FAQ`s für Studieninteressierte

Gibt es Informationsveranstaltungen zu den Studiengängen Bauingenieurwesen?

Jedes Jahr findet in der ersten Märzhälfte ein Schülerinfotag statt, der von der Bundesagentur für Arbeit veranstaltet wird. Diese Veranstaltung steht aber selbstverständlich allen Interessierten offen. Bei dieser Veranstaltung wird u.a. ein Großteil der Studiengänge der Hochschule Trier jeweils etwa eine Stunde lang in einem Vortrag präsentiert.
Der Zeitplan für diese Veranstaltung wird rechtzeitig auf den Web-Seiten der Hochschule Trier veröffentlicht.

Kann man sich für die Studiengänge Bauingenieurwesen zum Winter- und Sommersemester einschreiben?

Ja. Grundsätzlich kann man das Bachelor- als auch das Masterstudium sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester beginnen.
Regulär startet der Bachelorstudiengang im Winter- und der Masterstudiengang im Sommersemester. D.h. weicht man davon ab, ist es jeweils ein Quereinstieg, der beim Master unproblematisch ist und beim Bachelor durchaus individuell passen kann. Z.B. kann beim Studienbeginn in den Bachelorstudiengang zum Sommersemester (direkt nach dem Abitur) das zum Studium erforderliche Praktikum von 8 Wochen parallel zu den möglichen Lehrveranstaltungen abgeleistet werden.

Muss ich Studiengebühren bezahlen?

Nein, in Rheinland-Pfalz fallen keine Studiengebühren an.

Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?

Für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen gibt es keine Zulassungsbeschränkung.
Für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen ist ein Notendurchschnitt des Diplom- oder Bachelorabschlusses von 3,0 Voraussetzung.

Bis wann muss ich mich beworben haben – Fristen?

Genaue Termine finden Sie bei den Seiten zur Online-Bewerbung.

Wie bewerbe ich mich – Unterlagen?

Die Bewerbung geschieht über das Bewerbungsportal der Hochschule Trier.

1. Bewerbung Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen mit und ohne Praxissemester und Dual:
zur Checkliste zur Immatrikulation in zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge
Die  von  Ihnen  eingereichten  Unterlagen  werden  vom Studienservice  nach  Posteingang  geprüft.  Sollten  Unterlagen  fehlen  oder  nicht  in  korrekter  Form  (Bsp.  amtlich  beglaubigte  Kopie)  vorliegen,  werden  diese per  E-Mail  nachgefordert. Nach  positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie eine gesonderte Zahlungsaufforderung zur Überweisung des  Studierendenbeitrages.  Nach  Eingang  des  Beitrages  werden  Sie  dann  automatisch  immatrikuliert  und  erhalten  die Einschreibeunterlagen per Post. Im Falle einer Ablehnung ergeht ein schriftlicher Bescheid.
Besonders zu beachten für den Dualen Studiengang:
Die Bewerbung zum "Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen dual" an der Hochschule Trier erfolgt nach mind. 12 Monaten praktischer Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb zum Wintersemester auch über das Bewerbungsportal der Hochschule Trier. Den Bewerbungsunterlagen ist lediglich eine Kopie des Ausbildungsvertrages hinzuzufügen. Der Kooperationsvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der Hochschule Trier wird bei dem Bewerbungsverfahren zum WS 19/20 von der Fachrichtung Bauingenieurwesen nachgefordert.

2. Bewerbung Masterstudiengang Bauingenieurwesen:
zur Zeit ist die Bewerbung in drei Schwerpunkte (Baubetrieb, Konstruktiver Ingenieurbau und Verkehrswesen) ebenfalls über das Bewerbungsportal der Hochschule Trier möglich.
zur Checkliste zur Immatrikulation in zulassungsfreie Master-Studiengänge
2.1 Bei erstem Studienabschluss (Bachelor) an der Hochschule Trier: In der Regel liegen alle benötigten Angaben und Bescheinigungen vor. Sofern Sie sich für das kommende Semester bereits rückgemeldet haben, ist keine weitere Zahlung zu leisten.
2.2 Bei erstem Studienabschluss (Bachelor/Diplom) an einer anderen Hochschule: Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden von uns an die Fachrichtung Bauingenieurwesen zur Begutachtung und Entscheidung gegeben. Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie eine gesonderte Zahlungsaufforderung zur Überweisung des Studierendenbeitrages. Nach Eingang des Beitrages werden Sie dann automatisch immatrikuliert und erhalten die Einschreibeunterlagen per Post. Im Falle einer Ablehnung ergeht ein schriftlicher Bescheid.

Wenn Sie spezielle Fragen zur Bewerbung haben (insbesondere zum Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen oder zur Anerkennung Ihrer FH-Reife), dann wenden Sie sich bitte direkt an den Studienservice der Hochschule Trier (Tel. 0651/8103 -300 -516 -291).

Wann beginnt das Winter-/ Sommersemester? Wann beginnt die Vorlesungszeit im Winter-/ Sommersemester?

Das Wintersemester beginnt am 1. September und endet am 28. oder 29. Februar des folgenden Jahres. 
Das Sommersemester beginnt am 1. März und endet am 31. August. 

In der Regel erwarten die Anfragenden aber an dieser Stelle andere Informationen, nämlich solche über die Vorlesungszeiten. Die Vorlesungszeiten im Wintersemester sind von Anfang Oktober bis Ende Januar bzw. Anfang Februar mit einer ca. 10-tägigen Pause zwischen Weihnachten und Neujahr.
Im Sommersemester sind die Vorlesungszeiten von Mitte März bis etwa Mitte Juli.
Die Hochschule veröffentlicht den Zeitplan über die Vorlesungszeiten.

Die Prüfungen finden in der FR Bauingenieurwesen außerhalb der Vorlesungszeiten statt. Deshalb heißt diese Zeit auch nicht Semesterferien, sondern nur "vorlesungsfreie" Zeit.

Wann absolviere ich das Vorpraktikum von 8 Wochen für die Bachelorstudiengänge?

Praktische Vorbildung (Vorpraktikum): 
Für Studierende mit Studienbeginn zum WS 19/20 beträgt das Vorpraktikum 8 Wochen. Es wird empfohlen, mindestens 4 Wochen des Vorpraktikums vor Beginn des Bachelorstudiums abzuleisten. Eine Stückelung des Praktikums in Zeiträume von mindestens 3 Wochen ist zulässig. Mehrere kürzere Zeitabschnitte von 2 Wochen oder weniger sind lediglich bei ein und demselben Unternehmen erlaubt.
Das vollständige Vorpraktikum (8 Wochen) ist erst bis zum Ende des 4. Fachsemesters nachzuweisen.
Eine einschlägige Berufsausbildung ersetzt das Vorpraktikum, fachverwandte Berufsausbildungen werden teilweise angerechnet.
Weitere Informationen finden Sie in der Praktikantenregelungvom Juli 2019

Für das duale Studium entfällt das Vorpraktikum.

Wie sieht es mit Anerkennungen von Leistungen aus?

Die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen im gleichen oder auch anderen Studiengängen wird für jeden Fall einzeln durch den Prüfungsausschuss der Fachrichtung Bauingenieurwesen geprüft.
Den Bewerbungsunterlagen sind der Leistungsnachweis (Bescheinigung oder Zeugnis) und ggf. auch die Modulbeschreibungen der bereits erbrachten Prüfungsleistungen hinzuzufügen.

Wie ist der Studienablauf?

Den Studienablauf finden Sie auf den Seiten der Studiengänge der Fachrichtung Bauingenieurwesen jeweils unter dem Button "Dokumente".

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