Studienservice

Am Hauptcampus liegt die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen rund ums Studium am Standort Trier. Im Erdgeschoss des Gebäude G  empfangen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studienservice. In unserem Büro finden Studierende, Studieninteressierte sowie Bewerberinnen und Bewerber alle wesentlichen Serviceangebote an einem Ort.  Das Angebot umfasst die Bereiche Studierendensekretariat, Prüfungsamt und allgemeine Studienberatung. Der Studienservice gliedert sich in drei Arbeitsteams, denen jeweils bestimmte Studiengänge zugeordnet sind. Somit haben die Studierenden während des Studiums immer durchgehend feste Ansprechpartner.

Allgemeine Studienberatung

Die allgemeine Studienberatung bietet Beratung und Orientierung, wenn Sie sich z.B. fragen

  • ob Sie überhaupt studieren wollen,
  • ob das von Ihnen geplante Studium auch das richtige ist und
  • wie Sie sich bereits vor dem Studium auf dieses vorbereiten können,
  • ob Sie ein bereits aufgenommenes Studium abbrechen können und
  • über die Möglichkeit eines Studiengangwechsels.

Ansprechpartner Allgemeine Studienberatung

Thomas Henner, Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Tel. +49 651 8103 335

Anja Faber, Verwaltungsfachwirtin
Tel. +49 651 8103 745

studienberatung@hochschule-trier.de

 

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung berät Sie über

  • studienspezifischen Anforderungen,
  • konkrete Studieninhalte (Module) und
  • Abschlüsse sowie Aufbaustudiengänge.

Ansprechpartner für Bachelor- und Masterstudiengänge

Studierendenbeitrag

Die Höhe des Semesterbeitrages wird jedem Studierenden im Studis-Portal im Bereich "Mein Studium - Studienservice" unter dem Register Zahlungen für die jeweiligen Semesterzeiträume angezeigt. Der Beginn einer Rückmeldephase wird per E-Mail an die Hochschulmailadressen kommuniziert. In der Regel erfolgt der Versand dieser E-Mail für die Rückmeldung zum Wintersemester Mitte Juni, für das Sommersemester Mitte Dezember.  

Hier finden Sie den Semesterbeitrag für eine Erst- und Neueinschreibung.

Wenn Sie Fragen über die Höhe und die Zusammensetzung des Semesterbeitrages haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienservice.  

Einschreibeordnung der Hochschule Trier

Laden Sie sich hier die aktuelle EInschreibeordnung der Hochschule Trier herunter.

Gasthörer

Soweit in einem grundständigen Studiengang Kapazitäten vorhanden sind, können Personen, die sich in einzelnen Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen, auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden. Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist nicht an die Voraussetzungen für die Zulassung nach der Einschreibordnung gebunden.

Der Antrag auf Zulassung als Gasthörerin oder als Gasthörer ist schriftlich in der festgelegten Frist (in der Regel bis zum Beginn des Semesters 01.03. bzw. 01.09.) an die Hochschule Trier zu richten. Eine Einschreibung erfolgt nicht.  

Eine Gasthörerschaft ist für den Personenkreis der geflüchteten Menschen kostenfrei, ansonsten fallen je nach Umfang Gebühren an.

Gasthörerschaft für Senioren

Bitte beantragen Sie die Senioren-Gasthörerschaft hier. Ansprechpartner für alle Fragen rund um eine Gasthörerschaft für Senioren beantwortet Ihnen Herr Thomas Henner. Sie erreichen Herrn Henner unter der Telefonnummer 0651 8103 456 oder per E-Mail an t.henner(at)hochschule-trier.de

 

Prüfungsverwaltung / Prüfungsanmeldung / Rücktritt von Prüfungen

Zugang zu QIS (Übersicht der erbrachten Leistungen, Prüfungsanmeldung, Downloads)

Allgemeine Informationen zur Prüfungsanmeldung via QIS

Studiengangspezifische Informationen zur Anmeldung von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen

Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall:
Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem Studienservice unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit ist das Attest unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin beim Studienservice vorzulegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Atteste das folgende Beiblatt zur Erklärung des Rücktrittes.

Achtung!!! In einigen Studiengängen ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welches Attest von Ihrem Prüfungsausschuss verlangt wird.

Rücktritt von Prüfungen während der Schwangerschaft:
Während einer Schwangerschaft gelten besondere Schutzvorschriften nach dem Mutterschutzgesetz. Um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können, muss die Schwangerschaft jedoch zuvor dem Studienservice angezeigt werden. Unter folgendem Link erhalten Sie weitere wichtige Informationen.

publicus - Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier

Im publicus werden alle Prüfungsordnungen der Hochschule veröffentlicht.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

An der Hochschule Trier werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im Inland oder Ausland erworben wurden, auf Antrag des Studierenden anerkannt. Die Anerkennung kann nur versagt werden, wenn ein wesentlicher Unterschied zwischen der erbrachten und der zu ersetzenden Leistung nachgewiesen wird. Der Antrag ist an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu richten. Im Antrag sind die zur Anerkennung gewünschten Module aufzulisten. Dem Antrag sind Leistungsnachweise und Modulbeschreibungen beizufügen. Über das Ergebnis der Anerkennung erhalten die Studierenden einen Anerkennungsbescheid vom Studienservice.

