Infos & Ablaufplan Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein fachspezifisches Problem mit wissenschaftlichen und künstlerischen Methoden selbstständig zu lösen.

Allgemeine Infos

Prüfende & Betreuung

Prüfende können ProfessorInnen, wissenschaftliche und künstlerische MitarbeiterInnen, akademische DozentInnen des Studiengangs Edelstein und Schmuck sowie erfahrene Fachleute sein. Auch Lehrkräfte von ausländischen Hochschulen, die eine gleichwertige Qualifikation wie das akademische Personal vor Ort besitzen, können Abschlussarbeiten betreuen und/oder beobachten und bewerten. 

Der Prüfungsausschuss ernennt die Betreuenden und Bewertenden der Abschlussarbeit; eine/r dieser beiden Prüfenden muss ProfessorIn des Studiengangs Edelstein und Schmuck sein. Die Studierenden können zwei Prüfende vorschlagen. Dieser Vorschlag begründet keinen Rechtsanspruch. 
Der Prüfungsausschuss kann bei Vorliegen zwingender Gründe über Ausnahmen entscheiden.

Betreuung
Während der  Abschlussarbeit werden i.d.R.  maximal* 3 Gesprächstermine von jeweils maximal 1 Stunde pro BetreuerIn angeboten. Es ist ratsam die Termine mit mindestens 10-tägiger Abstand zu vorangegangenen bzw- bevorstehenden Termin zu planen. 
2 Gespräche in einer Woche ist selten sinnvoll.

*) selbstverständlich müssen nicht alle 6 Gesprächstermine in Anspruch genommen werden. 

Umfang

Eine Abschlussarbeit besteht aus 3 Teilen:
1) VORPROJEKT ABSCHLUSSARBEIT
    a) Vorprojekt Theorie
    b) Vorprojekt Praxis
2) ABSCHLUSSARBEIT
3) PRÄSENTATION DER ABSCHLUSSARBEIT
    a) Kolloquium
    b) Dokumentation

Alle Teile werden nachfolgend ausführlich dargelegt.

Bearbeitungszeit, Termine & Fristen, Verlängerung

Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beträgt maximal* 15 Wochen. Sie beginnt mit dem Datum auf der Anmeldung. I

Die Termine und Fristen für die Abschlussarbeit sind im „Zeitplan für die Bachelorarbeit“ angegeben – ein Dokument, das zu Beginn des 5. Semesters in einer vorläufigen Version ausgehändigt wird. Die endgültige Version des Zeitplans wird zum Ende des 5. Semesters ausgehändigt. 

*) eine in weniger als 15 Wochen fertiggestellte Arbeit kann  vor  Ende der Arbeitszeit abgegeben werden.

HINWEISE zur Verlängerung der Bearbeitungszeit:
In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss diese Frist auf begründeten Antrag um maximal 6 Wochen verlängern.
Krankheit
Im Krankheitsfall kontaktiere bitte umgehend die erstbetreuende Person und reiche unverzüglich ein ärztliches Attest beim Studienservice ein. Nur durch ein solches ärztliches Attest belegte Krankheitszeiten können auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden. Bei längerer Krankheit (mehr als 6 Wochen) wird der Prüfungsausschuss eingeschaltet.
Jobben während der Bearbeitungszeit
Um Jobzeiten angeregnet zu bekommen, bedarf es entweder eine Bescheinigung des Arbeitsgebers aus dem der Umfang des Jobs hervorgeht ode ralternativ eine Lohnabrechnung.

HINWEIS zur Öffnungszeiten
Bitte beachte bei der Planung deiner Arbeit die Öffnungszeiten der Werkstätten, die Foto- und Computerlabore und der Bibliothek sowie die Arbeitszeiten des Teams (auch/vor allem in der vorlesungsfreien Zeit).

Künstliche Intelligenz

Eine Abschlussarbeit ist AUSSCHLIESSLICH mit NI* zu generieren.

Jede nicht zuvor genehmigte oder identifizierte Verwendung von KI führt zur sofortigen Ablehnung der Arbeit; sie wird mit „nicht bestanden“ bewertet. Falls Übersetzungen erforderlich sind, es ist darauf zu achten, keine KI-basierten (generativen) Übersetzungs-Apps zu verwenden.

