Dokumente für Studierende

Wichtiger Hinweis ab Prüfungsordnung 2019 zum Verlust des Prüfungsanspruches bei Wahlpflichtmodulen

Gemäß  §17 (5) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen vom 08.07.2019  und §18 (5) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen vom 08.07.2020 gilt:  "Bei einer nicht bestanden Prüfungsleistung in einem Wahlpflichtmodul erfolgt in der Regel die Wiederholungsprüfung im identischen Modul. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss."

  • Praktische Umsetzung:
    Eine Exmatrikulation bei nicht bestandenem 3. Versuch in einem Wahlpflichtmodul ist somit möglich.
    Um eine Exmatrikulation nach nicht bestandenem 3. Versuch in einem Wahlpflichtmodul zu vermeiden, können die Studierenden  - vor Antritt des 3. Versuchs - einen begründeten Wechsel in ein anderes Wahlpflichtmodul beantragen. Wird diesem Antrag stattgegeben, wird das nichtbestandene Wahlpflichtmodul als mögliches Wahlpflichtmodul für den jeweiligen Studierenden „gestrichen“.
    Bitte benutzen Sie dieses Antragsformular
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