Mitbestimmung & Mitwirkung

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Mitbestimmung

RECHT auf gleichberechtigte Mitentscheidung!
Die Maßnahme darf nur mit Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden. Es wird nach personellen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten unterschieden.

Beispiele:

  • Einstellung,
  • Entfristung,
  • Genehmigung von Telearbeit,
  • Anordnung von Überstunden,
  • Höhergruppierung,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Regelungen zur Ordnung in der Dienststelle,
  • Arbeitszeitregelungen,
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden...

Mitwirkung

Keine zustimmung des Personalrates erforderlich!
Die Dienststelle muss die Angelegenheit mit der
Personalvertretung erörtern!

Beispiel:

  • Der Personalrat muss über jede Kündigung informiert und angehört werden.
  • Widerspricht der Personalrat einer Kündigung, kann er diese zwar nicht verhindern – er verbessert aber die Chancen des Arbeitnehmers bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht deutlich.
  • Wird der Personalrat nicht über eine Kündigung informiert, ist diese sogar unwirksam.

Sonstige Beteiligungsrechte

Die Dienststellenleitung hat gegenüber dem Personalrat eine Erörterungspflicht.

  • Bei organisatorischen Maßnahmen
    wie: Personalplanung, Änderungen der Organisation und der Geschäftsverteilung, Neu-, Aus- und Umbauarbeiten von Dienstgebäuden...
  • Beteiligung beim Arbeitsschutz
    Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen den Personalrat hinzuzuziehen.
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