*) Natürliche Intelligenz

Räumung der Werkstattplätze nach Abgabe

Nach der Abgabe haben Studierenden 3 Wochen Zeit, um die Goldschmiedewerkstattplatz und den Studententisch zu räumen. Abgesehen davon können die Werkstätten für das Semester, in dem die Abschlussarbeit abgegeben wurde, benutzt werden. 

Falls  die Immatrikulation nach dem Kolloquium verlängert wird, können die Werkstätten ggf. zum „Absolvententarif“ genutzt werden. Es besteht kein Recht auf Werkstattnutzung - die Entscheidung obliegt der Werkstattleitung.

Rechte und Eigentum an der Abschlussarbeit

Laut Rechtslage und Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wissenschaft und Bildung ist die Hochschule Eigentümerin der Abschlussarbeit:
"„Auch wenn der Student das Material selbst stellt (was bekanntlich die Regel ist), ist ein Eigentumserwerb der Fachhochschule an der Abschlussarbeit nach § 950 BGB anzunehmen, weil sie als „Hersteller“ im Rechtssinne angesehen werden muss. Nach allgemeiner Meinung ist § 950 BGB dahin auszulegen, dass es nicht primär darauf ankommt, wer ein Werk eigenhändig anfertigt, sondern wer den Herstellungsvorgang beherrscht. Danach kann Hersteller im Rechtssinne auch sein, wer ein Werk durch andere in seinem Auftrag herstellen lässt. Bei Prüfungsaufgaben von Studenten werden diese auf Veranlassung der Hochschule tätig; sie stellen die Arbeit für Zwecke der Prüfung in dem Bewusstsein her, dass die Arbeit bei der Hochschule abzugeben ist. Gegebenenfalls wäre es auch möglich, in der Ablieferung der Arbeit eine Übereignung zu sehen. Ergebnis: Die Fachhochschule wird Eigentümerin der Abschlussarbeit“.

Informationen für Bafög-EmpfängerInnen

Bafög-EmpfängerInnen haben die Möglichkeit, nach Abschluss des Studiums einen Antrag auf Darlehensverzicht zu stellen. (Formular im Internet oder beim Studierendenservice erhältlich). Mit der Antragstellung erteilen die Studierenden dem Prüfungsamt die Erlaubnis, ihre Noten an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiterzuleiten. Das Bundesverwaltungsamt ermittelt aus den eingegangenen Anträgen die Studierenden, für die ein Erlass in Frage kommen. (Genauere Informationen über das Bafög-Amt am UCB)

Meilensteine der Abschlussarbeit

1) Vorprojekte
  1. VORPROJEKT THEORIE.
    Dies ist eine benotete Lehrveranstaltung, die entweder im 5. (vorzugsweise) oder 6. Bachelorsemester stattfindet und von der TheoriedozentIn angeboten wird. In diese Lehrveranstaltung wird die Bachelorarbeit gemäß den Anforderungen in Anhang 1 vorbereitet. Die mündliche Prüfung dieser Lehrveranstaltung findet im „Seminar“ statt, in dem die Ergebnisse der Arbeit präsentiert, hinterfragt und verteidigt werden.
  2. VORPROJEKT PRAXIS.
    Dies ist ein nicht-prüfungsrelevanter Zeitraum für die Arbeit im Atelier, in dem die Studierenden den praktischen Teil (die Abschlussarbeit) vorbereiten können. Tatsächlich ermöglicht es den Studierenden, sich optimal auf die praktische Abschlussarbeit vorzubereiten, Materialien zu sammeln und technische Möglichkeiten und künstlerische Ideen auszuprobieren.
    Es findet in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn der Abschlussarbeit statt.
2) Anmeldung zur Abschlussarbeit

Für die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist das „Anmeldeformular Abschlussarbeit BFA“ zu verwenden.

HINWEISE:
→ Der Zeitraum und die Frist zur Anmeldung werden per E-Mail vom Studienservice bekannt gegeben.
→ Wenn eine Abschlussarbeit nicht fristgerecht angemeldet wird, wird sie mit „nicht bestanden“ bewertet. Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden.