Die Anerkennung bzw. Anrechnung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt. Die Prüfungsordnungen werden im publicus, dem amtlichen Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier, veröffentlicht.  

Hinweise zum Verfahren erhalten Sie hier.

Rückmeldung

FRISTEN

Voraussetzung für die Fortsetzung Ihres Studiums und die Teilnahme an Prüfungen im folgenden Semester ist die Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist.

Die Rückmeldefrist endet jeweils

  • für ein Sommersemester am 31. Januar
  • für ein Wintersemester am 31. Juli

Um sich rückzumelden überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag. Sollten Sie über Guthaben (diese wurden verrechnet) aus vergangenen Semestern aus Überzahlungen verfügen, wird Ihnen der individuelle Überweisungsbetrag im StudIS-Portal im Bereich "Mein Studium - Studienservice" unter dem Register „Zahlungen“ angezeigt. Das Portal erreichen Sie unter folgender Adresse:
http://studis.hochschule-trier.de

HÖHE UND ZUSAMMENSETZUNG DES SEMESTERBEITRAGS

Die Höhe des hier genannten Beitrages gilt nur für die Rückmeldung bereits eingeschriebener Studierender und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Studierendenwerk: 109,00 Euro
  • AStA: 16,00 Euro
  • Semesterticket: 176,40 Euro

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 301,40 Euro.

Das Semesterticket enthält ab 01.03.2024 das Deutschlandticket für Studierende! Weitere Informationen hierzu: Studierendenwerk.

Der Beitrag muss an die nachfolgende Bankverbindung überwiesen werden:
Empfänger: LHK Mainz / Hochschule Trier
IBAN: DE36545100670009583675 / BIC: PBNKDEFF
Bank: Postbank Ludwigshafen
Verwendungszweck: <Ihre Matrikel-Nr.> <Name, Vorname> <Studiengang>

Bitte führen Sie die Überweisung so rechtzeitig aus, dass der geforderte Studierendenbeitrag mit Ablauf der Rückmeldefrist auf dem o. g. Konto eingegangen ist!

Wir empfehlen, die Überweisung bzw. Bareinzahlung bei einer in Deutschland ansässigen Bank durchzuführen, da es in der Vergangenheit bei Auslandsüberweisungen teilweise zu Verzögerungen bei den Verbuchungen kam.

Geben Sie im Verwendungszweck unbedingt Matrikelnummer, Vor- und Zuname sowie den Studiengang an. Sollten diese Angaben nicht eindeutig erkennbar sein, kann die Rückmeldung nicht erfolgen.

Nach Eingang des Studierendenbeitrages auf dem o. g. Konto der Postbank Ludwigshafen (in der Regel 5 – 7 Arbeitstage nach Ihrer Überweisung) nehmen wir Ihre Rückmeldung vor. Die Validierung kann erst nach Zahlungseingang und verbuchter Rückmeldung, d.h. frühestens 5 - 7 Arbeitstage nach Ihrer Überweisung, von Ihnen
durchgeführt werden. Die Validierungsautomaten befinden sich im Gebäude G (im Durchgang zum Gebäude H) am Schneidershof und im Gebäude Q (im Erdgeschoss vor Raum Q11) am Irminenfreihof. Die Automaten sind montags bis samstags in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr in Betrieb.

ALLGEMEINE HINWEISE

Beabsichtigen Sie eine Beurlaubung für das kommende Semester, ist ein formeller Antrag unter Angabe des Grundes sowie Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich. Anträge auf Beurlaubung müssen bis zum Ende der Rückmeldefrist gestellt werden.

Beabsichtigen Sie Ihr Studium im kommenden Semester nicht mehr an der Hochschule Trier fortzusetzen (Exmatrikulation), bitten wir Sie, um Vorlage des entsprechenden formellen Antrages auf Exmatrikulation bis spätestens zum Ende des Semesters:

  • für ein Sommersemester am 31. August
  • für ein Wintersemester am 28. bzw. 29. Februar

Die Rückmeldung kann nur bis zum Semesterbeginn rückgängig gemacht werden. Dazu müssen die Anträge auf Exmatrikulation und Rückzahlung fristgerecht im Studienservice eingehen:

  • für ein Sommersemester am 31. August
  • für ein Wintersemester am 28. bzw. 29. Februar

Bitte nehmen Sie in diesem Fall möglichst umgehend Kontakt mit uns auf. Eine weitere Voraussetzung für die Rückzahlung ist die Rückgabe des Studierendenausweises.
Alle Formulare finden Sie auf unserer Homepage sowie im StudIS-Portal im Bereich „Mein Studium – Studienservice“ unter dem Register Bescheide / Bescheinigungen. Bei Verlust des Prüfungsanspruchs wegen endgültig nicht bestandener Prüfung ist eine Rückmeldung nicht mehr möglich.

Sollten Sie der Gebührenpflicht (Studiengebühren i.H.v. 700 €) unterliegen, kann die Rückmeldung erst nach Eingang der geforderten Studiengebühr und des Studierendenbeitrages erfolgen.

