochschulzugangsberechtigung.

"aHR" bedeutet "Allgemeine Hochschulreife".

"FHR" bedeuet "Fachhochschulreife".

"fgHR" bedeutet "fachgebundene Hochschulreife".

Bitten schauen Sie bei Probleme mit der Zuordnung ihrer Hochschulzugangsberechtigung in der Ausfüllhilfe für die Arten der Hochschulzugangsberechtigungen nach.

Was wird als amtliche Beglaubigung anerkannt?

Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen (z.B. Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Verbandsgemeindeverwaltungen) und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen und Gerichte oder Notare. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wie werde ich über die erfolgreiche Immatrikulation informiert?

Sie werden per Post über die erfolgreiche Immatrikulation informiert. Im Brief enthalten sind hilfreiche Informationen rund um den Studienbeginn, eine Bescheinigung zur Beantragung von Bafög, eine Studienbescheinigung und Informationen des Studierendenwerkes Trier. Ihren Studierendenausweis erhalten Sie ab Semesterbeginn (01.03. bzw. 01.09.) persönlich gegen Vorlage des Personalausweises beim Studienservice. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.   

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich das Studium nicht aufnehme?

Wenn Sie nicht angenommen werden können, z.B. weil Ihre HZB nicht zum Studium an der HS Trier berechtigt oder Sie sich für einen anderen Studienplatz entscheiden, bekommen Sie das Geld zurück.

Auch wenn Sie die Immatrikulation rückgängig machen wollen, erhalten Sie das Geld zurück, sofern dies bis spätestens zum Vorlesungsbeginn geschieht. Die Hochschule ist verpflichtet in diesem Fall eine Gebühr für die Aufhebung der Einschreibung zu erheben: 

  • für einen zulassungsfreien Studiengang in Höhe von 25,00 Euro
  • für einen zulassungsbeschränkten Studiengang in Höhe von 45,00 Euro. 

Sofern bereits ein Ausweis erstellt wurde, kann der Betrag für die Chipkarte in Höhe von 23,00 Euro nicht erstattet werden.

Für alle oben beschriebenen Fälle nutzen Sie bitte das Formular Antrag auf Rückerstattung.

Ihre Frage nicht dabei?

Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden?
Dann wenden Sie sich bitte an den Studienservice.

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