3) Abgabe der Abschlussarbeit
  1. Die Arbeit muss spätestens zu dem vom Studierendenservice bekannt gegebenen Abgabetermin (15 Wochen + eventuelle Verlängerungen) eingereicht werden.
  2. Sie muss persönlich bei der Erstbetreuung oder – nach vorheriger Absprache mit der Erstbetreuung – bei einer/einem MitarbeiterIn eingereicht werden. Wird die Thesis nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als „nicht bestanden“.

Folgende 3 Teile müssen eingereicht werden:

  • 1)  der finale theoretisch-wissenschaftliche Teil (text des Vorprojekts Theorie) in einer gedruckten Leseversion (reine Textversion mit eventuell ergänzenden Bildern – ein Ausdruck in S/W ist ausreichend). In dieser Version müssen die Überarbeitungshinweise des Vorprojekts eingearbeitet sein. Weitere Änderungen sind nicht zulässig.
  • 2) der Abschlussarbeit im Original.
    Dies sind die Arbeiten, die während der Abschlussarbeit entstehen.
  • 3) Vorab-Bilder des praktischen künstlerischen Teils.
    Damit die abgegebenen Arbeiten von den Studierenden zu Fotozwecke ausgeliehen werden können, muss eine Reihe von (einfachen Handy-)Bildern vorbereitet werden, damit im eventuellen Fall von Verlusten noch Beweise für die Abschlussarbeit vorhanden sind. Die Bilder müssen auf Memory Stick/CD/SD-card oder vor der Abgabe per E-Mail an die erstbetreuende Person geschickt werden.
    Nach erfolgreicher Abgabe wird von der Person, die die Abschlussarbeit entgegennimmt, eine unterschriebene Bestätigung über den Erhalt der Arbeit ausgestellt.

HINWEISE:
- Es ist ratsam, einige Tage vor der Abgabe mit den Betreuenden abzustimmen, welche Arbeiten eingereicht werden.
- Die Arbeiten müssen einzeln und sicher verpackt werden. Jedes Paket muss mit Namen, einem kleinen Bild und dem Titel der Arbeit beschriftet werden.
- Nach der Einreichung verbleibt die Abschlussarbeit an der Hochschule bis die Dokumentation (siehe 7) eingereicht wurde. Zu Foto- und Präsentationszwecken kann die Arbeit nach schriftlicher Genehmigung des Erstbetreuenden für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden.

Sollte die Abschlussarbeit mit „nicht bestanden“ bewertet werden, wirst Du darüber informiert. In diesem Fall findet kein Kolloquium statt.

4a) Präsentation: Kolloquium

Die Studierenden präsentieren ihre Thesis in einem Kolloquium. Für das Kolloquium gelten die Regelungen für mündliche Prüfungen gemäß § 7 der Allgemeinen Ordnung für Prüfungen in Studiengängen an der Hochschule Trier.

Beim Kolloquium müssen die eingereichte praktische Arbeit sowie der Ausdruck des theoretisch-wissenschaftlichen Teils in einer geeigneten Präsentation vorliegen. Der Vortragstext für das Kolloquium muss spätestens drei Arbeitstage vor dem Kolloquium den Prüfenden per E-Mail zugesandt werden. Sollte der Vortrag in freier Rede gehalten werden, ist ein sinngemäßer Vortragstext vorzulegen. Der Kolloquiumstext kann später auch als „Schlussbetrachtung in der Dokumentation aufgenommen werden.

Das Kolloquium dauert maximal 30 Minuten, wovon maximal 15 Minuten für die Vorstellung der Arbeit und mindestens 15 Minuten für die Verteidigung vorgesehen sind.

Die Bewertung des Kolloquiums umfasst die Fähigkeit des/der KandidatIn, die Abschlussarbeit und ihre Entwicklung und künstlerischen Schlussfolgerungen darzulegen und zu erläutern, sowie die Qualität der Verteidigung. (Also NICHT die Präsentation - es ist keine Ausstellung!)

