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Die Prüfungsanmeldung erfolgt ausschließlich über QIS.
Ab den Prüfungsordnungen 2023 werden Studierende zu Pflichtversuchen nicht mehr automatisch angemeldet. Eine versäumte Anmeldung zu einem Pflichtversuch gilt als Fehlversuch!
Pflichtversuche müssen angetreten werden, wenn eine Klausur im vorherigen Versuch nicht bestanden wurde oder der Teilnehmer ohne rechtzeitigen Rücktritt nicht erschienen ist. Dies gilt auch bei entschuldigtem Nichterscheinen durch Attest.
Dies gilt für die Prüfungsordnungen:
Bauingenieurwesen Bachelor 2023
Bauingenieurwesen mit Praxissemester Bachelor 2023
Bauingenieurwesen (dual) Bachelor 2025
Bauingenieurwesen Master 2023
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Studienservice
Die Anmeldung zu Pflichtversuchen erfolgt in der Prüfungsordnung Bachelor 2019 wie gewohnt automatisch.
Eine Anmeldung ist bis zu 3 Werktage vor der Prüfung/Prüfungsvorleistung möglich. Eine Abmeldung wie vorher auch ist noch 3 Werktage vor der Prüfung/Prüfungsvorleistung möglich. Hierbei gelten Samstage nicht als Werktage.
Die Räume C203, C206, C207 und C317 können uneingeschränkt zum Lernen genutzt werden.
Die Räume C204, C205 werden regelmäßig für Klausuren genutzt und stehen als Lernräume nicht zur Verfügung.
Versuchen die Studierenden das Ergebnis der Prüfungsleistung durch die Benutzung der nicht zugelassenen Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt dies als Täuschungsversuch und die betreffende Prüfungsleistung wird mit „nicht ausreichend" bewertet.
Ärztliche Bescheinigungen müssen dem Prüfungsamt spätestens am dritten Tag nach dem jeweiligen Prüfungstermin vorliegen. Eine vorzeitige Einreichung per E-Mail wird empfohlen.
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das Formblatt „Ärztliche Bescheinigung“ der Hochschule Trier. Sofern dieses vollständig ausgefüllt ist, ist das zusätzliche „Beiblatt zum Einreichen von Attesten“ nicht erforderlich.
Wird ein anderes ärztliches Attest eingereicht, muss diesem das vollständig ausgefüllte „Beiblatt zum Einreichen von Attesten“ beigefügt werden.
Aus der ärztlichen Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass Sie am betreffenden Prüfungstag beziehungsweise im angegebenen Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage waren, an Prüfungen teilzunehmen.
Bitte beachten Sie: Die Einreichung einer ärztlichen Bescheinigung befreit Sie nicht von der Verpflichtung, die Prüfung im nächstmöglichen Prüfungszeitraum abzulegen. Nur bei einem Erstversuch kann durch einen fristgerechten Rücktritt innerhalb der geltenden An- und Abmeldefrist verhindert werden, dass eine Teilnahme am nächstmöglichen Prüfungstermin erforderlich wird. Ein Attest gilt nicht als fristgerechter Rücktritt.
Sollten Sie an einer Prüfung teilnehmen, die von einem anderen Fachbereich angeboten wird, gelten für Sie diesbezüglich die Regelungen des entsprechenden Fachbereichs.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber.
Die Liste für die jeweilige Präsenzprüfung wird spätestens zwei Tage vor der jeweiligen Prüfung zum Download bereit gestellt. Falls Sie sich nicht auf dieser Liste finden sollten und Sie sich sicher sind, dass Sie sich zu dieser Prüfung angemeldet haben, dann schreiben Sie sofort eine E-Mail an das Sekretariat der FR Bauingenieurwesen (i.werhan[@]hochschule-trier[.]de)
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