Gemäß §14 [5] der Allgemeinen Ordnung für die Prüfungen in den Studiengängen an der Hochschule Trier vom 04.05.2023 (Betrifft die aktuellen Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge) und §17 (5) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen vom 08.07.2019 gilt: "Bei einer nicht bestanden Prüfungsleistung in einem Wahlpflichtmodul erfolgt in der Regel die Wiederholungsprüfung im identischen Modul. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss."
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