4b) Präsentation: Dokumentation

Die Dokumentation der Abschlussarbeit soll in einer Weise gestaltet und ausgeführt werden, die dem praktischen Teil der Abschlussarbeit angemessen ist: Form, Gestaltung und Anzah

l der Kopien der Dokumentation werden in Absprache mit der erstbetreuenden Person individuell festgelegt. 

UMFANG DER DOKUMENTATION.
Die Dokumentation besteht mindestens aus:
→ a) einem ordentlich gebundenen Buch (mindestens 1 Exemplar für die Bibliothek plus zusätzliche Exemplare für die Betreuenden, falls gewünscht),
→ b) zwei Datenträgern (CD/DVD/SD-Karte) mit Hülle und Begleitheft für die Bibliothek (plus zusätzliche Exemplare für die Betreuenden, falls gewünscht).

Die Datenträger und das gedruckte Buch müssen vor Ablauf der Frist für die Dokumentation eingereicht werden. Die Dokumentation steht in der Regel in der Bibliothek zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung. Sollten zwingende Gründe (z. B. Datenrechte von Drittparteien) gegen eine Einsichtnahme sprechen, ist dies mit der erstbetreuenden Person abzuklären und nach Absprache in der Dokumentation zu vermerken.

HINWEIS
Um formale Fehler und Neudrucke zu vermeiden: Die Genehmigung für den Text, für die Bilder der verwendeten Werke und für das Layout des Buches muss vor dem Druck bei der Erstbetreuung eingeholt werden. Zu diesem Zweck wird ein Upload-Ordner bereitgestellt. Es wird dringend empfohlen, zunächst die Fotos zu klären und dann erst das Layout fertigzustellen. Für die Erstellung hochwertiger Fotos und eines geeigneten Layouts steht in den Wochen nach dem Kolloquium die wissenschaftliche Mitarbeiterin für Fotografie für Beratung und Hilfe zur Verfügung.

Nachfolgend wird die Form der Dokumentation detailliert beschrieben. Die Nichteinhaltung der unten aufgeführten Anforderungen führt zur Ablehnung der Dokumentation.

4b-1) Das gedruckte Buch

Das Buch muss folgende Bestandteile enthalten:

1) Der Umschlag
a: Vorderseite
Der Umschlag muss folgende Angaben enthalten:
[Titel der Abschlussarbeit]
[Name des Studierenden]
Dokumentation der Abschlussarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Fine Arts
Hochschule Trier, Fachbereich Gestaltung, Studiengang Edelstein und Schmuck
Idar-Oberstein, Deutschland
b) Rückseite 
→ Vor der Rückseite müssen drei leere Seiten sein. (Die können Bilder usw. haben, aber keinen Text.
Auf der Rückseite ist das Logo der Hochschule zu verwenden. 
Wenn du eine ISBN der Hochschule verwenden darfst, muss auf der Rückseite ein Barcode eingesetzt sein. 
c) Buchrücken
Titel und Name sollen auf den Buchrücken gedruckt werden.

→ Nach der Vorderseite und vor der Rückseite  sollen jeweils 3 leere Seiten eingefügt werden (es kann da Farbe/Foto eingesetzt werden – jedoch keinen Text).

2) Das Haupttitelblatt
Die Haupttitelseite muss folgende Angaben enthalten:
[Titel der Abschlussarbeit]
Dokumentation der Abschlussarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Fine Arts
vorgelegt von: [Name des Studierenden]
vorgelegt am: [Datum des Kolloquiums]
Betreuende:
[Titel und Name der Erstbetreuung]
[Titel und Name der Zweitbewertung]
Theoriebetreuung:
[Titel und Name der/des DozentIn des Vorprojekts Theorie]
Hochschule Trier, Fachbereich Gestaltung, Studiengang Edelstein und Schmuck
Idar-Oberstein, Deutschland

→ Diese Seite soll die Seitenzahl 3 haben!

3) Die Zusammenfassung
In der Zusammenfassung wird der Inhalt des Theoretischen und praktischen Werks  kurz und sachlich zusammengefasst. 
Das Ziel einer Zusammenfassung besteht darin, andere, die mit dem Text nicht vertraut sind, über den wesentlichen Inhalt zu informieren. Die Zusammenfassung sollte nicht mehr als 2500 Zeichen umfassen.

