PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität 2023

Was kann gefördert werden?

Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien und Reisekostenpauschalen weltweit.
Höhe der Stipendienraten sind abhängig vom jeweiligen Zielland und der zur Verfügung stehenden gesamten Fördermitteln, Studiengebühren können nur bei überschüssigen Mitteln gefördert werden.

Eine Zahlung von Reisekostenpauschalen hängt ab von der Höhe der bewilligten Mittel; gegebenenfalls werden diese zugunsten einer höheren Zahl von Stipendiaten nicht gewährt. Aufgrund dessen sind auch die maximalen Förderdauern vorerst auf 3 Monate begrenzt.
Verlängerung der Stipendien über sechs Monate hinaus ist nicht möglich.

Antragstellung:

Einreichung der Unterlagen / Frist zur Antragsstellung ist der 15. Januar 2023.

Die aktuellen Fördersätze für PROMOS 2023 sowie die Antragsunterlagen finden Sie in der rechten Menueleiste auf dieser Seite.

Zum Antrag / zur Bewerbung gehören:

  • Antragsformular (siehe Formular Annahmeerklärung): Auf der 1. Seite nur die persönlichen Daten eintragen und uns per E-Mail zusenden. Die 2. und 3. Seite bitte unterschreiben und uns im Original einreichen (mit Datum und Unterschrift)
  • Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen (Notenliste aus QIS ist ausreichend)
  • Gutachten eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin (siehe PROMOS-Gutachten: Vordruck) mit Unterschrift im Original oder per E-Mail vom Dozenten/von Dozentin DIREKT an das International Office
  • Motivationsschreiben / kurze Schilderung des Vorhabens (freier Text, max. eine Seite)
  • Mitteilung der ausländischen Einrichtung über die Aufnahme des Bewerbers (sofern bereits vorhanden ansonsten muss diese nachgereicht werden)
  • Kopie der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur- oder Hochschul-Reifezeugnis) und andere Zeugnisse können beigelegt werden

Die Unterlagen können als E-Mail (im pdf-Format) eingereicht werden, lediglich die 2. und 3. Seite der Annahmeerklärung sowie das Gutachten (falls dies nicht vom Dozent/von Dozentin direkt an das International Office geschickt wurde) sollten in Papierform (Original) vorgelegt werden.

Bei Zusage eines PROMOS-Stipendiums: Um die PROMOS-Fördersumme auszahlen zu können, ist ein Nachweis/eine Bescheinigung über die Einschreibung an der ausländischen Universität (Gastuniversität) erfolderlich. Bitte senden Sie uns hierzu nach Ankunft an Ihrer Gastuniversität beispielsweise die Kopie Ihres Studentenausweis oder ein Einschreibenachweis zu (pdf-Format).

Ansprechpartnerin:  Frau Claudia Careglio, Dipl.-Ing., International Office (Geb. G, Raum 107), c.careglio(at)hochschule-trier.de, Telefon: 0651/8103 - 378 (Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 10 Uhr bis 13 Uhr)

Detailierte Aufstellung der förderbaren Maßnahmen:

Studienstipendien (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten für Studienaufenthalte von Studierenden. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben. Studiengebühren können nicht übernommen werden. 
Semesterstipendien im ERASMUS-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine ERASMUS-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer ERASMUS-Kooperation gefördert wurden und deshalb im Rahmen von ERASMUS keinen Zuschuss mehr erhalten können oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist.

Praktika (6 Wochen bis 6 Monate) 

Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderbar. Praktika in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden.  

Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Doktoranden können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben.

Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)

Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Außerdem kann abhängig von den insgesamt verfügbaren Mitteln eine einmalige Kursgebührenpauschale pro Person von 500 EUR beantragt werden. Grundsätzlich können jedoch nur Sprachkurse mit min. 25 Wochenstunden gefördert werden.

Aufenthalte für Fachkurse von Studierenden und Doktoranden von bis zu sechs Wochen Dauer können mit monatlichen Teilstipen-dienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpau-schale in Höhe von 500,- € gefördert werden. Fachkurse sind z.B. Sommerkurse an ausländischen Hochschulen; Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden. 

Fachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelor Abschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings das eine vorab Zulassung oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Fördermöglichkeiten für Doktoranden im Kongress-und Vortragsreisenprogramm des DAAD.

Abschlussarbeiten

können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden: 
Erstens:  Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet. Zweitens: Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht. Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen.

Studienreisen, inklusive Wettbewerbs- und Konzertreisen (werden nur nachrangig gefördert)

Studienreisen von Gruppen von Studierenden unter Leitung eines Hochschullehrers ins Ausland können weltweit bis zu 12 Tagen gefördert werden (detaillierte Regelungen hierzu auf Anfrage im Auslandsamt, Antragstellung nur über einen begleitenden Dozenten/Dozentin). Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese beträgt für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 EUR und für alle übrigen Länder 45 EUR.

Kombination mit Auslandsbafög

Studierende, die während ihres Auslandsaufenthalts gleichzeitig Auslandsbafög erhalten, können ein Teilstipendium (voraussichtlich 300-500 € pro Monat, je nach Ländersätzen) als Aufstockungsstipendium erhalten. Dies wird in der Regel nicht vom Auslandsbafoeg abgezogen. Reisekostenpauschalen dürfen bei Bezug von Auslandsbafög nicht gewährt werden (diese werden in der Regel im Rahmen vom Auslandsbafoeg pauschal erstattet. Es lohnt sich also jedenfalls auch eine Antragstellung unter PROMOS, wenn man bereits BAföG für den Auslandsaufenthalt bekommen könnte. 

Allgemeine Informationen zu PROMOS vom  DAAD

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