SÄUMNISGEBÜHR

Verspätete Rückmeldungen werden nur unter Zahlung einer Säumnisgebühr in Höhe von 25,00 Euro bis spätestens zum Semesterbeginn akzeptiert:

  • für ein Sommersemester am 1. März
  • für ein Wintersemester am 1. September
Rückmeldung für kooperativ Promovierende

Bei den kooperativ Promovierenden unterscheiden wir zwischen registrierten oder eingeschriebenen Personen

Der Personenkreis der eingeschriebenen Promovierenden meldet sich durch Zahlung des Semesterbeitrages zum nächsten Semester zurück. Bitte überweisen Sie den Rückmeldebetrag für das Sommersemester 2024 für den Studienort Trier (nicht für Ersteinschreiber) in Höhe von 301,40 € (Studierendenwerk 109,00 €, AStA 16,00 €, Semesterticket 176,40 €) an die nachfolgende Bankverbindung:

Empfänger:      LHK Mainz / Hochschule Trier
Bank:                Postbank Ludwigshafen
IBAN:                DE36 5451 0067 0009 5836 75
BIC:                   PBNKDEFF

Bitte geben Sie im Verwendungszweck ausschließlich Vor- und Nachnamen sowie die Matrikel-Nummer an.

Die registrierten Promovierenden füllen zu Rückmeldung einfach den folgenden Vordruck aus und senden diesen unterschrieben an den Studienservice der Hochschule Trier.

Rückmeldeantrag für registrierte Promovierende

Beurlaubung

Studierende können auf schriftlichen Antrag vom Studium beurlaubt werden, wenn sie einen wichtigen Grund nachweisen. Der Antrag auf Beurlaubung ist fristgerecht innerhalb der für das jeweilige Semester geltenden Rückmeldefrist an den Studienservice der Hochschule Trier zu richten. Eine rückwirkende Beurlaubung findet nicht statt. Ausnahmen sind lediglich bei plötzlichen und unerwartet nach Semesterbeginn eintretenden Ereignissen innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich.

Beurlaubungsgründe sind insbesondere:

  • eine länger dauernde Erkrankung der/des Studierenden, die ein ordnungsgemäßes Studium im betreffenden Semester verhindert,
  • Pflege eines erkrankten oder sonstigen hilfebedürftigen Angehörigen sowie Lebenspartnerin oder Lebenspartner, die ein ordnungsgemäßes Studium in dem betreffenden Semester, insbesondere infolge der durch die Pflege bedingten überwiegenden persönlichen Anwesenheit beim zu Pflegenden, nicht möglich macht, 
  • Praktika, sofern sie nicht durch eine Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschrieben sind, 
  • ein Studienaufenthalt im Ausland oder die Ableistung einer dem Studium oder mit dem Studium verbundenen beruflichen Perspektive dienenden praktischen Auslandstätigkeit, 
  • Zeiten einer Schwangerschaft oder Erziehungszeiten eines Kindes, 
  • Finanzierung des Studiums, 
  • Tätigkeit entsprechend des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG), 
  • Fälle sonstiger besonderer sozialer Härte.

Eine Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung, Bachelor-oder Master-Thesis, etc. ist ausgeschlossen

Studiengangwechsel / Doppel- bzw. Mastereinschreibung

Ein Studiengangwechsel oder der Übergang zum Master Studium ist grundsätzlich eine Änderung der Einschreibung. Eine Änderung der Einschreibung kann immer nur während der Bewerbungs-/Immatrikulationsfristen auf Antrag vorgenommen werden.

Den Antrag müssen Sie über das Studis-Portal stellen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.

Exmatrikulation

Der Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit gestellt werden. Er wirkt zum Ende des Exmatrikulationssemesters, wenn kein anderer Zeitpunkt beantragt wird. Eine rückwirkende Aufhebung der Einschreibung auf Antrag ist unzulässig. Der Antrag auf Exmatrikulation zum Datum der Antragstellung wirkt ab dem Folgetag des Antragseingangs an der Hochschule Trier.

 

Erreichbarkeit Studienservice

Adresse:
Studienservice der Hochschule Trier
Postfach 1826
54208 Trier

Hier finden Sie uns:
Campus Schneidershof Gebäude G (Foyer)

Öffnungszeiten des Servicepoints:
montags bis donnerstags
von 09:30 Uhr - 12.00 Uhr
und 13:00 Uhr - 15.00 Uhr
freitags
von 09:30 Uhr - 12.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
0651 - 8103 335

E-Mailadresse:
studienservice@hochschule-trier.de

Der Servicepoint

Die Sachbearbeiter*innen des Studienservice
teilen sich in drei Arbeitsteams mit unterschiedlichen
Zuständigkeiten auf. Zuständigkeiten und Telefon-
nummern finden Sie unter folgendem Link:

Die Teams des Studienservices

Studienservice

Studierende können sich bis zum 31. Januar 2024 durch Zahlung des Semesterbeitrages zum Sommersemester zurückmelden. Alle Informationen hierzu wurden…

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