4) Das Inhaltsverzeichnis

5) TEIL 1: Dokumentation der theoretischen wissenschaftlichen Arbeit
Dieser Teil beginnt auf eine rechte Seite mit Titel „Teil 1: Dokumentation der theoretisch-wissenschaftlichen Arbeit“ und enthält die theoretisch-wissenschaftliche Arbeit aus dem Vorprojekt Theorie mit eingearbeiteten formalen Korrekturen;  der Inhalt darf nicht mehr bearbeitet werden.

6) TEIL 2: Dokumentation des praktisch-künstlerischen Arbeit
Dieser Teil beginnt auf einer rechten Seite mit Titel „Teil 2: Dokumentation der praktisch-künstlerischen Arbeit“ und enthält die visuelle Wiedergabe der praktisch-künstlerischen Arbeit, bestehend aus:
a) einer Auswahl repräsentativer Fotos und ggf. Entwurfszeichnungen, Screenshots etc., die den Entwicklungsprozess dieses Teils der Bachelorarbeit dokumentieren,
b) der Dokumentation aller Ergebnisse des künstlerisch-praktischen Teils der Abschlussaarbeit in Form hochwertiger Fotos. 
Es sind Objektfotos (Studio oder situativ) und – wenn Schmuck – getragene Fotos einzubinden.

7) Schlussbetrachtung
Dieser Teil beginnt auf einer rechten Seite. Nach dem künstlerisch-praktischen Teil ist ein Kapitel „Schlussbetrachtung“ zu verfassen, in dem die Ergebnisse als Zusammenspiel zwischen theoretische und praktische Arbeit dargelegt werden. Dieses Kapitel ist daher erst am Ende bzw. nach der künstlerisch-praktischen Arbeit zu verfassen. 
Die Schlussbetrachtung kann auch als Kolloquiumsvortragstext (siehe 5.1.) eingesetzt werden.
In deiner Schlussbetrachtung solltest du dein Thema noch mal durchgehen, die Methodik zusammenfassen und deine Ergebnisse analysieren. Du kannst auch einen Blick in die Zukunft werfen und überlegen, wie relevant deine Arbeit ist. Dazu kannst du auf Themen aus TEIL 1 und TEIL 2 eingehen und folgende Punkte beleuchten:
a. Persönliche Erzählung: Deine Position als Studierende, die sich mit dem gewählten Thema deiner Abschlussarbeit beschäftigt.
b. Historisches Bewusstsein: Die Maske als sowohl traditionelles als auch modernes Element, das verschiedene Epochen verbindet.
c. Künstlerische Transformation: Schmuck als Neuinterpretation traditioneller Formen mit neuen Ausdrucksformen.
d. Soziale Funktion: Die Maske als Kommentar, Bewahrung, Protest – sogar als Schrei.
e. Klare Struktur: Fasse die Ziele, Methoden und Ergebnisse deiner Abschlussarbeit zusammen.
f. Kritische Sprache: Verwendet Begriffe wie „rekontextualisiert”, „Diskurs”, „artikuliert”, „transformatives Potenzial”.
g. Kulturelle Positionierung: Stellt deine Identität als Teil des Forschungskontexts dar.
h. Beitrag zum Wissen: Schließt mit der Wirkung und Relevanz deiner Arbeit.

8) Informationen zu externen Arbeitsleistungen und Eigenständigkeitserklärung.
Externe Arbeiten können für die technische Umsetzung verwendet werden, müssen aber als solche in der Dokumentation gekennzeichnet werden (z. B. Firmenreferenzen).

