Achten Sie bitte auf die aktuelle Version dieser Prüfungspläne.
Die Platzvergabe erfolgt auch dieses Semester im Voraus und wird spätestens zwei Tage vor der Klausur auf dieser Seite veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld über Ihren Sitzplatz.
Die bisher geltenden „Corona-Sonderregelungen" werden bis zum Ende des WS 2022/2023 fortgesetzt:
Bei grundlosem Versäumen einer Prüfung wird dies nicht als Fehlversuch gewertet. Im darauffolgenden Sommersemester 2023 erfolgt eine Pflichtanmeldung im QIS. Es findet somit eine Verschiebung der Erst- und Pflichtanmeldung in das nächste Semester im gleichen Versuch statt. Der Versuch wird „eingefroren“. Alle im Wintersemester 2022/2023 angetretenen Prüfungen werden gewertet.
Die Räume C203, C206, C207 und C317 können zum Lernen genutzt werden.
Da die Räume C204 und C205 wiederholt vor Klausuren in einem sehr unordentlichen Zustand vorgefunden wurden, stehen sie in diesem Prüfungszeitraum leider nicht mehr zum Lernen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen zu den Prüfungen und Prüfungsvorleistungen über QIS.
Diese Fristen finden Sie jeweils auf der ersten Seite des jeweiligen Prüfungsplans.
Verspätete Anmeldungen werden nicht akzeptiert.
Die Anmeldung über QIS wird vom Prüfungsamt freigeschaltet.
Erfahrungsgemäß beträgt das Zeitfenster in dem die Anmeldung überhaupt möglich ist ca. eine bis zwei Wochen. Vorher geht es nicht!!!!
Bei Fragen bzw. Problemen bei der An- oder Abmeldung wenden Sie sich bitte an den "Studienservice Team 1" der Hochschule Trier: Team1(at)studienservice.hochschule-trier.de.
Verspätete E-Mails werden ebenfalls nicht akzeptiert.
Die bisher geltenden "pandemiebedingten Sonderregelungen" werden bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 fortgesetzt.
Das bedeutet für die Prüfungen des Wintersemesters 2022/23:
Versuchen die Studierenden das Ergebnis der Prüfungsleistung durch die Benutzung der nicht zugelassenen Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt dies als Täuschungsversuch und die betreffende Prüfungsleistung wird mit „nicht ausreichend" bewertet.
Atteste sind spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt mit dem „Beiblatt zum Einreichen von Attesten“ abzugeben.
Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen.
Sollten Sie an einer Prüfung teilnehmen, die von einem anderen Fachbereich angeboten wird, gelten für Sie diesbezüglich die Regelungen des entsprechenden Fachbereichs.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber.
Die Liste für die jeweilige Präsenzprüfung wird spätestens zwei Tage vor der jeweiligen Prüfung zum Download bereit gestellt. Falls Sie sich nicht auf dieser Liste finden sollten und Sie sich sicher sind, dass Sie sich zu dieser Prüfung angemeldet haben, dann schreiben Sie sofort eine E-Mail an das Sekretariat der FR Bauingenieurwesen (i.werhan(at)hochschule-trier.de)
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