Gemäß §17 (5) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen vom 08.07.2019 und §18 (5) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen vom 08.07.2020 gilt: "Bei einer nicht bestanden Prüfungsleistung in einem Wahlpflichtmodul erfolgt in der Regel die Wiederholungsprüfung im identischen Modul. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss."
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