Die folgende Erklärung muss beigefügt werden:
Eigenständigkeitserklärung 
Ich, [Vorname Nachname], erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit mit dem Titel „[Titel der Bachelorarbeit]“ selbstständig und ohne unerlaubte Hilfe von Dritten verfasst habe. Andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel habe ich nicht benutzt. Inhalte, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, sind als solche gekennzeichnet und mit einer entsprechenden Quellenangabe versehen.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich bei der Erstellung sowohl des theoretischen als auch des praktischen Teils der Arbeit auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere von KI-gestützten Texterstellungsprogrammen, Datenanalysetools oder Programmierhilfen verzichtet habe. Die gesamte Arbeit beruht ausschließlich auf meiner eigenen geistigen Leistung und der zulässigen Nutzung der angegebenen Quellen.
Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung zu Sanktionen seitens der Hochschule führen kann, die bis zum Entzug des akademischen Grades reichen können.
Idar-Oberstein, [Datum]
[Handschriftliche Unterschrift]
[Vorname Nachname]
 

9) Impressum (optional mit einer von der Hochschule vergebenen ISBN)
Das Impressum zeigt, wer das Buch rausgebracht hat – das ist praktisch für Branding, Marketing und bibliografische Zwecke.
Wenn deine Arbeit insgesamt sehr gut ist (Text, Illustrationen, Bilder und Typografie), kann die Hochschule dir eine ISBN zuweisen, damit du die offizielle Registrierung deiner Arbeit in der deutschen Nationalbibliothek und ihren Online-Datenbanken unter dem Namen der Hochschule und deinem Namen erhältst.

Der Impressum kann beispielsweise Folgendes enthalten:
IMPRESSUM
Diese Publikation dokumentiert die BFA/MFA-Abschlussarbeit von [dein Name]
Herausgegeben von der Hochschule Trier, Campus Edelsteine und Schmuck, in Zusammenarbeit mit [deinem Namen]
(Logo des Campus kann hier eingefügt werden)
Übersetzung: (falls vorhanden) …
Lektorat: (falls vorhanden) …
Grafikdesign: (falls vorhanden) …
Gedruckt von: (deine Druckerei: Name und Ort)
(Wenn dir eine ISBN zugeteilt wird, musst du den folgenden Absatz einfügen)
Bibliografische Angaben, veröffentlicht von der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek führt diese Veröffentlichung in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten findest du unter www.dnb.de.
© 202x Hochschule Trier, Campus Idar-Oberstein und [dein Name],
Füge das Logo der Hochschule in der Sprache deines Studiengangs ein (zu finden unter www.hochschule-trier.de/semesterinfo-io-e) .
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Werks darf ohne schriftliche Genehmigung der Urheberrechtsinhaber in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln (grafisch, elektronisch oder mechanisch, einschließlich Fotokopieren oder Informationsspeicherungs- und -abrufsystemen) reproduziert oder verwendet werden.
ISBN 987-6-54321-000-0
Hergestellt in Deutschland, 202X

HINWEISE:
→ Eine hervorragende Note für die Abschlussarbeit allein berechtigt nicht zum Erhalt einer ISBN. Vielmehr behält sich die Hochschule das Recht vor, die Verwendung einer ISBN in einer Dokumentation zu untersagen. 
→ Für die ISBN fällt eine  Verwaltungsgebühr an.

4b-2) Die Datenträger

Die vollständige Dokumentation der theoretischen und praktischen Arbeit muss auf Datenträgern (CD/DVD oder vorzugsweise SD-Karte) beigefügt werden.

1) Ordnerstruktur der Datenträgern
Die Daten müssen auf jedem Datenträger in der folgenden Ordnerstruktur gespeichert werden:

 a) Der theoretisch-wissenschaftliche Teil.
als PDF- und als Word-Datei (d. h. 2x dasselbe in verschiedenen Dateiformaten) mit dem Dateinamenmuster:
- NachnameVorname_BFA_Thesis.pdf,
- NachnameVorname_BFA_Thesis.docx

b) Die Zusammenfassung als separate Datei in drei verschiedenen Dateiformaten: PDF, DOCX und TXT mit dem Dateinamenmuster:
- NachnameVorname_BFA_Thesis_Zusammenfassung.pdf
- NachnameVorname_BFA_Thesis_Zusammenfassung.docx
- NachnameVorname_BFA_Thesis_Zusammenfassung.txt

c) Fotodokumentation des praktischen Teils.
Alle Fotos müssen in 4 verschiedenen Auflösungen in den folgenden 4 separaten Ordnern gespeichert werden:
“1-Original”. Inhalt: Die unbearbeiteten Originaldaten (wie sie aus der Kamera kommen – normalerweise im RAW-format)
"2-JPG-Druck". Inhalt: JPEGs in 300 dpi mit einer Druckgröße von ca. 21 x 30 cm bzw. 30 x21 cm. (Dateiname: NachnameVorname_MFA-01.jpg)
"3-JPEG-Web". Inhalt: Komprimierte JPGs in 72 dpi mit kürzester Seite zwischen 1200 px und 1800 px. (Dateiname: NachnameVorname_BFA-01web.jpg)

d) Inhaltsverzeichnis der Fotodokumentation
Auf jedem Datenträger muss ein Inhaltsverzeichnis als .PDF und als .DOCX (NachnameVorname_BFA_Inhaltsverzeichnis)  mit folgenden Angaben eingefügt werden:
- Bild der Arbeit,
- Typ, „Titel“, Jahr der Entstehung,
- Material, (nicht die Form „Silberblech“, sondern Material: „Silber“)
- EK-Wert (Künstlerpreis),
- Dateiname der Bilder,
- Fotorechte

2) Hülle, Cover und Booklet mit Inhaltsverzeichnis des Datenträgers.
Alle Datenträger (also auch SD-Karten) müssen in einer CD-Hülle verpackt und mit einem bedruckten Cover und einem Booklet mit einem Fotoverzeichnis ausgestattet sein. Cover und Booklet können bei einer transparenten Hülle eins sein.
Die Datenträger müssen mit Vorname & Name beschriftet sein; die Hülle der Datenträger muss folgende Informationen aufweisen:
- Vorname Nachname,
- Titel der Arbeit, 
- Betreuer,
- Datum des Kolloquiums
- Inhalt der Datenträger.
Das Booklet muss für jede Arbeit mindestens folgende Angaben enthalten:
- Dateiname des jeweiligen Bildes,
- Titel des Werks, 
- Miniaturansichten der auf dem Datenträger enthaltenen Bilder.

5) Übergabe der praktischen Arbeit & Dauerleihgabe

Nach Einreichung der Dokumentation (Buch und Datenträger) kann der künstlerisch-praktische Teil der Abschlussarbeit – mit Ausnahme der (bis zu 2) Arbeiten für die Hochschulsammlung – an die/den AbsolventIn ausgehändigt werden.

Für jedes Werk, das von der Hochschule für die Hochschulsammlung einbehalten wird, muss ein Dauerleihgabeformularonline ausgefüllt werden (zu finden unter www.hochschule-trier.de/semesterinfo-io). Die Dauerleihgabe muss in einer geeigneten Verpackung übergeben werden.

6) Abschlussnote und -zeugnis

Wenn alle Teile des Studiums erfolgreich abgeschlossen sind, wird die Gesamtnote für das Abschlusszeugnis errechnet und das Zeugnis erstellt. Die Berechnung der Endnote erfolgt aufgrund der Gewichtung der Credits wie vermerkt in Anlage 1 der Fachprüfungsordnung für Bachelorstudiengang  Edelstein und Schmuck.

HINWEIS:
→  DIe Zeugniserstellung kann bis zu 8 Wochen dauern. 
Wenn dein Zeugnis am Campus vorliegt wirst du Benachrichtigt  
Es wird empfohlen während dieser Zeit den „Laufzettel“ abzuarbeiten, auf der die Erledigung der letzten organisatorischen Angelegenheiten (saubere Arbeitsplätze, Rückgabe der Schlüssel, aller Bücher und Werkzeuge) von den jeweils Verantwortlichen bestätigt wird. Das Zeugnis wird erst dann ausgehändigt, nachdem alle auf der „Laufzettel“ vermerkten Punkte von der betreffenden Person gegengezeichnet und der Laufzettel im Sekretariat abgegeben wurde.

7) Exmatrikulation

In der Regel erfolgt die Exmatrikulation automatisch am Ende des jeweiligen Semesters nach Bestehen der Abschlussprüfung (Winter: 28. Februar, Sommer: 31. August). Wenn eine Exmatrikulation früher erforderlich ist, muss ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden (Formular im Internet oder beim Studienservice erhältlich).

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